Noch nicht beantwortet
Droht das Ende der unabhängigen Asylberatung ab 2027?
Hintergrund
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung wurde 2023 eingeführt, um Asylsuchende vor der Antragstellung zu informieren und besonders schutzbedürftige Personen zu unterstützen. Ab Juni 2026 treten durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärfte Bestimmungen in Kraft, die eigentlich mehr unabhängige Beratung erfordern. Das Innenministerium begründet die geplante Streichung mit einer unveröffentlichten Evaluation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag stellt mit der Drucksache 21/5618 vom 28. April 2026 umfassende Fragen zur Zukunft der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung. Das Bundesinnenministerium hat den Wohlfahrtsverbänden im März 2026 mitgeteilt, die Finanzierung ab 2027 einzustellen.
Streichung trotz EU-Vorgaben
Dies ist bemerkenswert, da die geplante Kürzung im Widerspruch zu den verschärften EU-Vorgaben durch die GEAS-Reform steht. Diese tritt ab Juni 2026 in Kraft. Die neuen Bestimmungen sehen eine Ausweitung der unabhängigen Rechtsberatung vor, da Asylverfahren beschleunigt und Rechtsmittelfristen verkürzt werden.
Das Innenministerium begründet seine Entscheidung mit einer Evaluation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kritisieren die Grünen. Diese ist jedoch weder veröffentlicht noch den betroffenen Trägern zugänglich gemacht worden. Die Fraktion sieht darin einen Verstoß gegen die Transparenzpflichten.
Die unabhängige Asylberatung hilft Schutzsuchenden dabei, ihre Rechte zu verstehen und ihre Anträge korrekt zu stellen – besonders wichtig für traumatisierte oder vulnerable Personen.
Detaillierte Nachfragen
Mit 23 präzisen Fragen fordert die Grünen-Fraktion Aufklärung. Über die Finanzierungsplanung, die Evaluationsergebnisse und die Umsetzung der EU-Vorgaben soll die Regierung Auskunft geben. Hintergrund ist die Frage, wie viele Asylsuchende bisher beraten wurden und welche finanziellen Folgen eine Beendigung der Förderung hat.
Besonders kritisch bewerten die Grünen die Situation für vulnerable Gruppen wie LSBTIQ*-Personen oder Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese benötigen spezialisierte Beratung. Nur so können sie ihre Schutzgründe sachgerecht vortragen. Die Fraktion befürchtet, dass ohne professionelle Unterstützung berechtigte Asylanträge abgelehnt werden könnten.
Die Antwort der Bundesregierung wird zeigen, ob Deutschland seine europäischen Verpflichtungen zur Asylverfahrensberatung einhält oder ob Sparmaßnahmen Vorrang vor den Rechten Schutzsuchender haben.
Betroffen sind alle Asylsuchenden in Deutschland, insbesondere besonders schutzbedürftige Gruppen wie LSBTIQ*-Personen, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, unbegleitete Minderjährige und traumatisierte Geflüchtete. Auch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die diese Beratung anbieten, sind von der geplanten Finanzierungskürzung betroffen.
Die Bundesregierung muss die 23 detaillierten Fragen der Grünen-Fraktion schriftlich beantworten. Eine Antwortfrist ist nicht explizit genannt, üblich sind etwa vier bis sechs Wochen. Die Antwort wird Aufschluss über die geplanten Änderungen und die Umsetzung der EU-Vorgaben geben.
- GEAS
- Das Gemeinsame Europäische Asylsystem regelt die Asylverfahren in der EU einheitlich und wurde 2024 reformiert.
- § 12a AsylG
- Diese Vorschrift des Asylgesetzes regelt die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung seit 2023.
- Vulnerable Gruppen
- Besonders schutzbedürftige Personen wie Traumatisierte, LSBTIQ*-Personen oder Opfer von Gewalt im Asylverfahren.























































