- Bundesprogramm 'Demokratie leben!' finanzierte Berliner Register-Träger seit 2016
- Stiftung SPI erhielt allein 2023 über 3 Mio. Euro Bundesmittel aus verschiedenen Programmen
- Sicherheitsüberprüfungen der NGOs: Bundesregierung verweigert jede Auskunft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8016 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Berliner Register ist ein vom Berliner Senat finanziertes Portal, das in 13 Berliner Bezirken diskriminierende und als rechtsextrem eingestufte Vorfälle erfasst. Betreiber des Zentralregisters ist die pad gGmbH; die zwölf Bezirksregister werden von weiteren Nichtregierungsorganisationen geführt. Einzelne Bezirksregister erhalten laut eigenen Angaben Mittel aus den ‚Partnerschaften für Demokratie‘, die wiederum aus dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) kofinanziert werden. Das Portal steht seit 2023 in einer öffentlichen Kontroverse, nachdem Berichte über die Erfassung legaler Meinungsäußerungen eine breite Debatte über Rechtsgrundlage und Prangerwirkung auslösten.
- ab 2016 — pad gGmbH erhält Bundesmittel über ‚Demokratie leben!‘ und das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus; jährliche Koordinierungsstellenförderung ab 2017 je 45.000 Euro, ab 2024 je 82.000 Euro.
- 109.000 Euro (2022–2023) — ARIBA e. V. / ReachOut erhält jährlich 109.000 Euro vom BMBFSFJ; 2024 stieg der Betrag auf 119.000 Euro.
- 315.000 Euro jährlich (2016–2020) — GIZ gGmbH erhält für deutsch-amerikanischen Fachkräfteaustausch konstant 315.000 Euro pro Jahr.
- 200.000 Euro jährlich (2022–2024) — Stiftung SPI erhält für das Projekt F.A.N. Berlin-Brandenburg (Extremismusprävention) jährlich 200.000 Euro Bundesmittel plus 20.000 Euro Landesmittel.
- 198.000 Euro (2024) — Amaro Foro e. V. erhält für das Projekt ‚Diversity in Media‘ zweifach 198.000 Euro Bundesmittel (zwei Bewilligungen) plus Landesmittel.
Im Detail
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht eingestuft – beantwortet werden kann.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8016, Frage 5
Ob und in welchem Umfang der Bund Organisationen fördert, die das Berliner Register betreiben, war Kern einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7571). Die Antwort der Bundesregierung vom 14. September 2026 (BT-Drs. 21/8016) listet in zwei umfangreichen Anlagen Bundeszuwendungen an 13 Nichtregierungsorganisationen über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren auf.
Berliner Register und seine Träger
Das Berliner Register erfasst Vorfälle, die von den Betreibern als diskriminierend oder rechtsextrem eingestuft werden, darunter auch Meinungsäußerungen unterhalb der strafrechtlichen Schwelle. Koordinierendes Organ ist die pad gGmbH; zwölf Bezirksregister werden von weiteren Berliner Nichtregierungsorganisationen betrieben. Das Berliner Register selbst wird vom Berliner Senat über die Senatsverwaltung für Arbeit und die Senatsverwaltung für Justiz finanziert. Einzelne Bezirksregister geben auf ihrer Website an, zusätzlich Mittel aus den ‚Partnerschaften für Demokratie‘ zu erhalten — einem Programmbestandteil des Bundesprogramms Demokratie leben!.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des BMBFSFJ kofinanziert bundesweit lokale ‚Partnerschaften für Demokratie‘. Diese Partnerschaften leiten Mittel als Zwischenempfänger an lokale Projekte und Träger weiter. Eine direkte Zuwendung des Bundes an das Berliner Register oder die Bezirksregister als solche weist die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht aus. Die Förderungen der abgefragten Organisationen erfolgen unabhängig von einem Zusammenhang mit dem Berliner Register, wie die Bundesregierung ausdrücklich betont.
