- 460.000 Soldaten bis 2035 — Bundeswehr braucht fast doppelt so viel Personal
- 20 Fragen zu IT-Systemen, Datenkategorien und externen Dienstleistern
- Datenschutz bei Wehrerfassung und Personalverwaltung auf dem Prüfstand
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7681 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundeswehr befindet sich in einem tiefgreifenden Personalaufbau: Laut Bundesministerium der Verteidigung soll die Truppenstärke bis 2035 auf mindestens 460.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen — von derzeit rund 185.000 aktiven Soldaten und 66.000 beorderten Reservisten. Dieser Aufbau erfordert eine leistungsfähige digitale Personalinfrastruktur, die zugleich datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen muss. Die Drucksache 21/7681 vom 20. August 2026 beleuchtet, ob und wie das Verteidigungsministerium diesen Spagat bewältigt.
- 460.000 Soldaten — militärischer Zielumfang der Bundeswehr bis 2035 laut BMVg
- 260.000 aktive Soldaten — geplante Stärke des aktiven Dienstes bis 2035 (aktuell: ca. 185.000)
- 200.000 Reservisten — angestrebte Zahl beorderter Reservistinnen und Reservisten (aktuell: ca. 66.000)
- 20 Einzelfragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Datenschutz und IT-Infrastruktur im Verteidigungsressort
Im Detail
Bis 2035 beläuft sich der personelle militärische Zielumfang laut Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf mindestens 460 000 Soldat:innen. Diese gliedern sich in 260 000 aktive Soldat:innen und 200 000 beorderte Reservist:innen auf.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7681
Die Bundeswehr steht vor der größten Personalaufstockung seit Jahrzehnten: Bis 2035 soll die Truppenstärke auf mindestens 460.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen — davon 260.000 im aktiven Dienst und 200.000 als beorderte Reservistinnen und Reservisten. Damit müsste sich die Zahl der aktiven Soldaten gegenüber dem heutigen Stand von rund 185.000 fast verdoppeln, die der Reservisten von derzeit etwa 66.000 sogar verdreifachen. Dieser Aufwuchs stellt die Personalverwaltung des Verteidigungsministeriums vor erhebliche digitale und datenschutzrechtliche Herausforderungen.
Bundeswehr-Datenschutz: 20 Fragen an die Bundesregierung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7681 vom 20. August 2026 insgesamt 20 Einzelfragen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gestellt. Im Kern geht es um Transparenz: Welche IT-Systeme nutzt die Bundeswehr zur Personalverwaltung, welche Datenkategorien werden erfasst, wer hat Zugriff — und wie werden Grundrechte der Betroffenen dabei geschützt?
Die Anfrage richtet sich auf mehrere Themenbereiche: Zunächst fragen die Abgeordneten nach den konkreten Softwareanwendungen, IT-Verfahren und Datenbanken, die das BMVg zur Personalverwaltung einsetzt — einschließlich Produktnamen, Herstellern und Versionen. Außerdem wollen sie wissen, ob bis Ende 2027 neue Systeme eingeführt werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der organisatorischen Zuständigkeit: Welche Abteilungen, Referate und Behörden — etwa das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) — sind für die Datenverarbeitung zuständig, und unterscheidet sich das bei zivilem und militärischem Personal?
Wehrerfassung: Daten auch ohne Bewerbung
Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf die Wehrerfassung — also die gesetzlich geregelte Übermittlung von Meldedaten durch kommunale Meldebehörden an die Bundeswehr. Dabei werden personenbezogene Daten junger Menschen erfasst, unabhängig davon, ob diese selbst eine Bewerbung eingereicht haben. Die Grünen fragen, welche konkreten Datenkategorien dabei erhoben und automatisiert verarbeitet werden, in welchen Systemen diese Daten gespeichert sind und wer darauf zugreift. Zudem stellen sie die Frage, wie lange Daten von Personen gespeichert bleiben, die letztlich keinen Dienst antreten.
