Von Regierung beantwortet
Kommt die Photovoltaik-Anmeldung ohne Doppelarbeit?
Hintergrund
Im FrĂŒhjahr 2023 fĂŒhrte das Bundesjustizministerium eine groĂe VerbĂ€ndeabfrage zur BĂŒrokratieentlastung durch. 57 VerbĂ€nde reichten 442 VorschlĂ€ge ein. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte dabei die doppelte Anmeldepflicht fĂŒr Photovoltaikanlagen: Betreiber mĂŒssen ihre Anlage sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch separat im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
Die Bundesregierung hĂ€lt an der doppelten Anmeldepflicht fĂŒr Photovoltaikanlagen fest. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5728 vom 5. Mai 2026).
Die AfD-Fraktion hatte konkret nach dem Status eines Vorschlags aus der VerbĂ€ndeabfrage 2023 zur BĂŒrokratieentlastung gefragt. Damals kritisierte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), PV-Anlagen-Betreiber mĂŒssen identische Daten doppelt melden. Einmal beim örtlichen Netzbetreiber. ZusĂ€tzlich separat im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Wer eine Solaranlage installiert, muss diese derzeit sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur anmelden – mit identischen Daten.
Zur BegrĂŒndung der beibehaltenen Doppelmeldung verweist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit hoher DatenqualitĂ€t. Das sogenannte „4-Augenprinzip“ hat sich bewĂ€hrt, schreibt das Wirtschaftsministerium. Die DatenstĂ€nde bei den Netzbetreibern sind „nicht immer aktuell“, auĂerdem fĂŒhrt die Registrierung im Marktstammdatenregister auch zu einer besseren DatenqualitĂ€t bei den Netzbetreibern.
Rechte und Pflichten gekoppelt
Dies ist bemerkenswert, da die Regierung damit einrĂ€umt, dass Netzbetreiber teilweise veraltete Daten fĂŒhren. Zudem stehen den Netzbetreibern nicht alle fĂŒr die Registrierung notwendigen Daten zur VerfĂŒgung, argumentiert die Regierung weiter. Der Anlagenbetreiber muss „in jedem Fall seine Daten ergĂ€nzen“. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister sind auĂerdem Rechte und Pflichten verbunden – etwa die Voraussetzung fĂŒr Förderzahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Hintergrund ist eine umfangreiche VerbĂ€ndeabfrage aus dem Jahr 2023. Diese erbrachte insgesamt 442 VorschlĂ€ge zur BĂŒrokratieentlastung. 34 VorschlĂ€ge sind vollstĂ€ndig umgesetzt worden, 55 teilweise. Der DIHK-Vorschlag zur PV-Anmeldung blieb jedoch unberĂŒcksichtigt – obwohl die damalige Bundesregierung eine Umsetzung noch befĂŒrwortet hatte.
FĂŒr Verbraucher und Unternehmen besteht damit vorerst weiterhin der doppelte Verwaltungsaufwand. Die Regierung setzt beim BĂŒrokratieabbau in der Energiebranche andere PrioritĂ€ten.
Betroffen sind alle Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihre Anlage sowohl beim Netzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur anmelden mĂŒssen. Das betrifft Privatpersonen mit Dachanlagen ebenso wie Unternehmen mit gröĂeren Solarparks.
Die Anfrage ist beantwortet. Eine Ănderung der doppelten Anmeldepflicht ist nach der Regierungsantwort nicht geplant. Die Bundesregierung hĂ€lt am bestehenden „4-Augenprinzip“ fest, bei dem sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber die Daten prĂŒfen.
- Marktstammdatenregister (MaStR)
- Zentrales Register der Bundesnetzagentur, in dem alle Stromerzeugungsanlagen und deren Betreiber erfasst werden mĂŒssen.
- 4-Augenprinzip
- Kontrollverfahren, bei dem sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber die gleichen Daten prĂŒfen, um die QualitĂ€t sicherzustellen.























































