- 870.000 Euro Bundesförderung für Oberschlesisches Landesmuseum Ratingen bewilligt
- Trägerstiftung hatte zuvor mehrheitlich für Verlagerung nach Essen gestimmt
- Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten seit 2019 laufen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7739 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen wurde 1998 eröffnet. Bereits 1997 hatte der Bundesrechnungshof in einem Bericht (BT-Drs. 13/8550) erhebliche strukturelle Mängel der Standortentscheidung festgestellt und auf dauerhaft geringe Besucherzahlen hingewiesen. Nach einer Evaluierung zog sich der Bund 2001 aus der institutionellen Förderung zurück; das Land Nordrhein-Westfalen übernahm die Finanzierung. Im November 2025 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, das Museum erneut mit 870.000 Euro für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 zu fördern. Diese Entscheidung fiel in einem Kontext, in dem die Trägerstiftung und die Stifterin selbst zeitweise für eine Verlagerung des Museumsbetriebs zum Ruhrmuseum in Essen votiert hatten.
- 870.000 Euro — Bundesförderung für das OSLM in Ratingen, bewilligt im November 2025 für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
- 1997 — Bundesrechnungshof stellt strukturelle Mängel der Standortentscheidung und dauerhaft geringe Besucherzahlen fest.
- 3:2 Stimmen — Mit dieser Mehrheit beschloss der Stiftungsvorstand am 14. Juli 2025 zunächst die Einstellung des Museumsbetriebs in Ratingen zum 31. Dezember 2025 und eine Verlagerung nach Essen.
- 19 Fragen — Die Linke stellt 19 Einzelfragen und Unterfragen zu Standort, Wirtschaftlichkeit, Finanzermittlungen und Gesamtförderung verwandter Einrichtungen.
- 10 Jahre — Über diesen Zeitraum verlangt die Anfrage eine detaillierte Aufschlüsselung aller Bundesmittel an neun oberschlesische Kultureinrichtungen und elf weitere vergleichbare Institutionen.
Im Detail
Laut eigener Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben. Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] 'zu einem europäischen Kultur- und Begegnungszentrum weiterentwickeln.'
— Zitiert nach Rheinische Post vom 20. Februar 2026, wiedergegeben in BT-Drs. 21/7739
Das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen steht im Mittelpunkt einer parlamentarischen Debatte über den Einsatz von Bundesmitteln für Kultureinrichtungen privater Träger. Im November 2025 bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD 870.000 Euro für die Erneuerung der Dauerausstellung des Museums — verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Fraktion Die Linke stellt mit BT-Drs. 21/7739 vom 26. August 2026 insgesamt 19 Fragen dazu, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde und wie die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sichergestellt werden soll.
Oberschlesisches Landesmuseum: Eine lange Fördergeschichte
Das OSLM wurde 1998 in Ratingen eröffnet. Schon vor der Eröffnung hatte der Bundesrechnungshof in einem Bericht aus dem Jahr 1997 (BT-Drs. 13/8550) erhebliche strukturelle Mängel der Standortentscheidung festgestellt: dauerhaft geringe Besucherzahlen und kein erkennbares gesteigertes Bundesinteresse an dem Neubau. Diese Einschätzung mündete nach einer Evaluierung im Jahr 2001 im Rückzug des Bundes aus der institutionellen Förderung. Das Land Nordrhein-Westfalen übernahm daraufhin die laufende Finanzierung, ohne dass eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs gelang.
Im Jahr 2024 rückten die bekannten Probleme erneut in die öffentliche Diskussion: stagnierend niedrige Besucherzahlen, erheblicher Investitionsbedarf am Gebäude und ein angespannter Museumshaushalt. Auf Vermittlung des Landes NRW verliefen Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen konstruktiv. Sowohl der Vorstand der Stiftung Haus Oberschlesien als auch die Stifterin, die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V., sprachen sich laut Medienberichten mehrheitlich beziehungsweise einstimmig für eine Verlagerung des Museums nach Essen aus. Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand mit 3:2 Stimmen, den Betrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025 einzustellen.
Bundesförderung trotz Verlagerungsbeschluss
Vor diesem Hintergrund erscheint die Förderentscheidung des Haushaltsausschusses vom 13. November 2025 erklärungsbedürftig. Laut der Vorbemerkung der Fragesteller fanden im Vorfeld Gespräche zwischen Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen, der Bundesregierung und den Stiftungsgremien statt. Im September 2025 signalisierte der Stiftungsvorstand erneut Bereitschaft zur Verlagerung — nur der Stiftungsrat widersprach und erklärte, die Stiftung habe keine problematische finanzielle Situation. Die Linke fragt nun, welche neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse die Bundesregierung veranlasst haben, von der kritischen Bewertung des Bundesrechnungshofs von 1997 abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel bereitzustellen.