Dieser Punkt ist datenschutzrechtlich besonders sensibel: Der Bundeswehr-Datenschutz betrifft in diesem Fall Menschen, die nie aktiv den Kontakt zur Bundeswehr gesucht haben. Die Anfrage thematisiert auch, wie sich die Datenspeicherung bei diesen Personen von jener unterscheidet, die aktiv Informationsmaterial anfordern oder eine Dienstbereitschaft erklären.
Externe Dienstleister und DSGVO-Compliance
Ein weiterer zentraler Fragenkomplex betrifft die Zusammenarbeit des BMVg mit externen Unternehmen — etwa IT-Dienstleistern und Beratungsfirmen — die im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugriff auf Personaldaten erhalten oder diese selbst erheben. Die Fragesteller wollen wissen, welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen dabei standardmäßig geschlossen werden, insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und wie deren Einhaltung kontrolliert wird.
Angesichts der wachsenden Bedeutung externer IT-Dienstleister im öffentlichen Sektor ist diese Frage nicht nur für die Bundeswehr relevant. Auch in anderen Ressorts stellt sich die Frage, wie sensible Staatsdaten bei privaten Anbietern ausreichend gesichert werden — ein Thema, das zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz diskutiert wurde, wo Datenweitergabe an Private rechtliche Fragen aufwarf.
Löschfristen und Datensicherheit
Die Anfrage thematisiert außerdem die technische Umsetzung von Löschpflichten: Wie wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst tatsächlich gelöscht werden? Und wie werden die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt? Gefragt wird auch nach der Erfassung von Ausfallquoten — also krankheitsbedingten Fehlzeiten — und ob diese Daten zentral anonymisiert und statistisch aggregiert werden.
Schließlich enthält die Anfrage Fragen zur Verknüpfung von Daten über offene Dienstposten mit personenbezogenen Daten potenzieller Nachfolger — ein Bereich, der datenschutzrechtlich besonders heikel ist, wenn individuelle Profile mit Stellenbedarfen abgeglichen werden. Wie in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, etwa bei versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung, stellt sich auch hier die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
Die Bundesregierung hat die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten.
Weiterlesen:
- Bundestag 24.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Kurzarbeitergeld und versicherungsfremde Leistungen in der Analyse
Direkt betroffen sind aktive Soldatinnen und Soldaten, Reservisten, zivile Bundeswehrbeschäftigte sowie alle jungen Menschen, die im Rahmen der Wehrerfassung von Meldebehörden an die Bundeswehr gemeldet werden. Indirekt sind auch externe IT-Dienstleister und Beratungsunternehmen betroffen, die Zugriff auf diese Daten erhalten.
Die Kleine Anfrage ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als separate Drucksache veröffentlicht.
- Wehrerfassung
- Gesetzlich geregelte Übermittlung von Meldedaten junger Menschen durch Einwohnermeldebehörden an die Bundeswehr, um potenzielle Wehrpflichtige zu identifizieren.
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- Rechtlicher Rahmen, der externe Dienstleister verpflichtet, personenbezogene Daten nur nach Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.
- BAPersBw
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr — zentrale Behörde für Personalgewinnung, -verwaltung und -betreuung der Streitkräfte.
Warum stellt die Bundeswehr so viele Datenschutzfragen?
Die geplante Verdopplung des Bundeswehrpersonals bis 2035 erfordert eine umfangreiche digitale Personalverwaltung. Die Grünen wollen sicherstellen, dass dabei Datenschutzrechte gewahrt bleiben.
Was ist Wehrerfassung und wen betrifft sie?
Bei der Wehrerfassung übermitteln Meldebehörden personenbezogene Daten junger Menschen an die Bundeswehr, damit diese potenzielle Wehrpflichtige identifizieren kann — unabhängig davon, ob die Betroffenen sich freiwillig melden.
Dürfen externe IT-Dienstleister auf Bundeswehr-Personaldaten zugreifen?
Die Anfrage fragt genau dies: Unter welchen Bedingungen und mit welchen Datenschutzvereinbarungen erhalten externe Unternehmen Zugang zu sensiblen Personaldaten des Verteidigungsministeriums.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7681 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































