- Gewerbemieten steigen: Kitas, Praxen und Läden werden verdrängt
- Grünen-Antrag fordert gesetzlichen Kündigungsschutz und Leerstandsregister
- Verbot neuer fossiler Heizungen soll Gewerbemieter vor Kostensteigerungen schützen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7896 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das deutsche Mietrecht enthält für gewerbliche Mietverhältnisse deutlich weniger Schutzvorschriften als für Wohnraum. Mietpreisbremse, Kündigungsschutz und Instrumente zur Sicherung sozialer Infrastruktur fehlen im Gewerbemietrecht vollständig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits 2026 mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5214) die strukturellen Risiken für Kleingewerbetreibende und soziale Infrastruktur thematisiert. Die Bundesregierung hatte die Probleme zwar anerkannt, aber keine Gesetzgebungsmaßnahmen angekündigt. Medienberichte — unter anderem des Tagesspiegels — dokumentieren die zunehmende Verdrängung lokaler Geschäfte und Einrichtungen in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf und München.
Im Detail
Zu lebenswerten Städten und Dörfern gehören nicht nur bezahlbare Wohnungen, sondern auch die Versorgung drumherum. Bäcker, Ärzte und Therapeuten, Geschäfte und Beratungsstellen.
— BT-Drs. 21/7896, Feststellungsteil der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bäckereien, Arztpraxen, Ergotherapie-Praxen, Beratungsstellen und Kitas verschwinden zunehmend aus deutschen Innenstädten und Kiezen — nicht weil sie keine Kundschaft haben, sondern weil steigende Gewerbemieten ihre wirtschaftliche Grundlage zerstören. Diesen Trend will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Antrag BT-Drs. 21/7896 vom 8. September 2026 politisch stoppen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf für ein faires Gewerbemietrecht vorzulegen.
Was gilt aktuell?
Das deutsche Mietrecht unterscheidet grundlegend zwischen Wohn- und Gewerbemietverhältnissen. Während Mieterinnen und Mieter von Wohnraum durch Mietpreisbremse, Kündigungsschutz und Sozialklauseln gesetzlich abgesichert sind, fehlen vergleichbare Schutzinstrumente im Gewerbemietrecht vollständig. Gewerbetreibende können nach Vertragsende mit markttypischen Mieterhöhungen konfrontiert werden, die eine Verdrei- bis Vervierfachung des bisherigen Mietniveaus bedeuten — wie es laut Drucksache einer Ergotherapie-Praxis in Berlin-Mitte drohte, nachdem das Gebäude an einen Investor verkauft und der Mietvertrag zum Jahresende gekündigt worden war. Auch die Übertragung eines Gewerbemietvertrags an eine Nachfolgerin des Betriebs ist rechtlich nicht abgesichert: Vermieter können die Zustimmung verweigern, selbst wenn der Betrieb seit Generationen besteht.
Gewerbemietrecht: Was der Antrag konkret fordert
Der Antrag gliedert sich in drei Schwerpunkte. Erstens sollen Betriebsübergänge erleichtert werden: Ein gesetzlicher Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsübertragung an Rechtsnachfolgerinnen soll inhabergeführten Betrieben ermöglichen, ihr Unternehmen weiterzugeben, ohne den Mietvertrag zu verlieren. Verweigern Vermieter die Zustimmung trotz Wahrung ihrer berechtigten Interessen, soll ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch greifen.
Zweitens soll ein gewerblicher Milieuschutz nach dem Vorbild des wohnungsbezogenen Instruments eingeführt werden. Das Baugesetzbuch soll so erweitert werden, dass Kommunen auch gewerbliche Nutzungen in bestimmten Quartieren schützen können. Ergänzend sollen kommunale Vorkaufsrechte für gefährdete Gewerbeimmobilien gestärkt werden. Der Antrag verweist dabei auf das Leitbild der „Produktiven Stadt“ und die Neue Leipzig-Charta, die eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur fordern. Musikclubs, die bauplanungsrechtlich bereits als kulturelle Nutzung anerkannt werden, sollen auch mietrechtlich entsprechend berücksichtigt werden.
Drittens sollen steuerrechtliche Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand ergriffen werden. Die Bundesregierung soll prüfen, ob spekulativer Leerstand gewerblicher Immobilien steuerlich nicht mehr absetzbar sein kann, etwa durch Anpassungen im Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht. Zusätzlich soll eine bundesrechtliche Grundlage für ein verpflichtendes Leerstandsregister für gewerbliche Flächen geschaffen werden. Auch steuerliche Anreize für Vermieter, die Flächen an gemeinwohlorientierte Nutzungen vergeben, sollen geprüft werden.
