- 150 Mio. Dollar Strafe der NYDFS gegen Deutsche Bank 2020
- BaFin prüfte zweimal — sah keinen weiteren Handlungsbedarf
- 25 Fragen zu Geldwäscheaufsicht und Hochrisikokunden-Kontrolle
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7683 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Juli 2020 verhängte die New Yorker Finanzaufsichtsbehörde NYDFS eine Geldbuße von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank AG. Grund waren schwerwiegende Defizite bei der Überwachung des als Hochrisikokunden eingestuften Jeffrey Epstein sowie Mängel bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten. In Deutschland führte die BaFin daraufhin zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen durch, kam aber zu dem Schluss, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe — so die Auskunft der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7048). Parallel haben BaFin und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Jahr 2026 eine gemeinsame Task Force zur Früherkennung von Geldwäschenetzwerken eingerichtet. Auf europäischer Ebene läuft die Umsetzung des EU-AML-Pakets, und die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt soll künftig die grenzüberschreitende Geldwäscheaufsicht koordinieren.
Im Detail
Ziel der Anfrage ist vielmehr die parlamentarische Überprüfung institutioneller Kontroll-, Aufsichts- und Kooperationsmechanismen deutscher Behörden sowie der aus internationalen Aufsichtsmaßnahmen gezogenen Schlussfolgerungen für die deutsche Finanzmarktaufsicht und die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität.
— Begründung BT-Drs. 21/7683
Eine 150 Millionen US-Dollar schwere Strafe einer US-Aufsichtsbehörde gegen die Deutsche Bank — und was hat Deutschland daraus gelernt? Diese Frage steht im Kern der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7683), die die AfD-Fraktion am 3. August 2026 eingebracht hat. Eingegangen beim Bundestag am 21. August 2026, richtet sie 25 detaillierte Fragen an die Bundesregierung zur Bankenaufsicht, Geldwäscheprävention und internationalen Behördenkooperation.
Deutsche Bank, Epstein und die NYDFS-Strafe
Im Juli 2020 verhängte die New Yorker Finanzaufsichtsbehörde NYDFS gegen die Deutsche Bank AG eine Geldbuße von 150 Millionen US-Dollar. Grundlage war eine sogenannte Consent Order, in der die Behörde erhebliche Defizite bei der Überwachung des Hochrisikokunden Jeffrey Epstein sowie schwerwiegende Mängel bei der Anwendung bankinterner Compliance-Mechanismen feststellte. Die Bank hatte Epstein trotz vielfacher Warnsignale über Jahre als Kunden geführt, ohne die geldwäscherechtlich vorgeschriebenen verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence) konsequent anzuwenden. Das Verfahren löste international eine Debatte über die Wirksamkeit von Know-your-Customer-(KYC)-Prozessen bei international tätigen Kreditinstituten aus.
BaFin-Aufsicht im Fokus der parlamentarischen Kontrolle
In Deutschland reagierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen gegenüber der Deutschen Bank. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7048) gelangte die BaFin zu der Einschätzung, dass sich aus diesen Prüfungen gegenwärtig kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergebe. Genau diese Schlussfolgerung hinterfragt die aktuelle Anfrage. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, zu welchen Zeitpunkten die Ersuchen gestellt wurden, welche Sachverhalte der Bewertung zugrunde lagen und ob die BaFin dabei die Feststellungen der NYDFS einbezogen hat. Darüber hinaus fragen sie, ob die BaFin ihre Bewertung inzwischen erneut überprüft hat.
Hochrisikokunden: Welche Standards gelten in Deutschland?
Ein zentraler Fragenkomplex betrifft die Maßstäbe, nach denen deutsche Kreditinstitute sogenannte Hochrisikokunden identifizieren, überwachen und regelmäßig neu bewerten. Die Anfrage fragt, ob die internationalen Entwicklungen rund um den Fall Epstein Anlass gegeben haben, bestehende Anforderungen zu überprüfen oder anzupassen. Zudem wollen die Fragesteller wissen, ob die Verwaltungspraxis zur Durchführung von Enhanced Due Diligence seit 2020 fortentwickelt wurde und mit welchem Ergebnis. Diese Fragen sind für alle Bankkunden relevant, weil die Qualität solcher Kontrollen die Integrität des gesamten deutschen Bankensystems beeinflusst. Weiterführende Informationen dazu, wie die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zu Finanz- und Kontrollthemen antwortet, finden sich im Überblick zu den Schriftlichen Fragen August 2026.
