Regierungsantwort liegt vor
Stagniert die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen?
Hintergrund
Die Tarifbindung in Deutschland geht seit Jahren drastisch zurück. Mittlerweile arbeiten weniger als die Hälfte der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Laut DGB entgehen Deutschland durch Tarifflucht jährlich rund 123 Milliarden Euro. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 sollte die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern.
Die Fraktion Die Linke hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen seit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz entwickelt hat. Die Antwort der Regierung (Drucksache 21/5696 vom 30. April 2026) zeigt gemischte Ergebnisse.
Aktuelle Zahlen zeigen moderate Entwicklung
Zum 1. Januar 2026 waren 225 Tarifverträge allgemeinverbindlich. Dies ist bemerkenswert, da noch 2022 lediglich 211 erfasst wurden. Die Bundesregierung bewertet das Tarifautonomiestärkungsgesetz grundsätzlich als erfolgreich, besonders bei tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren hat es zur Stabilisierung beigetragen.
Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, gelten ihre Mindestlöhne auch für Betriebe, die nicht im Arbeitgeberverband sind.
Neue Branchen entdecken das Instrument
Bemerkenswert sind neue Initiativen in Branchen ohne bisherige Tradition. So wurden erstmals für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk folgte. Auch das Tischlerhandwerk nutzt das Instrument nun.
Die detaillierten Statistiken zeigen: Von 2019 bis 2025 wurden insgesamt 199 Anträge auf Bundesebene gestellt, hinzu kommen 27 nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Hintergrund ist, dass die meisten Anträge aus dem Sicherheitsgewerbe kommen – 70 an der Zahl. Das Friseurhandwerk stellte 18 Anträge, das Hotel- und Gaststättengewerbe 16.
Herausforderung bleibt bestehen
Trotz der Verbesserungen bleibt die Grundproblematik bestehen. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten arbeitet noch in tarifgebundenen Betrieben. Der DGB beziffert den jährlichen Schaden durch Tarifflucht auf 123 Milliarden Euro. Die Bundesregierung bestätigt ihr Ziel, die Tarifbindung weiter zu stärken – konkrete neue Maßnahmen nennt sie jedoch nicht.
Betroffen sind alle Beschäftigten in Deutschland, besonders die über 50 Prozent, die nicht tarifgebunden arbeiten. Arbeitgeber müssen sich an allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge halten, auch wenn sie nicht im Arbeitgeberverband sind.
Die Antwort liegt vor. Die Bundesregierung will die Tarifbindung weiter stärken. Konkrete neue Maßnahmen werden jedoch nicht angekündigt. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich zum Ziel gesetzt, die Tarifbindung zu erhöhen.
- Allgemeinverbindlicherklärung
- Verfahren, durch das Tarifverträge auch für nicht-tarifgebundene Betriebe verbindlich werden
- Tarifbindung
- Anteil der Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis durch Tarifverträge geregelt ist
- Tarifflucht
- Austritt von Unternehmen aus Arbeitgeberverbänden zur Umgehung von Tarifverträgen























