Zusätzliche Brisanz erhält die Anfrage durch Berichte der Rheinischen Post vom 10. Juni 2025 über einen angeblichen „erheblichen Finanzskandal“ in der Haushaltsführung des Museums, der seit 2019 aufgearbeitet werde und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber nach sich gezogen haben soll. Die Anfrage fragt, ob und in welchem Umfang der Bundesregierung diese Vorgänge zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt waren und welche Auswirkungen eine vollständige Durchsetzung der Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung hätte.
Fragen zur Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung
Ein zentraler Block der Anfrage richtet sich auf die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes. Die Linke fragt unter anderem, ob vor der Bewilligung ein Gutachten über den Zustand des Museumsgebäudes vorlag und ob ein Konzept zur Neugestaltung der Dauerausstellung mit Kostenkalkulation existiert. Laut einem Bericht der Rheinischen Post vom 20. Juli 2026 soll vor einem Mitteleinsatz zunächst das Gebäude selbst geprüft werden und eine Machbarkeitsstudie noch ausstehen — also nach der Bewilligungsentscheidung. Die Anfrage erkundigt sich auch danach, welche Kontroll- und Sanktionsmechanismen die Bundesregierung etabliert hat, um sicherzustellen, dass die 870.000 Euro den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
Darüber hinaus fragt Die Linke nach dem Gesamtbild der Bundesförderung für oberschlesische und vertriebenennahe Kultureinrichtungen. Für neun Einrichtungen — darunter die Stiftung Haus Oberschlesien, die Landsmannschaft der Oberschlesier und den Eichendorff-Verein — soll die Bundesregierung alle Bundesmittel der letzten zehn Jahre nach Zuwendungszweck und -höhe aufschlüsseln. Für elf weitere Einrichtungen wie das Schlesische Museum zu Görlitz oder das Pommersches Landesmuseum werden vergleichbare Angaben zur institutionellen Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO verlangt. Hintergrund ist nach Ansicht der Fragesteller eine neue politische Linie des Bundesinnenministeriums, das seit dem Regierungswechsel für Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zuständig ist und dessen Haushaltsansätze im Entwurf für 2027 allesamt erhöht werden sollen.
Die Bundesregierung hat die Anfrage zu beantworten. Vergleichbare Fragen zur Verwendung öffentlicher Fördermittel bei Kultureinrichtungen haben in der Vergangenheit gezeigt, wie vielschichtig die Kontrolle solcher Zuwendungen ist — ein Thema, das auch in anderen Bereichen der öffentlichen Kulturfinanzierung diskutiert wird.
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Unmittelbar betroffen sind die Stiftung Haus Oberschlesien als Zuwendungsnehmerin sowie die Mitarbeitenden des Museums in Ratingen. Als Steuerzahler sind zudem alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, da Bundesmittel in Höhe von 870.000 Euro eingesetzt werden. Indirekt berührt die Anfrage auch andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Vertriebenen-Kultureinrichtungen, über deren Förderung im Rahmen von § 96 Bundesvertriebenengesetz ebenfalls Auskunft verlangt wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7739) wurde am 26. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- § 96 BVFG
- Paragraph 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet den Bund, Einrichtungen zu fördern, die das Kulturgut der Vertriebenen und Flüchtlinge erhalten und pflegen.
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte staatliche Zuwendung an eine Einrichtung zur Deckung ihres laufenden Betriebs, im Gegensatz zu projektbezogenen Einzelförderungen.
- Bundesrechnungshof
- Unabhängiges Verfassungsorgan, das die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft und dem Bundestag sowie der Bundesregierung Berichte vorlegt.
Warum ist die Bundesförderung für das OSLM umstritten?
Der Bund hatte sich 2001 nach einer kritischen Bewertung des Bundesrechnungshofs aus der Förderung zurückgezogen. Zudem hatten Vorstand und Stifterin des Museums kurz vor der Förderentscheidung selbst für eine Verlagerung des Betriebs nach Essen votiert.
Wer betreibt das Oberschlesische Landesmuseum?
Betreiberin ist die Stiftung Haus Oberschlesien, eine 1970 in Bonn gegründete private Stiftung. Stifterin ist die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband).
Was sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen das Museum?
Laut einem Bericht der Rheinischen Post vom 10. Juni 2025 soll es seit 2019 Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums geben, die zu Ermittlungen und Rückforderungsansprüchen öffentlicher Zuwendungsgeber geführt haben. Die Anfrage fragt, ob und in welchem Umfang der Bundesregierung diese Vorgänge bei der Förderentscheidung bekannt waren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7739 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