Internationale Kooperation und die Rolle der AMLA
Neben der nationalen Bankenaufsicht thematisiert die Anfrage die internationale Zusammenarbeit bei der Geldwäschebekämpfung. Gefragt wird nach der Einbindung von Behörden wie BaFin, FIU, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt und Generalzolldirektion in die Bewertung internationaler Sachverhalte. Auch die Rolle von Gremien wie der Financial Action Task Force (FATF), der Egmont Group, Europol und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) steht auf dem Prüfstand. Ein eigener Fragenkomplex gilt der neuen EU-Behörde AMLA (Anti-Money-Laundering Authority), die ihren Sitz in Frankfurt hat und künftig die europäische Geldwäscheaufsicht koordinieren soll. Die Bundesregierung hatte in ihrer früheren Antwort auf die AMLA und das europäische AML-Legislativpaket verwiesen — die Fragesteller wollen nun konkretere Aussagen zu den erwarteten Auswirkungen.
BaFin und FIU: Gemeinsame Task Force seit 2026
Ebenfalls aufgegriffen wird die in der Vorläufer-Antwort erwähnte gemeinsame Task Force von BaFin und FIU, die im Jahr 2026 zur Früherkennung und Aufklärung umfangreicher Geldwäschenetzwerke eingerichtet wurde. Die Anfrage fragt nach Zielsetzung, organisatorischer Einbindung und konkreten Aufgaben dieser Task Force sowie danach, ob Erkenntnisse aus internationalen Aufsichtsverfahren in ihre Arbeit einfließen. Darüber hinaus erkundigen sich die Fragesteller, welche Maßnahmen die Bundesregierung seit 2020 ergriffen hat, um Erkenntnisse aus ausländischen Geldwäscheverfahren systematisch für die nationale Aufsicht nutzbar zu machen.
Die Anfrage umfasst insgesamt 25 Einzelfragen und wurde von Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth und weiteren Abgeordneten sowie der Fraktion der AfD unterzeichnet. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Hintergründe zu weiteren parlamentarischen Vorgängen rund um Förderprogramme und Behördenhandeln bietet der Bericht über Team Europe und den Verweis auf EU-Datenbanken.
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Betroffen sind in erster Linie international tätige deutsche Kreditinstitute, die einer verstärkten Überwachung ihrer Hochrisikokunden unterliegen. Mittelbar betrifft das Thema alle Bankkunden in Deutschland, da die Qualität der Geldwäscheprävention die Integrität des deutschen Finanzsystems insgesamt beeinflusst. Auch Aufsichtsbehörden wie BaFin und FIU sowie Strafverfolgungsbehörden stehen im Fokus der parlamentarischen Fragen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7683) wurde am 21. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Die Antwort ist noch nicht veröffentlicht.
- Enhanced Due Diligence (EDD)
- Verstärkte Sorgfaltspflichten, die Banken bei besonders risikoreichen Kunden anwenden müssen — etwa intensivere Identitätsprüfungen und laufende Überwachung von Transaktionen.
- Financial Intelligence Unit (FIU)
- Die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll. Sie nimmt Verdachtsmeldungen über Geldwäsche entgegen, analysiert sie und leitet relevante Erkenntnisse an Strafverfolgungsbehörden weiter.
- AMLA
- Die Anti-Money-Laundering Authority ist eine neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt. Sie soll die europäische Geldwäscheaufsicht koordinieren und bei grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit nationaler Behörden stärken.
Was hat die NYDFS gegen die Deutsche Bank verhängt?
Die New Yorker Finanzaufsichtsbehörde NYDFS verhängte im Juli 2020 eine Geldbuße von 150 Millionen US-Dollar gegen die Deutsche Bank AG wegen erheblicher Defizite bei der Überwachung des Hochrisikokunden Jeffrey Epstein und bei der Einhaltung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten.
Was hat die BaFin nach dem NYDFS-Verfahren unternommen?
Laut einer früheren Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7048) führte die BaFin zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen durch und gelangte zu der Einschätzung, dass gegenwärtig kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf besteht.
Was ist AMLA?
Die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) ist eine neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt, die die europäische Koordinierung der Geldwäscheaufsicht übernehmen und die Zusammenarbeit nationaler Aufsichtsbehörden verbessern soll.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7683 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





























