Berliner Register-Träger: Förderumfang im Detail
Die Anlage 1 zur Drucksache zeigt, dass nahezu alle 13 abgefragten Organisationen in den vergangenen Jahren Bundesmittel erhalten haben — allerdings für sehr unterschiedliche Zwecke. Die pad gGmbH erhielt seit 2016 Zuwendungen über ‚Demokratie leben!‘, das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus sowie von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. ARIBA e. V. mit dem Projekt ReachOut (Opferberatung gegen Rechtsextremismus) erhielt 2022 und 2023 jeweils 109.000 Euro, 2024 bereits 119.000 Euro vom BMBFSFJ. Die Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH, die sowohl Träger der ‚Partnerschaft für Demokratie‘ in Pankow ist als auch das Bezirksregister Pankow betreibt, erhielt ab 2017 jährlich Zwischenempfänger-Förderungen von zunächst 45.000 Euro, zuletzt 76.000 bis 78.000 Euro pro Pankower Teilbereich. Die Stiftung SPI ist nach den vorliegenden Daten der finanzstärkste Empfänger: Allein 2023 flossen ihr aus verschiedenen Bundesprogrammen insgesamt mehrere Millionen Euro zu, darunter 855.574 Euro für die Geschäftsstelle der Umsetzung Inklusive Kinder- und Jugendhilfe und 345.539 Euro für das Mobile Beratungsteam Berlin. Amaro Foro e. V. erhielt 2024 zweifach 198.000 Euro Bundesmittel für das Projekt ‚Diversity in Media‘ zur Sensibilisierung von Medienschaffenden für Antiziganismus.
Sicherheitsüberprüfungen: Totalverweigerung
Die Frage, ob Bundesbehörden die genannten 13 Organisationen überprüft haben, beantwortet die Bundesregierung nicht — weder offen noch eingestuft als Verschlusssache. Als Begründung führt sie an, dass bereits die Bestätigung oder Verneinung einer Überprüfung Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Erkenntnisinteressen der Sicherheitsbehörden, insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz und seines Haber-Verfahrens, ermöglichen würde. Aus der Abwägung von parlamentarischem Informationsrecht und Staatswohl folge, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne.
Zu den Fragen nach Auffassungen der Bundesregierung zu Publikationen des Berliner Registers, nach Kontakten während des medialen Drucks im Herbst 2023 sowie nach der Übernahme von Register-Inhalten in amtliche Publikationen teilt die Bundesregierung mit, es lägen dazu keine Erkenntnisse vor. Für die detaillierten Förderdaten verweist die Drucksache auf die nicht gedruckten Anlagen 1 und 2, die auf der Website des Deutschen Bundestages abrufbar sind. Hinsichtlich Landes- und kommunaler Anteile verweist die Bundesregierung ergänzend auf die Antwort des Berliner Senats vom 1. Juli 2026 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/26352.
Weiterlesen:
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Betroffen sind die 13 abgefragten zivilgesellschaftlichen Organisationen in Berlin, die über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und weitere Bundesförderprogramme Mittel erhalten haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler als Finanzierungsquelle sowie Personen, die im Berliner Register erfasst werden.
Bei Fragen zu Bundesveranstaltungen mit NGO-Beteiligung (Frage 4) verweist die Bundesregierung darauf, keine systematische Erfassung zu führen. Fragen zu Sicherheitsüberprüfungen (Frage 5) verweigert sie vollständig, auch nicht eingestuft, und begründet dies mit dem Staatswohl und dem Schutz des Haber-Verfahrens. Fragen zu Auffassungen und Kontakten (Fragen 6–10) beantwortet sie pauschal mit 'keine Erkenntnisse'.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Berliner Register: Bundesförderung im Fokus →
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des BMBFSFJ zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt; kofinanziert u. a. die 'Partnerschaften für Demokratie' in den Kommunen.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokale Strukturen, die im Rahmen von 'Demokratie leben!' Bundesmittel als Zwischenempfänger weiterleiten und lokale Demokratieprojekte fördern.
- Haber-Verfahren
- Interne Prüfmethodik des Bundesamts für Verfassungsschutz; die Bundesregierung stuft Einzelheiten dazu als schützenswert ein.
Hat der Bund das Berliner Register direkt gefördert?
Laut Bundesregierung erfolgten keine direkten Zuwendungen an das Berliner Register selbst. Einzelne Trägerorganisationen der Bezirksregister erhielten jedoch Mittel überwiegend über das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
Was ist das Berliner Register?
Das Berliner Register ist ein vom Berliner Senat finanziertes Meldeportal, das diskriminierende Vorfälle dokumentiert — darunter auch Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.
Warum verweigert die Bundesregierung Auskunft zu Sicherheitsüberprüfungen?
Die Bundesregierung begründet dies damit, dass eine Offenlegung Rückschlüsse auf Arbeitsweise und Erkenntnisinteressen des Bundesamts für Verfassungsschutz ermöglichen und damit das Staatswohl beeinträchtigen würde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8016 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































