- Über 60 Stationen in der Oberpfalz mit Barrierefreiheitsdaten erfasst
- Regensburg Hbf mit 2.717 Mobilitätsdiensten 2024 meistgenutzter Knotenpunkt
- Keine gesetzlichen Fristen für Wiederherstellung der Barrierefreiheit nach Ausfällen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7660 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/7660 ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/7338 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom August 2026. Grundlage des Ausbauprogramms ist die Europäische Technische Spezifikation für die Interoperabilität im Bereich Personen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM) sowie ein nationaler Umsetzungsplan. Der Bund finanziert den Ausbau über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III und ein Sonderprogramm zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Die DB InfraGO AG definiert für die Beurteilung von Bahnsteigen elf Merkmale der weitreichenden Barrierefreiheit für sieben Nutzergruppen, von denen derzeit neun auswertbar sind.
- 2.717 — Mobilitätsdienst-Aufträge am Regensburg Hbf im Jahr 2024, dem Spitzenjahr des erfassten Zeitraums.
- 11 Merkmale — Ausstattungsmerkmale der weitreichenden Barrierefreiheit laut DB InfraGO AG; 9 davon sind aktuell auswertbar.
- 12 Tage — Längster Aufzugsausfall in der Oberpfalz (Reuth bei Erbendorf) im erfassten Zeitraum.
- 300 — Mobilitätsdienst-Aufträge in Amberg im Jahr 2023, dem bisher höchsten Jahreswert für diesen Bahnhof.
- 2021–2026 — Zeitraum, für den Mobilitätsservice-Daten in den Anlagen der Drucksache ausgewertet werden.
Im Detail
Es bestehen keine festgelegten Mindeststandards oder Fristen für die vollständige Wiederherstellung der Barrierefreiheit.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7660
Zahlreiche Bahnhöfe in der Oberpfalz erfüllen die Anforderungen der Barrierefreiheit nur teilweise oder gar nicht — das zeigt die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. August 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7660). Auf 26 Fragen liefert die Bundesregierung detaillierte Tabellen für mehr als 60 Stationen in der Region.
Barrierefreiheit an Bahnhöfen in der Oberpfalz: Was gilt aktuell?
Maßstab für die Bewertung ist die weitreichende Barrierefreiheit der DB InfraGO AG, die elf Merkmale für sieben Nutzergruppen definiert — neun davon sind derzeit auswertbar. Zu diesen Merkmalen zählen Stufenfreiheit des Bahnsteigzugangs, taktile Leitsysteme auf dem Bahnsteig und zum Bahnsteig, Handlaufschilder an Treppen, kontrastreiche Stufenmarkierungen, dynamische Schriftanzeiger sowie Lautsprecheranlagen. Auch Bahnsteigbreite und -höhe fließen in die Bewertung ein. Laut Drucksache ergibt die Bestandsaufnahme ein heterogenes Bild: Regensburg Hbf und Neumarkt (Oberpf) schneiden bei den meisten Merkmalen positiv ab, während Stationen wie Wernberg, Irrenlohe oder Kothmaißling erhebliche Lücken aufweisen — etwa fehlende Stufenfreiheit und keine taktilen Systeme.
Priorität nach Fahrgastzahlen
Die Priorisierung des barrierefreien Ausbaus richtet sich laut Bundesregierung nach dem Reisendenaufkommen der jeweiligen Station. Rechtliche Grundlage sind die EU-Vorgaben der TSI PRM und ein nationaler Umsetzungsplan. Finanziert werden Maßnahmen über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III zwischen Bund und DB sowie ein Sonderprogramm zur Barrierefreiheit. Behindertenverbände werden nach Angaben der DB InfraGO AG regelmäßig über die Kommunen in Planungsprozesse eingebunden. Eigene wissenschaftliche Erhebungen zur tatsächlichen Nutzbarkeit aus Sicht mobilitätseingeschränkter Menschen führt die DB InfraGO AG jedoch nicht durch.
Mobilitätsdienste: Regensburg Hbf als Dreh- und Angelpunkt
Anlage 4 der Drucksache enthält Daten zu Mobilitätsdienst-Aufträgen für die Jahre 2021 bis 2026 für die Stationen Amberg, Cham, Neustadt (Waldnaab), Regensburg Hbf, Regenstauf, Schwandorf, Sulzbach-Rosenberg und Weiden. Der Regensburg Hbf dominiert mit 2.717 durchgeführten Aufträgen im Jahr 2024, gefolgt von Schwandorf (312) und Weiden (171). In Amberg wurden 2023 mit 300 Aufträgen die meisten innerhalb des gesamten Erhebungszeitraums für diesen Bahnhof verzeichnet. Neustadt (Waldnaab) und Regenstauf bieten den Mobilitätsservice erst seit Dezember 2023 an und verzeichnen kaum Nutzung. Als häufigste Ablehnungsgründe nennt die Drucksache „Sonstiges“ sowie „Personal bereits verplant“.
