- HateAid erhielt 2020–2024 über 2,5 Mio. Euro aus 'Demokratie leben!'
- US-Einreiseverbot gegen HateAid-Geschäftsführerinnen seit Dezember 2025
- Bundesministerin Prien kündigte Ende der HateAid-Förderung an
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7675 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesfamilienministeriums fördert seit Jahren zivilgesellschaftliche Projekte gegen Extremismus und für demokratische Kultur. Die HateAid gGmbH erhielt daraus laut BT-Drs. 20/10345 von 2020 bis 2024 insgesamt über 2,5 Mio. Euro. Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium ein Einreiseverbot gegen die beiden HateAid-Geschäftsführerinnen. Im Sommer 2026 nutzte eine Klägerin in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 254/26) die Adresse der HateAid-Geschäftsstelle als Zustelladresse — dieser Umstand veranlasste die AfD-Fraktion zur vorliegenden Anfrage.
- über 2,5 Mio. Euro — Fördergelder aus ‚Demokratie leben!‘ an HateAid gGmbH von 2020 bis 2024 (BT-Drs. 20/10345).
- bis zu 250.000 Euro — angedrohtes Ordnungsgeld laut Gerichtsschriftsatz Az. 2-03 O 254/26 gegen den Verein Frauenheldinnen e. V.
- rund 170 Kommentare — Gegenstand einer Strafanzeige wegen verhetzender Beleidigung (§ 192a StGB) bei der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt.
- 13 Fragen — Gesamtzahl der an die Bundesregierung gerichteten Einzelfragen in BT-Drs. 21/7675, teils mit mehreren Unterfragen.
Im Detail
Da die Anschrift von 'HateAid gGmbH' laut Berichten von Frauenheldinnen im Gerichtsschriftsatz vom 2. Juni 2026 (Az. 2-03 O 254/26) als Zustellanschrift der Person angegeben ist, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der Staat hier gegebenenfalls die Erfüllung seiner Interessen durch eine 'Flucht ins Privatrecht' auslagert.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7675, AfD-Fraktion
Über 2,5 Millionen Euro Bundesfördergelder flossen von 2020 bis 2024 an die HateAid gGmbH — eine gemeinnützige Organisation, die nach eigenen Angaben Opfer von Hass im Netz rechtlich unterstützt. Nun fragt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7675 vom 20. August 2026 die Bundesregierung detailliert, welche Mittel seit 2018 an HateAid und vier weitere Organisationen geflossen sind, ob Kontakte zwischen Regierungsstellen und diesen NGOs in konkreten Verfahren bestanden und wann die angekündigte Beendigung der HateAid-Förderung umgesetzt wird.
HateAid-Förderung: Was bis heute gilt
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesfamilienministeriums stellt seit Jahren Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bereit, die sich gegen Extremismus und für demokratische Kultur engagieren. Laut BT-Drs. 20/10345 erhielt die HateAid gGmbH allein in der Förderperiode 2020 bis 2024 insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro aus diesem Programm. Die aktuelle Förderpraxis steht laut der Anfrage unter Vorbehalt: Bundesministerin Karin Prien soll angekündigt haben, die HateAid-Förderung zu beenden. Die Anfrage erkundigt sich, in welchem Zeitraum diese Ankündigung umgesetzt wird, welche Projekte bereits eingestellt wurden und welche neu beantragt worden sind.
Zivilverfahren und NGO-Adresse als Auslöser
Der unmittelbare Anlass der Anfrage ist ein Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 254/26). Am 2. Juni 2026 erwirkte eine Transperson per einstweiliger Verfügung ein Unterlassungsgebot gegen den Verein Frauenheldinnen e. V., der die Person in Blogartikeln als „Mann“ bezeichnet hatte. Laut Gerichtsschriftsatz droht dem Verein bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Als Zustelladresse der klagenden Person ist im Schriftsatz die Adresse der HateAid gGmbH angegeben — ein Umstand, den die Fragesteller als Hinweis auf eine mögliche organisatorische Verflechtung zwischen staatlich finanzierter NGO und privatrechtlichem Verfahren werten. Das Zivilverfahren ist laut Drucksache inzwischen abgeschlossen; Frauenheldinnen e. V. hat Rechtsmittel angekündigt.
