- Berliner Register erfasst Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze
- Kofinanzierung über Bundesprogramm 'Demokratie leben!' möglich
- 10 Fragen zu Förderungen, Kontakten und Behördenhaltung gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7571 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Berliner Register wird vom Land Berlin über die Senatsverwaltung für Arbeit und die Senatsverwaltung für Justiz finanziert. Es erfasst Meldungen über Vorfälle, die als rechtsextrem, rassistisch oder diskriminierend eingestuft werden, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Parallel fördert der Bund über das Programm ‚Demokratie leben!‘ sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ auf Bezirksebene. Laut Eigenangaben des Berliner Registers erhalten einzelne Bezirksregister Mittel aus diesen Partnerschaften. Die Drucksache 21/7571 vom 13. August 2026 zielt darauf ab, das Ausmaß einer möglichen direkten oder indirekten Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Registers zu ermitteln.
Im Detail
Unklar ist für die Fragesteller, ob das Berliner Register und die Bezirksregister auch Förderungen durch die Bundesregierungen erhalten haben.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7571
Das Berliner Register steht seit Jahren in der öffentlichen Debatte: Das vom Berliner Senat finanzierte Meldeportal nimmt Hinweise auf Vorfälle entgegen, die als rassistisch, rechtsextrem oder diskriminierend eingestuft werden – auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant sind. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7571 vom 13. August 2026 will die AfD-Fraktion nun klären, ob und in welchem Umfang der Bund das Berliner Register mitfinanziert.
Was das Berliner Register macht und wer es trägt
Das Berliner Register wird von der pad gGmbH koordiniert. Zwölf weitere Nichtregierungsorganisationen betreiben die sogenannten Bezirksregister in den Berliner Stadtbezirken. Das Land Berlin fördert das Gesamtsystem über die Senatsverwaltung für Arbeit sowie die Senatsverwaltung für Justiz. Laut Angaben auf der eigenen Website erhalten einzelne Bezirksregister zusätzlich Mittel aus den ‚Partnerschaften für Demokratie‘ – einem Format, das über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ kofinanziert wird. Ob daraus eine direkte oder indirekte Bundesförderung des Berliner Registers resultiert, ist Kernfrage der Anfrage.
Berliner Register: Bundesförderung im Fokus der Anfrage
Die Anfrage umfasst insgesamt zehn Fragen. In Frage 1 erkundigen sich die Abgeordneten, ob Träger des Berliner Registers oder der zwölf Bezirksregister in den letzten zehn Jahren Bundesmittel erhalten haben – aufgeschlüsselt nach Jahr, Förderhöhe, Kapitel, Titel, Projektname und Zuwendungszweck. Frage 2 richtet sich im Detail an 13 namentlich genannte Organisationen, darunter die pad gGmbH, ARIBA e. V. mit dem Projekt ReachOut, die Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und deren Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus „moskito“, das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. sowie Amaro Foro e. V.
Parallel dazu fragt Frage 3, ob dieselben Organisationen in den vergangenen zehn Jahren Bundesmittel beantragt haben und wie der jeweilige Antragsstatus lautet. Frage 4 zielt auf mögliche gemeinsame Veranstaltungen der Bundesregierung mit Vertretern dieser Organisationen ab. Frage 5 erkundigt sich, ob Bundesbehörden die genannten Organisationen sicherheitsbehördlich überprüft haben und mit welchen Ergebnissen in den Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus oder religiöse Ideologie.
Behördenkoordination und Mediendebatte 2023 im Blick
Die Fragen 6 bis 10 beziehen sich auf die öffentliche Debatte rund um das Berliner Register im Herbst 2023: Die Neue Zürcher Zeitung hatte dem Portal im August 2023 vorgeworfen, durch die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ein „Klima der Verdächtigung“ zu erzeugen. In der Folge wurden dem Berliner Register laut eigener Darstellung Falschmeldungen und kritische E-Mails geschickt, die die Arbeit eingeschränkt hätten. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung zu dieser Berichterstattung eine eigene Haltung entwickelt hat, ob entsprechende Meldungen des Berliner Registers in die Behördenkommunikation eingeflossen sind und welche Kontakte es zwischen Bundesvertretern, dem Berliner Senat und den Registerträgern im Zeitraum vom 31. August bis zum 4. Oktober 2023 gab.
Das parlamentarische Fragerecht wird von allen Fraktionen genutzt, um die Bundesregierung zu Förderentscheidungen und Behördenkontakten zu befragen. Fragen zu zivilgesellschaftlichen Förderprogrammen des Bundes tauchen regelmäßig auch im Rahmen der wöchentlichen Schriftlichen Fragen auf.
Die Drucksache wurde am 28. Juli 2026 von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und der AfD-Fraktion unterzeichnet und trägt das Eingangsdatum 13. August 2026. Eine Antwort der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
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Unmittelbar betroffen sind die 13 in der Anfrage genannten Trägerorganisationen der Berliner Bezirksregister. Mittelbar berührt die Frage nach der Bundesfinanzierung alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Personen, die im Berliner Register gemeldet sind oder werden könnten.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7571) ist am 13. August 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten; § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages sieht grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt als Frist vor. Das genaue Datum der Zuleitung ist aus der vorliegenden Drucksache nicht ersichtlich.
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des Bundesfamilienministeriums zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf lokaler Ebene. Es kofinanziert unter anderem 'Partnerschaften für Demokratie' in Kommunen und Stadtbezirken.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Strukturen, die im Rahmen von 'Demokratie leben!' Bundesmittel erhalten und Projekte zur Demokratieförderung in Stadtteilen und Kommunen umsetzen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zu konkreten Sachverhalten schriftlich befragen. Die Regierung ist zur Beantwortung verpflichtet.
Was ist das Berliner Register?
Das Berliner Register ist ein vom Berliner Senat finanziertes Meldeportal, das anonym gemeldete Vorfälle erfasst, die als diskriminierend eingestuft werden – auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Koordiniert wird es von der pad gGmbH.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Bundesprogramm, das unter anderem die sogenannten 'Partnerschaften für Demokratie' auf lokaler Ebene kofinanziert. Einzelne Bezirksregister des Berliner Registers sollen laut Angaben auf der Register-Website darüber Mittel erhalten.
Welche Organisationen werden in der Anfrage konkret genannt?
Die Anfrage listet 13 Organisationen auf, darunter die pad gGmbH, ARIBA e. V., Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH und weitere Träger der Bezirksregister. Für alle wird nach Bundesförderungen, Förderanträgen und Behördenkontakten gefragt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7571 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































