- Bis zu 2.800 radonbedingte Lungenkrebstote pro Jahr in Deutschland
- Referenzwert 300 Bq/m³ bleibt – trotz niedrigerer Werte in anderen Ländern
- Radon-Dosiskoeffizient wird per Gesetz von 1,4 auf 3 mSv/(mJ h/m³) angehoben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7465 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. Das Strahlenschutzgesetz von 2017 und die Strahlenschutzverordnung von 2018 setzten die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom um und regelten erstmals auch den Schutz vor Radon in Wohnräumen. Der Radonmaßnahmenplan wurde am 24. April 2019 veröffentlicht und gilt für zehn Jahre. Im Oktober 2025 aktualisierte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Radonvorsorgegebiete; im August 2025 endete das europäische Forschungsprojekt RadoNorm mit neuen Daten zu Risikogruppen. Ein laufender Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts sieht unter anderem eine Anpassung des Radon-Dosiskoeffizienten vor.
- bis zu 2.800 — Geschätzte radonbedingte Lungenkrebstodesfälle pro Jahr in Deutschland laut BfS.
- 300 Bq/m³ — Geltender Referenzwert für Radon in Aufenthalts- und Arbeitsräumen (§ 124 und § 126 StrlSchG).
- 1,4 → 3 mSv/(mJ h/m³) — Geplante Anpassung des Radon-Dosiskoeffizienten per Gesetz; entspricht einer Verdoppelung des bisherigen Wertes.
- 10 Jahre — Laufzeit des Radonmaßnahmenplans (veröffentlicht April 2019); Bericht nach § 124 StrlSchG bis Dezember 2028.
- 12 Prädiktoren — Fließen in das BfS-Modell zur Prognose der Radonkonzentration in Wohnungen ein; Gebäudeeigenschaften tragen mit ca. 43 Prozent am stärksten bei.
Im Detail
Der Referenzwert von 300 Bq/m³ steht im Einklang mit der Richtlinie 2013/59/Euratom, die durch das Strahlenschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Wert von 300 Bq/m³ auch bei der überwiegenden Zahl der europäischen Staaten zugrunde gelegt, ist also die Regel, nicht die Ausnahme.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7465, S. 6
Radon verursacht nach Schätzungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jährlich bis zu 2.800 Lungenkrebstodesfälle in Deutschland. Damit ist das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache dieser Krebsart. Die Bundesregierung hat auf Basis der Drucksache 21/7465 vom 3. August 2026 nun 45 Fragen der AfD-Fraktion (ursprüngliche Anfrage BT-Drs. 21/7268) zu Radonschutz, Referenzwert, Risikokommunikation und Messzugang beantwortet.
Was gilt aktuell beim Radonschutz?
Rechtsgrundlage ist das Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 in Verbindung mit der Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018, die beide die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht umsetzen. Erstmals wurden dabei auch Wohnräume – nicht nur Arbeitsplätze – in die Schutzregeln einbezogen. Der zentrale Referenzwert liegt bei 300 Becquerel je Kubikmeter (Bq/m³) als Jahresmittel, sowohl für Wohnräume (§ 124 StrlSchG) als auch für Arbeitsplätze in Innenräumen (§ 126 StrlSchG). Bei diesem Wert handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Grenzwert, sondern um einen Orientierungswert, ab dem Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Der Radonmaßnahmenplan, veröffentlicht am 24. April 2019 und auf zehn Jahre angelegt, bildet das operative Gerüst: Er umfasst Öffentlichkeitsarbeit, die Erhebung der Radonsituation, Schutzmaßnahmen für Neubauten und Bestandsgebäude sowie Forschungsvorhaben. Laut Bundesregierung haben alle Maßnahmen des Plans weiterhin Bestand. Eine feste Budgetierung erfolgt nicht; ein Erreichungsgrad in Prozent wird nicht erhoben.
Referenzwert im internationalen Vergleich
Die Anfragenden wiesen darauf hin, dass andere Länder teils deutlich niedrigere Werte kennen: Dänemark 100 Bq/m³, Irland, Schweden, Norwegen und Kanada je 200 Bq/m³, die USA 148 Bq/m³ (4 pCi/L). Die Bundesregierung verteidigt den deutschen Wert: Er stehe im Einklang mit der EU-Richtlinie und sei in der überwiegenden Zahl der europäischen Staaten Standard. Hinzu kämen starke regionale Unterschiede im Radonvorkommen, die bei der Wahl des Referenzwerts zu berücksichtigen seien. Eine Absenkung ist laut Drucksache nicht geplant.
Dosiskoeffizient wird angehoben
Eine konkrete Änderung steht hingegen beim Radon-Dosiskoeffizienten an: Der derzeit gültige Wert von 1,4 mSv/(mJ h/m³) soll auf 3 mSv/(mJ h/m³) angehoben werden. Grundlage ist ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts, den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat und der sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Damit folgt Deutschland der Empfehlung der EU-Kommission (EU) 2024/440 und dem von der Internationalen Strahlenschutzkommission in ICRP 137 (2017) empfohlenen Wert. Für den Referenzwert von 300 Bq/m³ hat diese Anpassung des Dosiskoeffizienten nach Angaben der Bundesregierung keine unmittelbaren Konsequenzen, da der Referenzwert keine Dosisgröße, sondern eine Messgröße ist.
