Noch nicht beantwortet
AfD fragt nach Millionenschäden bei kommunaler Wärmeplanung
Hintergrund
Im Februar 2026 kündigten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz an, das zentrale Änderungen am bisherigen Heizungsgesetz vorsieht. Zuvor hatten bereits im November 2025 Studien des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) massive Probleme bei der kommunalen Wärmeplanung aufgezeigt. Nur 2,4 Prozent der Kommunen unter 10.000 Einwohnern hatten ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Der Bund hatte für die Wärmeplanung 500 Millionen Euro über das Finanzausgleichsgesetz bereitgestellt.
Die AfD-Fraktion wirft der Bundesregierung massive Fehlplanung bei der kommunalen Wärmeplanung vor. In einer umfangreichen Kleinen Anfrage vom 16. April 2026 (Drucksache 21/5405) fordert sie Aufklärung über die finanziellen Konsequenzen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Kernkritik der AfD: Bereits seit Juni 2024 haben Kommunen auf Basis eines 120-seitigen Leitfadens komplexe Wärmepläne erstellen müssen. Dies ist bemerkenswert, da diese Pläne auf den strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes basierten, insbesondere der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. Der Bund hat dafür 500 Millionen Euro über das Finanzausgleichsgesetz bereitgestellt.
Das Problem: Im November 2025 belegte eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das systemische Versagen des Planungsrahmens. Nur 2,4 Prozent der kleinen Kommunen unter 10.000 Einwohnern haben ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Die Pläne wiesen zudem erhebliche Qualitätsmängel auf.
Späte Kurskorrektur: Erst im Februar 2026 haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz angekündigt. Dieses sieht vor, die 65-Prozent-Vorgabe abzuschaffen. Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sollen zurückgenommen werden. Stattdessen soll eine „Bio-Treppe“ gelten, die einen aufwachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen vorsieht. Hintergrund ist die erkannte Unzumutbarkeit für Verbraucher.
Die AfD sieht darin eine fundamentale Planungsunsicherheit für Kommunen über einen Zeitraum von bis zu 13 Monaten. Sie fragt konkret nach den Kosten für bereits obsolet gewordene Planungen und fordert Aufklärung über mögliche Entschädigungen für betroffene Kommunen. Besonders problematisch ist nach Ansicht der Fraktion, dass zwischen der Veröffentlichung kritischer BBSR-Studien im November 2025 und der politischen Reaktion drei Monate vergingen. In diesem Zeitraum haben Kommunen weiterhin kostenintensive Planungen beauftragt.
Die 34 Fragen der AfD umfassen auch datenschutzrechtliche Aspekte der erhobenen Gebäudedaten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die verspätete Kurskorrektur zu Lasten der Steuerzahler gegangen ist. Auch die Zukunft des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende steht zur Debatte.
Betroffen sind vor allem kleine Kommunen unter 10.000 Einwohnern, die bereits teure Wärmepläne erstellen ließen. Auch Netzbetreiber, Stadtwerke und Heizungsbesitzer sind von den geplanten Änderungen betroffen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend ändern sollen.
Die Bundesregierung muss die 34 Fragen der AfD binnen der üblichen Frist von acht Wochen beantworten. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten und die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes teilweise ersetzen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Bundesgesetz, das Standards für den Energieverbrauch von Gebäuden festlegt, einschließlich der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.
- Kommunale Wärmeplanung
- Verpflichtung der Kommunen, bis 2026 bzw. 2028 Pläne für die klimafreundliche Wärmeversorgung in ihrem Gebiet zu erstellen.
- Bio-Treppe
- Geplante stufenweise Erhöhung des Anteils CO2-neutraler Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen ab 2029.























































