- AfD fragt nach Angriffen auf Parteibüros und Politiker im ersten Halbjahr 2026
- Elf Fragen umfassen Brandstiftung, Körperverletzung und Todesdrohungen gegen Mandatsträger
- Anfrage setzt bestehende Datenreihen aus früheren Bundestagsdrucksachen fort
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7674 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Angriffe auf Parteibüros, Wahlplakate und Mandatsträger werden in Deutschland im Rahmen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) statistisch erfasst. Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig Halbjahres- und Jahresdaten zu diesen Vorfällen, aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen (rechts, links, nicht zuzuordnen). Die vorliegende Kleine Anfrage setzt eine Datenreihe fort, die zuletzt mit den Antworten auf BT-Drs. 21/1171 und 21/5964 aktualisiert wurde. Als Vergleichsreferenz dient die Antwort auf BT-Drs. 20/10177 aus der vorigen Wahlperiode.
Im Detail
Sieht die Bundesregierung bundesweit oder auch regional Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen – besonders im Hinblick auf die AfD und ihre potenziellen Wähler – um systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen/Szenen handelt?
— BT-Drs. 21/7674, Frage 11
Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate sind ein dauerhaftes Phänomen im deutschen Politikbetrieb. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7674 vom 20. August 2026 verlangt die AfD-Fraktion eine aktuelle Halbjahresbilanz für den Zeitraum Januar bis Juni 2026 — aufgeschlüsselt nach Partei, Deliktart und politischem Phänomenbereich.
Angriffe auf Parteibüros: Was konkret gefragt wird
Die Anfrage umfasst elf Einzelfragen. Im Kern geht es zunächst um Angriffe auf Parteieinrichtungen aller im Bundestag vertretenen Parteien (Frage 1). Gefragt wird, wie viele dieser Vorfälle als Brandstiftungsdelikte, Sprengstoffdelikte oder Sachbeschädigungen einzuordnen sind (Frage 2). Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Detailaufschlüsselung nach PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen — inklusive Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Täteranzahl, Täterhintergrund, Szene und Organisation (Frage 3). Als Vergleichsformat dient die Antwort auf BT-Drs. 20/10177 aus der vorangegangenen Wahlperiode.
Angriffe auf Politiker und Mandatsträger
Ein zweiter Fragenschwerpunkt betrifft Angriffe auf Repräsentanten der Bundestagsparteien (Frage 4). Die AfD erkundigt sich nach der Zahl der Gewaltdelikte — einschließlich einfacher Körperverletzung — sowie nach Äußerungsdelikten wie Bedrohungen (Frage 5). Dabei soll die Bundesregierung auch eine Bewertung der Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr abgeben. Frage 7 richtet sich explizit auf Todesdrohungen gegen Mandatsträger: Wie viele solcher Androhungen eines Tötungsdelikts sind bekannt, aufgeschlüsselt nach Parteizugehörigkeit der Betroffenen und Phänomenbereich?
Wahlplakate als Angriffsziel
Fragen 8 und 9 betreffen Angriffe auf Wahlplakate. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele solcher Vorfälle im ersten Halbjahr 2026 bekannt sind, erneut nach Partei und politischem Phänomenbereich aufgegliedert. Auch hier wird eine Detailaufschlüsselung nach PMK-Kategorien, Tatmodus und Organisationszugehörigkeit der Täter verlangt.
Rolle des GETZ und systematische Einschüchterung
Frage 10 richtet sich an das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ): Wie viele dort behandelte Sachverhalte betrafen Angriffe oder geplante Angriffe auf Einrichtungen oder Repräsentanten der AfD, und wie viele betrafen andere Parteien? Frage 11 geht darüber hinaus und fragt, ob die Bundesregierung Anzeichen für systematische, organisierte Einschüchterungsversuche gegen die AfD und ihre potenziellen Wähler sieht.
Die AfD erhebt seit mehreren Halbjahren Daten zu politisch motivierten Angriffen — die aktuelle Anfrage setzt diese Reihe für das erste Halbjahr 2026 fort.
Politischer Hintergrund der Anfrage
Die Fragen knüpfen an eine längere Beobachtungspraxis der AfD-Fraktion an. Frühere Anfragen unter BT-Drs. 21/1171 und 21/5964 hatten entsprechende Daten für vorangegangene Zeiträume erhoben. Damit entsteht eine Zeitreihe, die es ermöglicht, Trends bei politisch motivierter Gewalt über mehrere Jahre zu verfolgen. Die Anfrage thematisiert alle im Bundestag vertretenen Parteien gleichermaßen, stellt jedoch in Fragen 10 und 11 die Situation der AfD besonders heraus.
Ob und in welchem Umfang Angriffe auf Parteibüros und Mandatsträger im ersten Halbjahr 2026 zugenommen oder abgenommen haben, kann erst die Antwort der Bundesregierung zeigen. Ähnliche Fragen zu gesellschaftlichen Spannungsfeldern — etwa zur Asylpolitik oder zur inneren Sicherheit — beschäftigen den Bundestag derzeit in mehreren parallelen Verfahren.
Weiterlesen:
Betroffen sind Mandatsträger aller im Bundestag vertretenen Parteien, deren Mitarbeiter in Parteibüros sowie die Bevölkerung, insofern Einschüchterungsakte die demokratische Meinungs- und Wahlfreiheit beeinträchtigen können. Die Anfrage fragt explizit nach einer parteibezogenen Aufschlüsselung.
Die Kleine Anfrage ist am 20. August 2026 eingegangen. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen vor. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- PMK
- Politisch motivierte Kriminalität — Oberbegriff für Straftaten, bei denen Ermittlungsbehörden einen politischen Hintergrund annehmen. Unterteilt in PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen.
- GETZ
- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum — Plattform zur Kooperation von Bundes- und Landesbehörden bei der Früherkennung extremistischer Bedrohungslagen.
- Äußerungsdelikt
- Straftaten, die durch Worte, Schriften oder Symbole begangen werden, z. B. Bedrohung oder Volksverhetzung — im Gegensatz zu Körperverletzungs- oder Sachbeschädigungsdelikten.
Was ist die PMK-Einteilung?
PMK steht für Politisch motivierte Kriminalität. Die Behörden unterscheiden zwischen PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen, um Straftaten nach ihrem ideologischen Hintergrund zu erfassen.
Was ist das GETZ?
Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) ist eine Kooperationsplattform von Bundes- und Landesbehörden zur Früherkennung extremistischer Bedrohungen.
Warum ist dies eine Fortsetzungsanfrage?
Die AfD-Fraktion erhebt diese Daten regelmäßig halbjährlich; Vorgänger-Anfragen liegen unter BT-Drs. 21/1171 und 21/5964 vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7674 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































