- Bis zu 2.800 radonbedingte Lungenkrebstote pro Jahr in Deutschland
- Deutscher Referenzwert 300 Bq/m³ liegt über Grenzwerten vieler Länder
- Schutz in Schulen, Kitas und Pflegeheimen wird hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7268 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schätzt, dass Radon in Deutschland jährlich bis zu 2.800 Lungenkrebstodesfälle verursacht — nach dem Rauchen die zweithäufigste Einzelursache für diese Krebsart. Im Oktober 2025 hat das BfS die Radonvorsorgegebiete aktualisiert, und das europäische Forschungsprojekt RadoNorm lieferte im August 2025 neue Erkenntnisse zu Risiken für Föten und vulnerable Gruppen. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet Arbeitgeber in Radonvorsorgegebieten zu Messungen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen; für öffentliche Gebäude wie Schulen gelten eigene Regelungen.
- bis zu 2.800 — Geschätzte radonbedingte Lungenkrebstodesfälle pro Jahr in Deutschland (BfS-Schätzung)
- 300 Bq/m³ — Deutscher Referenzwert für Radon in Innenräumen im Jahresmittel (StrlSchG)
- 100 Bq/m³ — Grenzwert in Dänemark; in den USA gilt 148 Bq/m³, in Kanada, Irland, Schweden und Norwegen 200 Bq/m³
- Oktober 2025 — Letzte Aktualisierung der Radonvorsorgegebiete durch das BfS
- 45 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Strahlenschutz, Grenzwerten und sensiblen Einrichtungen
Im Detail
Höher aufgelöste BfS-Karten zeigen Diskrepanzen zu den ausgewiesenen Vorsorgegebieten. Zudem beschreiben aktuelle BfS-Warnungen saisonal steigende Radonwerte in Gebäuden im Winter sowie Schätzungen von bis zu 2800 radonbedingten Lungenkrebs-Todesfällen pro Jahr.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7268
Radon verursacht in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) jährlich bis zu 2.800 Todesfälle durch Lungenkrebs — mehr als durch jeden anderen Umweltfaktor außer dem Rauchen. Das radioaktive Edelgas dringt aus dem Untergrund in Gebäude ein, sammelt sich in schlecht belüfteten Räumen an und wird beim Einatmen zur Strahlenquelle direkt in der Lunge. Trotz dieser Zahlen steht der deutsche Radon-Schutzrahmen im internationalen Vergleich unter Druck.
Die AfD-Fraktion hat am 22. Juli 2026 mit der Drucksache 21/7268 eine Kleine Anfrage mit 45 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der deutsche Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter) im Jahresmittel ausreichend schützend ist. Zum Vergleich: Dänemark hat einen Grenzwert von 100 Bq/m³, die USA von 148 Bq/m³, Kanada, Irland, Schweden und Norwegen von jeweils 200 Bq/m³. Wissenschaftliche Studien zeigen laut Vorbemerkung der Fragesteller bereits ab Konzentrationen von 100 bis 200 Bq/m³ ein messbares Ansteigen des Lungenkrebsrisikos.
Was gilt aktuell beim Radon-Schutz?
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet Arbeitgeber in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten zu Messungen an Arbeitsplätzen und bei Überschreitung des Referenzwerts zu Schutzmaßnahmen. Die Vorsorgegebiete werden von den Bundesländern auf Basis von BfS-Kartierungen ausgewiesen. Für öffentlich zugängliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Pflegeheime gelten nach StrlSchG und StrlSchV ebenfalls Messanforderungen. Im Oktober 2025 hat das BfS die Radonvorsorgegebiete aktualisiert; im August 2025 schloss das europäische Forschungsprojekt RadoNorm ab und lieferte neue Erkenntnisse zu Risiken für Föten und vulnerable Gruppen.
Radon-Schutzlücken: Wo sieht die Anfrage Handlungsbedarf?
Die Anfrage identifiziert mehrere mögliche Schwachstellen. Erstens zeigen höher aufgelöste BfS-Karten Diskrepanzen zu den bisher ausgewiesenen Vorsorgegebieten — in manchen Gemeinden könnten erhöhte Radonwerte zu erwarten sein, ohne dass ein Vorsorgegebiet festgelegt ist. Die Fragesteller fragen konkret, welche Landkreise und Gemeinden betroffen sind und wie viele Einwohner dort leben.