US-Einreiseverbot und internationale Dimension
Zusätzliche Brisanz erhält die Anfrage durch ein Einreiseverbot, das das US-Außenministerium im Dezember 2025 gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon verhängte. Die US-Behörde bezeichnete die beiden Frauen laut Drucksache als Akteurinnen, die NGOs genutzt hätten, um die Redefreiheit amerikanischer Bürger und Unternehmen in sozialen Medien einzuschränken. Die Anfrage nennt neben HateAid weitere Organisationen mit engen personellen Verbindungen zu von Hodenberg und Ballon: Meldehelden e. V., Campact e. V., Fearless Democracy e. V. sowie die Demokratie-Stiftung Campact.
13 Fragen zu Förderung, Kontakten und Strafverfolgung
Die AfD-Fraktion stellt insgesamt 13 Fragen, die sich grob in vier Blöcke gliedern: Erstens verlangen die Fragen 1 und 2 eine vollständige Auflistung aller Bundesmittel, die die fünf genannten Organisationen seit 2018 erhalten oder beantragt haben — aufgeschlüsselt nach Jahr, Förderhöhe, Kapitel, Titel, Projektname und Empfängerebene. Zweitens fragen Fragen 3 und 4, wie die Förderungen dieser Organisationen in der Evaluation der 3. Förderperiode des Programms ‚Demokratie leben!‘ sowie in einer seit Februar 2026 laufenden ergänzenden Evaluation bewertet wurden. Drittens erkundigen sich die Fragen 5 bis 11, ob die Bundesregierung Kontakte zu HateAid oder den genannten Personen im Zusammenhang mit dem Fitnessstudio-Fall oder den Verfahren gegen Frauenheldinnen e. V. hatte — und ob juristische Einschätzungen zur politisch motivierten Kriminalität eingeholt wurden. Viertens fragt Frage 12, ob die von der Transperson angezeigten Kommentare in die BKA-Statistik zur politisch motivierten Kriminalität eingeflossen sind. Die strafrechtlichen Verfahren gegen Kommentatoren und Vereinsvorstand waren laut Drucksache im Jahr 2025 beziehungsweise März 2026 eingestellt worden.
Die Anfrage berührt damit grundsätzliche Fragen zur staatlichen Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen und deren Rolle in privatrechtlichen Auseinandersetzungen. Zum Zusammenhang zwischen staatlicher Förderung und der Unabhängigkeit geförderter Organisationen gibt es bereits eine breitere parlamentarische Debatte — etwa zu versicherungsfremden Leistungen in staatlichen Sicherungssystemen oder zur verfassungsrechtlichen Einordnung staatlicher Eingriffe. Auch im Kontext der laufenden Asylrechtsdebatte zeigt sich, wie NGO-Strukturen und staatliche Stellen miteinander verflochten sind, wie der Beitrag zu Asylbewerberleistungen in Dublin-Fällen illustriert.
Weiterlesen:
Betroffen sind unmittelbar die befragten Organisationen HateAid gGmbH, Meldehelden e. V., Campact e. V., Demokratie-Stiftung Campact und Fearless Democracy e. V. als potenzielle Förderempfänger. Mittelbar berührt sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ finanzieren, sowie der Verein Frauenheldinnen e. V. als Partei des zugrundeliegenden Zivilverfahrens.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7675) ist am 20. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage an das Bundeskanzleramt weiterzuleiten; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung vorgesehen. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Demokratie leben!
- Bundesprogramm des Familienministeriums zur Förderung demokratischer Zivilgesellschaft und zur Prävention von Extremismus, finanziert aus Bundesmitteln.
- Einstweilige Verfügung
- Gerichtlicher Eilbeschluss, der eine bestimmte Handlung oder Unterlassung vorläufig anordnet, bevor ein Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.
- Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
- Oberbegriff des BKA für Straftaten, bei denen Täter politische Ziele verfolgen oder aus politischen Motiven handeln; wird statistisch gesondert erfasst.
Was ist HateAid gGmbH?
HateAid ist eine gemeinnützige Organisation, die nach eigenen Angaben Opfer von Hass im Netz juristisch unterstützt. Sie erhielt laut BT-Drs. 20/10345 von 2020 bis 2024 über 2,5 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
Warum verhängte die USA ein Einreiseverbot gegen HateAid-Führungskräfte?
Das US-Außenministerium bezeichnete die HateAid-Geschäftsführerinnen Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon im Dezember 2025 laut Drucksache als 'radikale Aktivisten', die NGOs genutzt hätten, um die Redefreiheit amerikanischer Bürger und Unternehmen in sozialen Medien einzuschränken.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
'Demokratie leben!' ist ein Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt, über das zivilgesellschaftliche Organisationen Projektmittel beantragen können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7675 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