Heizkosten und GEG: Zweite Forderung des Antrags
Als zweiten Schwerpunkt fordert die Fraktion, zu den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zurückzukehren und den Einbau neuer fossiler Heizungen zu verbieten. Hintergrund ist die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Die dort geplante Kostenaufteilung beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll laut Antrag nicht für Gewerbemieter gelten — was die Fraktion als strukturelle Benachteiligung gegenüber Wohnraummietern bewertet. Ein Verbot neuer fossiler Heizungen soll Gewerbetreibende langfristig vor steigenden fossilen Energiekosten schützen.
Heterogene Märkte, fehlende Daten
Der Antrag weist ausdrücklich auf die großen regionalen Unterschiede im deutschen Gewerbemietmarkt hin. In Großstädten wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf und München herrscht hohe Nachfrage bei knappem Angebot. Im Ruhrgebiet und in vielen Mittelstädten hingegen kämpfen Innenstädte mit Leerstand und Funktionsverlust. Belastbare bundesweite Daten zu Mieten, Leerständen, Vertragslaufzeiten und Marktstrukturen fehlen bislang — was eine der Begründungen für das geforderte Leerstandsregister ist. Zur Frage des Leerstands verweist die Drucksache auch auf Fälle, in denen Gewerbeflächen trotz Nachfrage leer stehen, weil Eigentümer auf höhere Mieten oder lukrativere Nutzungen spekulieren.
Bereits 2026 hatte die Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/5214 die Probleme im Gewerbemietmarkt adressiert. Die damalige Antwort der Bundesregierung ließ nach Einschätzung der Antragsteller keine wirksamen Maßnahmen erkennen — der nun vorgelegte Antrag ist die parlamentarische Reaktion darauf. Das Thema Stadtentwicklung und die Frage, wer in angespannten Lagen noch Gewerberaum finanzieren kann, berührt auch das 130-Milliarden-Programm des Deutschlandfonds, das unter anderem auf Investitionen in die städtische Infrastruktur zielt.
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Betroffen sind vor allem inhabergeführte Klein- und Handwerksbetriebe, Arzt- und Therapiepraxen, Beratungsstellen, Kitas und Kulturorte in Städten mit angespannten Gewerbemietmärkten. Gleichzeitig kämpfen Innenstädte im Ruhrgebiet und in Mittelstädten mit Leerstand und Funktionsverlust. Indirekt sind auch die Bewohnerinnen und Bewohner betroffener Quartiere betroffen, wenn niedrigschwellige Versorgungsangebote wegfallen.
Der Antrag BT-Drs. 21/7896 wurde am 8. September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht und steht zur Ausschussüberweisung an. Nach der Ausschussberatung — voraussichtlich im Rechts- oder Bauausschuss — folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. Ein Zeitplan für die Beratungen ist noch nicht bekannt.
- Milieuschutz
- Instrument des Baugesetzbuchs, das Kommunen erlaubt, in bestimmten Gebieten bauliche Veränderungen zu genehmigungspflichtig zu machen, um die soziale Zusammensetzung eines Quartiers zu erhalten. Bisher gilt er nur für Wohnnutzungen.
- Gebäudetyp E
- Konzept für ein vereinfachtes, kostengünstigeres Bauen, bei dem Bauherren und Mieter einvernehmlich von bestimmten technischen Komfortnormen abweichen dürfen, ohne rechtliche Nachteile zu riskieren.
- Spekulativer Leerstand
- Gewerbeflächen, die Eigentümer bewusst leer lassen, um auf höhere Mieten, eine lukrativere Nutzungsänderung oder einen späteren Verkauf zu warten, obwohl eine Nachfrage vorhanden wäre.
Was unterscheidet das Gewerbemietrecht vom Wohnungsmietrecht?
Im Gewerbemietrecht gibt es laut Antrag weder eine Mietpreisbremse noch einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Vermieter können Gewerbemietverträge weitgehend frei gestalten und kündigen.
Was soll das geplante Leerstandsregister bewirken?
Ein verpflichtendes Leerstandsregister für gewerbliche Flächen soll Transparenz schaffen und spekulativen Leerstand sichtbar machen, bei dem Eigentümer Flächen bewusst frei lassen, um auf höhere Mieten zu warten.
Was bedeutet der 'gewerbliche Milieuschutz'?
Analog zum wohnungsbezogenen Milieuschutz soll das Baugesetzbuch erweitert werden, damit Kommunen auch gewerbliche Nutzungen in bestimmten Quartieren schützen und eine Verdrängung durch teurere Nutzungen verhindern können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7896 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