Zweitens thematisiert die Anfrage den Schutz sensibler Einrichtungen. Für Schulen, Kindergärten, Kliniken und Seniorenheime fragen die Abgeordneten nach Messquoten, Überschreitungsraten und ob die Bundesregierung für diese Einrichtungen einen eigenen, strengeren Handlungswert einführen will. Außerdem erkundigt sich die Anfrage, welche Behörde die Einhaltung der Radon-Schutzpflichten überwacht und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Drittens wird die Verbindung zwischen energetischer Sanierung und Radonschutz angesprochen. Wer sein Haus dämmt, Fenster tauscht oder die Luftdichtigkeit erhöht, kann ungewollt die Radonkonzentration im Innenraum steigern — weil weniger Frischluftzufuhr den Abtransport des Gases verhindert. Die Anfrage fragt, ob Energieberater und Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) künftig auch auf dieses Risiko hinweisen müssen.
Bundesweites Messprogramm gefordert
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Zugang zu Messungen. Einzelne Bundesländer — darunter Baden-Württemberg, NRW, Sachsen-Anhalt und Sachsen — bieten bereits Programme zum kostenlosen Ausleihen von Radon-Messgeräten an. Die AfD-Fraktion fragt, ob die Bundesregierung ein vergleichbares bundesweites Programm plant und welche Trägerstruktur, welches Finanzvolumen und welche Qualitätssicherung dafür vorgesehen wären. Ergänzend wird nach digitalen Schnittstellen für ein bürgernahes Mess- und Rückmeldesystem gefragt.
Die Anfrage berührt auch die Frage, wie Gemeinden und Bürgermeister über radonbezogene Belastungsindikatoren informiert werden: ob sie aktiv benachrichtigt werden (Bringschuld) oder die Informationen selbst abrufen müssen (Holschuld). Für Bürger ohne regelmäßige Internetnutzung sieht die Anfrage mögliche Informationslücken.
Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit zur Beantwortung. Für aktuelle Entwicklungen im Bundestag siehe auch die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 26. Juli 2026. Hintergründe zu weiteren Anfragen zur inneren Sicherheit und zum Strahlenschutz finden sich in der Drucksache zu Grenzurückweisungen 2026 sowie zur Verfassungsschutz-Beobachtung von Abgeordneten.
Weiterlesen:
- Bundestag 26.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit der Asylpolitik
- Zukunftszentrum Halle: Kosten steigen auf 277 Mio. Euro
Betroffen sind potenziell alle Bewohner von Gebäuden in radonbelasteten Gebieten — besonders Kinder in Schulen und Kindergärten, Pflegebedürftige in Seniorenheimen sowie Beschäftigte in Erdgeschoss- oder Kellerarbeitsplätzen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gebäuden mit hoher Luftdichtigkeit (Passivhäuser), bei denen der reduzierte Luftaustausch Radonkonzentrationen erhöhen kann.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7268) wurde am 22. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Antwortfrist läuft bis zum 12. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³)
- Maßeinheit für die Radioaktivitätskonzentration in der Raumluft. Der deutsche Referenzwert für Radon liegt bei 300 Bq/m³ im Jahresmittel.
- Radonvorsorgegebiet
- Vom jeweiligen Bundesland ausgewiesene Region mit erhöhtem Radonpotenzial im Untergrund, in der Arbeitgeber zu Messungen und Schutzmaßnahmen verpflichtet sind.
- Dosiskonversionsfaktor
- Rechengröße, mit der die gemessene Radonkonzentration in eine effektive Strahlendosis für den menschlichen Körper umgerechnet wird.
Was ist Radon und warum ist es gefährlich?
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden in Gebäude eindringen kann. Langfristige Exposition erhöht das Lungenkrebsrisiko erheblich — in Deutschland werden laut BfS bis zu 2.800 Todesfälle pro Jahr darauf zurückgeführt.
Wie hoch ist der deutsche Radon-Referenzwert?
Deutschland setzt einen Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel. Andere Länder wie Dänemark (100 Bq/m³), die USA (148 Bq/m³) und Kanada (200 Bq/m³) haben deutlich niedrigere Grenzwerte.
Welche Einrichtungen sind besonders betroffen?
Die Anfrage richtet sich besonders auf sensible Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen: Schulen, Kindergärten, Kliniken sowie Pflege- und Seniorenheime.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7268 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