Schulen, Kliniken und Pflegeheime: keine Sonderregelung
Ein zentrales Anliegen der Anfrage betraf den Schutz in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kliniken und Pflegeheimen. Die Bundesregierung stellt klar: Für diese Gebäude gelten keine spezifischen Sonderregelungen. Es finden die allgemeinen Regeln für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze Anwendung. Konkrete Pläne für spezifische Förderprogramme auf Bundesebene gibt es laut Drucksache nicht; der Radonmaßnahmenplan sieht lediglich eine Prüfung der Möglichkeiten vor. Altersabhängige Risikoerhöhungen durch Radon oder eine besondere Vulnerabilität von Föten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht nachgewiesen.
Messzugang: Kein bundesweites Gratis-Programm
Einige Bundesländer – darunter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen – bieten Privatpersonen kostenlose Radonmessgeräte an. Ein entsprechendes bundesweites Programm plant die Bundesregierung nicht. Für verpflichtende Messungen an Arbeitsplätzen existiert ein elektronisches Meldesystem zur Datenübermittlung an das BfS. Private freiwillige Messungen können bei den vom BfS anerkannten Stellen in Auftrag gegeben werden.
Die Evaluation des Radonmaßnahmenplans soll anhand von sechs Indikatoren erfolgen, darunter der Wissensstand der Bevölkerung, Verhaltensänderungen und der Kenntnisstand in der Baubranche. Das Datenerhebungsformat wird noch 2026 festgelegt; die Datenerhebung soll mindestens bis 2027 laufen. Der gesetzlich vorgesehene Bericht nach § 124 Satz 2 StrlSchG ist bis Dezember 2028 fällig – zehn Jahre nach Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes.
Radon steigt aus dem Boden auf, sammelt sich in schlecht belüfteten Räumen und erhöht das Lungenkrebsrisiko. Wer in einem Radonvorsorgegebiet im Erdgeschoss oder Keller wohnt oder arbeitet, sollte messen lassen.
Die BfS-Prognose zur Radonkonzentration in Wohnungen basiert auf zwölf Faktoren. Am stärksten wirken sich Gebäudeeigenschaften aus (ca. 43 Prozent), gefolgt von Bodeneigenschaften (ca. 30 Prozent), Klima (ca. 15 Prozent) und Geländeeigenschaften (ca. 12 Prozent). Einen direkten Vergleich zwischen BfS-Kartierung und den von den Ländern festgelegten Radonvorsorgegebieten hält die Bundesregierung nicht für angemessen, da den Ländern zusätzliche Vor-Ort-Daten vorliegen. Zum Radon in urbanen Räumen läuft derzeit ein Forschungsvorhaben (FKZ: 3623S12216); Ergebnisse stehen noch aus. Mehr zur Thematik staatlicher Ausgaben und Kontrollmechanismen findet sich auch im Beitrag zum Schuldenkurs der Bundesregierung sowie zu verfassungsrechtlichen Fragen bei staatlichem Handeln.
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Betroffen sind vor allem Menschen, die in Radonvorsorgegebieten wohnen oder arbeiten – insbesondere in Erd- und Kellergeschossen. Arbeitgeber in betroffenen Gebieten unterliegen Messpflichten. Besonders im Fokus stehen Beschäftigte in Innenräumen sowie Bewohner älterer Gebäude. Schulen, Kindergärten, Kliniken und Pflegeheime unterliegen keinen speziellen Sonderregelungen, sondern den allgemeinen Arbeitsplatz- und Aufenthaltsraum-Regeln.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, weicht jedoch bei detaillierten Kosten- und Budgetangaben sowie bei statistischen Rohdaten zu einzelnen Bundesländern und Einrichtungstypen wiederholt auf allgemeine Verwaltungsverweise oder laufende Abstimmungsprozesse aus. Mehrere Fragen werden zusammengefasst beantwortet, ohne alle Einzelaspekte zu adressieren.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, fordern mit unserem Antrag einen wirksamen Schutz vor dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten und rechtswidrigen Eingriffen in das Vermögen betreuter Menschen. Immer mehr Menschen verfügen über eine Vorsorgevollmacht, doch fehlen klare Formvorschriften, sodass die Gefahr des Missbrauchs durch Bevollmächtigte besteht. Da die Vollmacht oft… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Radon-Schutzlücken: 45 Fragen zu Grenzwerten und Vorsorge →
- Referenzwert (Radon)
- Kein Grenzwert im rechtlichen Sinne, sondern ein Orientierungswert: 300 Becquerel je Kubikmeter (Bq/m³) als jährlicher Durchschnitt, ab dem Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen.
- Dosiskoeffizient
- Umrechnungsfaktor, der angibt, welche Strahlendosis der Körper pro eingeatmete Radonmenge aufnimmt. Deutschland hebt ihn von 1,4 auf 3 mSv/(mJ h/m³) an.
- Radonvorsorgegebiet
- Von den Bundesländern festgelegte Gebiete mit erhöhtem Radonvorkommen, in denen besondere Messpflichten für Arbeitsplätze gelten.
Was ist Radon und wie gefährlich ist es?
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden in Gebäude eindringt. Längere Exposition erhöht das Lungenkrebsrisiko; das BfS schätzt bis zu 2.800 radonbedingte Lungenkrebstodesfälle pro Jahr in Deutschland.
Warum gilt in Deutschland 300 Bq/m³ und nicht weniger?
Die Bundesregierung begründet den Referenzwert mit der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom und der Umsetzbarkeit von Schutzmaßnahmen angesichts regionaler Unterschiede im Radonvorkommen. Eine Absenkung ist derzeit nicht geplant.
Gibt es ein kostenloses Messprogramm für Privatpersonen?
Auf Bundesebene nicht. Einige Bundesländer wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen bieten eigene Messprogramme an. Bundesweit gibt es kein Programm zum kostenfreien Ausleihen von Radonmessgeräten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7465 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