Aufzugsausfälle ohne gesetzliche Fristen
Zu Ausfällen von Aufzügen und Rolltreppen nennt die Bundesregierung konkrete Fälle: Der längste Ausfall betraf einen Aufzug in Reuth bei Erbendorf mit 12 Tagen wegen eines defekten Geschwindigkeitsbegrenzers; in Furth im Wald fiel ein Aufzug zweimal je 5 Tage aus (defekte Schachtkopierung). Typische Defekte sind laut DB InfraGO AG Türstörungen, Sensordefekte, Vandalismus und unsachgemäße Benutzung. Reisende können sich auf Bahnhof.de über den aktuellen Status informieren.
Besonders auffällig: Gesetzliche Mindeststandards oder Fristen für die vollständige Wiederherstellung der Barrierefreiheit nach Ausfällen bestehen nicht. Vertraglich geregelt sind lediglich Reaktionszeiten, innerhalb derer Servicetechniker nach einer Störungsmeldung vor Ort sein müssen. Anpassungen der Vertragsoptionen, um Anreize für eine hohe Verfügbarkeit zu setzen, sind nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr weder BMV noch DB InfraGO AG bekannt.
Fahrzeugseitige Barrierefreiheitsmaßnahmen — etwa abgestimmte Einstiegshöhen — obliegen im Nahverkehr dem jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträgerin. Im Fernverkehr sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst zuständig. Über die Mindestanforderungen der TSI PRM hinausgehende Maßnahmen werden nach Angaben der Bundesregierung nicht umgesetzt.
Einen strukturellen Überblick über weitere Infrastrukturprobleme im Schienennetz liefert auch der Beitrag Schienennetz Ostdeutschland: 2.600 km stillgelegt seit 1990.
Weiterlesen:
- Arbeitssicherheit Stromerzeugung: BG ETEM-Daten 2021–2025
- Jugendschutz: FSK-Spaltung bei Kino und Streaming
Betroffen sind Menschen mit dauerhaften körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie ältere Reisende, Familien mit Kinderwagen und Personen mit temporären Mobilitätseinschränkungen. Die Oberpfalz hat rund 1,1 Millionen Einwohner; alle, die auf den Regionalverkehr angewiesen sind und Einschränkungen haben, sind von den dokumentierten Lücken direkt betroffen.
Die Bundesregierung hat die Fragen weitgehend vollständig beantwortet und umfangreiche Datentabellen in vier Anlagen beigefügt. Bei einzelnen Fragen zu Fahrzeugseitigen Maßnahmen verweist sie auf die Zuständigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen und des Aufgabenträgers Bayerische Eisenbahngesellschaft.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Barrierefreiheit Bahnhöfe Oberpfalz: 26 Fragen an die Bundesregierung →
- TSI PRM
- Europäische Technische Spezifikation für die Interoperabilität im Bereich Personen mit eingeschränkter Mobilität. Sie legt EU-weit verbindliche Standards für die Zugänglichkeit von Bahninfrastruktur und Fahrzeugen fest.
- Weitreichende Barrierefreiheit
- Begriff der DB InfraGO AG für ein System von elf Merkmalen (z. B. taktile Leitsysteme, Aufzüge, Stufenfreiheit), das die Zugänglichkeit für sieben Nutzergruppen bewertet.
- Mobilitätsservice
- Assistenzleistung der DB InfraGO AG an ausgewählten Bahnhöfen, bei der Reisende mit Einschränkungen beim Ein-, Aus- und Umsteigen persönlich unterstützt werden.
Welche Oberpfalz-Bahnhöfe haben vollständige Barrierefreiheit?
Regensburg Hbf und Neumarkt (Oberpf) erfüllen laut Drucksache alle neun auswertbaren Merkmale der weitreichenden Barrierefreiheit an ihren jeweiligen Bahnsteigen.
Was passiert, wenn ein Aufzug an einem Bahnhof ausfällt?
Es gibt keine gesetzlichen Fristen für die Wiederherstellung. Vertraglich vereinbarte Reaktionszeiten für Servicetechniker gelten, doch vollständige Fristen fehlen. Aktuelle Ausfälle sind auf Bahnhof.de einsehbar.
Wer entscheidet, welche Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut werden?
Maßgeblich ist die Nutzungshäufigkeit des Bahnhofs. Die DB InfraGO AG priorisiert Maßnahmen nach dem Reisendenaufkommen und richtet sich dabei an den Vorgaben der EU-Technischen Spezifikation TSI PRM aus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7660 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































