- Energiesteuersenkung Mai–Juni 2026 kam Verbrauchern zugute
- Wirtschaftswachstum im ersten Quartal 2026 nur 0,3 Prozent
- Keine konkrete Ankündigung weiterer Kraftstoff-Entlastungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7566 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach Angriffen der USA und Israels auf den Iran im März 2026 kündigten iranische Revolutionsgarden an, die Straße von Hormus notfalls für den Schiffsverkehr zu sperren. Diese Meerenge ist eine der wichtigsten Transitrouten für Rohöllieferungen weltweit. Die daraufhin steigenden Rohölpreise veranlassten den Deutschen Bundestag am 24. April 2026, auf Basis des 2. Energiesteuersenkungsgesetzes (BT-Drs. 21/5321) die Energiesteuer auf Benzin und Diesel temporär für Mai und Juni 2026 zu senken. Nach Auslaufen der Maßnahme am 30. Juni 2026 stiegen die Kraftstoffpreise laut Drucksache sofort wieder deutlich an.
- 1. Mai – 30. Juni 2026 — Geltungszeitraum der temporären Energiesteuersenkung auf Benzin und Diesel.
- 0,3 Prozent — Reales gesamtwirtschaftliches Wachstum Deutschlands im ersten Quartal 2026 laut Destatis.
- 2028 — Geplanter Start des EU-ETS 2, das künftig den Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr mit einem Emissionshandelspreis belastet.
Im Detail
Die Absenkung der Energiesteuer zu einem großen Teil an die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft weitergegeben wurde.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7566, S. 3
Hohe Kraftstoffpreise infolge des Irankonflikts und die Frage nach staatlicher Entlastung stehen im Mittelpunkt der BT-Drucksache 21/7566 vom 11. August 2026. Die Bundesregierung hat darin auf acht Fragen der AfD-Fraktion geantwortet, die im Zusammenhang mit der temporären Energiesteuersenkung von Mai und Juni 2026 stehen. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland lag im ersten Quartal 2026 laut Statistischem Bundesamt nur bei 0,3 Prozent — ein Umfeld, in dem die Kraftstoffpreisfrage besondere wirtschaftspolitische Brisanz hatte.
Energiesteuersenkung: Was wurde beschlossen?
Der Deutsche Bundestag hatte am 24. April 2026 auf Basis von BT-Drs. 21/5321 die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für genau zwei Monate gesenkt. Die Maßnahme galt vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026. Hintergrund war die massive Rohölpreiserhöhung nach der Ankündigung iranischer Revolutionsgarden, die Straße von Hormus notfalls für den Schiffsverkehr zu sperren. Am 1. Juli 2026 stiegen die Kraftstoffpreise im ganzen Bundesgebiet laut Drucksache sofort wieder deutlich an.
Steueraufkommen: Verweis auf Monatsberichte
Die Fragen 1 bis 3 zur Entwicklung des Energiesteuer- und Umsatzsteueraufkommens sowie zu den Kosten der Zollverwaltung beantwortet das Bundesministerium der Finanzen nicht mit eigenen Zahlen, sondern verweist auf die öffentlich zugänglichen Monatsberichte auf seiner Internetseite. Detaillierte Ausführungen zum Einfluss gestiegener Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen sind laut Antwort im Fokusthema des Monatsberichts April 2026 zu finden. Konkrete Mindereinnahmen durch die Energiesteuersenkung werden in der Drucksache nicht beziffert.
Künftige Entlastungsmaßnahmen: Keine Zusage
Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur weiteren Entlastung an der Zapfsäule — etwa bei der CO2-Abgabe oder den ab 2028 geltenden Kosten des Europäischen Emissionshandelssystems 2 (EU-ETS 2) — antwortet die Bundesregierung allgemein: Sie werde unter Berücksichtigung der Energiepreisentwicklung, der fiskalischen Rahmenbedingungen sowie der klima- und europarechtlichen Vorgaben entscheiden. Eine konkrete Ankündigung einer erneuten Energiesteuersenkung enthält die Antwort nicht.
Inflation: Preisstabilität ist Aufgabe der EZB
Bei den inflationsdämpfenden Maßnahmen verweist die Bundesregierung auf die primäre Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank für das Ziel der Preisniveaustabilität. Als eigene Beiträge nennt sie bereits umgesetzte Schritte: die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die Absenkung der Strom-Netzentgelte, die Verstetigung der Stromsteuerentlastung für produzierende Unternehmen sowie die Einführung eines Industriestrompreises.
Wirksamkeit der Senkung laut Monopolkommission
Auf die Frage nach der Wirksamkeit der Energiesteuersenkung zwischen dem 28. Februar und dem 30. Juni 2026 gibt die Bundesregierung an, dass Daten der Monopolkommission zeigen, die Absenkung sei zu einem großen Teil an Verbraucherinnen, Verbraucher und die Wirtschaft weitergegeben worden. Eine vollständige Evaluation steht laut Antwort aus, da die Wirksamkeitsbewertung von den jeweiligen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen abhänge.
Für weitere politische und wirtschaftliche Zusammenhänge rund um staatliche Energiepreiseingriffe lohnt sich ein Blick auf die verfassungsrechtliche Analyse des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das ebenfalls energiepolitische Eingriffe in den Blick nimmt. Debatten über die richtige Finanzierung solcher Maßnahmen und die Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen berühren auch die Frage, wer letztlich für Entlastungsprogramme aufkommt — ein Thema, das in der Analyse zu Kurzarbeitergeld und versicherungsfremden Leistungen vertieft wird.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer sowie alle Unternehmen, deren Transport- und Produktionskosten von Kraftstoffpreisen abhängen. Indirekt sind Verbraucher durch inflationäre Effekte auf Güterpreise betroffen. Die deutsche Wirtschaft insgesamt verzeichnete im ersten Quartal 2026 lediglich ein reales Wachstum von 0,3 Prozent.
Bei den Fragen 1 bis 3 zu konkreten Steueraufkommens-Daten verweist die Bundesregierung auf öffentlich zugängliche Monatsberichte des Bundesministeriums der Finanzen, ohne eigene Zahlen zu nennen. Bei den Fragen 4, 7 und 8 zu künftigen Maßnahmen hält sich die Bundesregierung ausdrücklich alle Optionen offen, ohne konkrete Schritte zu benennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kraftstoffpreise nach Irankonflikt: AfD fragt nach Entlastungsplänen →
- Energiesteuer
- Eine Verbrauchsteuer auf Kraft- und Heizstoffe, die beim Inverkehrbringen erhoben wird. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Kraftstoffpreises.
- Straße von Hormus
- Eine Meerenge zwischen dem Iran und der arabischen Halbinsel, durch die ein erheblicher Teil des weltweit gehandelten Rohöls transportiert wird.
- EU-ETS 2
- Das zweite europäische Emissionshandelssystem, das ab 2028 den Kraftstoffverbrauch im Straßenverkehr mit einem CO2-Preis belegt.
Wann galt die Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe?
Die Senkung galt für zwei Monate vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2026. Gesetzliche Grundlage war BT-Drs. 21/5321.
Hat die Steuersenkung die Verbraucher wirklich entlastet?
Laut Bundesregierung zeigen Daten der Monopolkommission, dass die Absenkung zu einem großen Teil an Verbraucher und Wirtschaft weitergegeben wurde.
Plant die Bundesregierung eine erneute Energiesteuersenkung?
Die Bundesregierung kündigt keine konkrete Maßnahme an, sondern will die Energiepreisentwicklung beobachten und dann entscheiden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7566 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































