- Violence Prevention Network erhielt 2024 rund 11 Mio. Euro Bundesförderung
- 135 Deradikalisierungsfälle ohne veröffentlichte Erfolgs- oder Rückfallquoten
- Anfrage fordert Wirksamkeitsnachweise und unabhängige Evaluationen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7846 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bund fördert über verschiedene Bundesprogramme Organisationen, die im Bereich Extremismusprävention und Deradikalisierung tätig sind. Das Violence Prevention Network zählt zu den größten Zuwendungsempfängern. Die Frage nach der Wirksamkeitsmessung staatlich geförderter Präventionsprogramme ist auch im wissenschaftlichen Diskurs umstritten: Deradikalisierungsforschung gilt methodisch als schwierig, weil Kontrollgruppen kaum realisierbar sind und Rückfälle oft nicht systematisch erfasst werden. § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet Bundesbehörden grundsätzlich zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Vergabe von Fördermitteln.
- 11.063.726,56 Euro — Gesamtbudget des Violence Prevention Network im Jahr 2024 laut eigenen Angaben
- 135 Fälle — intensive Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit, ausgewiesen im VPN-Jahresbericht 2024
- 20 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7846 mit zahlreichen Unterpunkten
- 2022–2024 — Zeitraum, für den Erfolgs-, Abbruch- und Rückfallquoten abgefragt werden
Im Detail
Nach Angaben des Violence Prevention Network belief sich das Gesamtbudget im Jahr 2024 auf 11 063 726,56 Euro. Im Jahresbericht 2024 werden 135 Fälle intensiver Distanzierungs- bzw. Ausstiegsarbeit ausgewiesen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7846
Rund 11 Millionen Euro aus Bundeshaushaltsmitteln flossen im Jahr 2024 an das Violence Prevention Network (VPN) — eine der größten staatlich geförderten Organisationen im Bereich Deradikalisierung und Extremismusprävention. Trotz dieser erheblichen Fördersumme veröffentlichte das VPN in seinem Jahresbericht 2024 weder Erfolgsquoten noch Rückfallquoten noch Abbruchquoten für die 135 betreuten Fälle intensiver Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit. Diese Datenlücke ist der Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7846, die die AfD-Fraktion am 7. September 2026 im Bundestag eingebracht hat.
Was die Deradikalisierungsförderung bislang offen lässt
Die Anfrage richtet zwanzig teils mehrteilige Fragen an die Bundesregierung und zielt auf eine systematische Offenlegung der Grundlagen staatlicher Deradikalisierungsförderung. Im Kern geht es um zwei Fragen: Erstens, ob die Vergabe von Bundesmitteln an das VPN und vergleichbare Träger an wissenschaftlich belegbare Wirksamkeitsnachweise geknüpft ist. Zweitens, wie die Erfolgskontrolle nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) konkret sichergestellt wird, wenn keine belastbaren Wirkungsindikatoren vorliegen.
Die Deradikalisierungsforschung gilt methodisch als anspruchsvoll: Kontrollgruppen sind in der Praxis kaum realisierbar, Rückfälle werden oft nicht systematisch erfasst, und eine einheitliche Definition von „erfolgreicher Deradikalisierung“ existiert im Fachdiskurs nicht. Dennoch gibt es international Ansätze — etwa Längsschnittstudien oder Follow-up-Untersuchungen — die zumindest eine Annäherung an empirisch gestützte Aussagen erlauben. Die Anfrage erkundigt sich daher auch danach, welche nationalen und internationalen Standards die Bundesregierung selbst als Maßstab ansetzt und ob das VPN diesen Standards entspricht.
Deradikalisierung: Welche Phänomenbereiche werden erfasst?
Das Violence Prevention Network arbeitet nach Angaben auf seiner Website in den Bereichen islamistischer Extremismus, Rechtsextremismus und politisch motivierte Gewalt. Die Anfrage fragt die Bundesregierung, wie sich die 135 im Jahresbericht 2024 ausgewiesenen Fälle auf die einzelnen Extremismusphänomene verteilen — also etwa wie viele Betreuungen auf islamistischen, wie viele auf rechtsextremistischen und wie viele auf anderen Hintergrund entfallen. Diese Aufschlüsselung ist aus dem öffentlich zugänglichen Jahresbericht nicht ersichtlich.
Weitere Fragen beziehen sich auf die eingesetzten Interventionsmethoden: Welche pädagogischen, psychologischen oder kriminologischen Ansätze kommen in der Ausstiegsarbeit zum Einsatz? Wurden diese Methoden in unabhängigen wissenschaftlichen Studien auf ihre Wirksamkeit geprüft? Und auf welchen empirischen Modellen basieren sie? Die Antworten der Bundesregierung könnten erstmals Transparenz in die methodischen Grundlagen der staatlich finanzierten Deradikalisierungsarbeit bringen.
Rückfallkontrolle und Datenabgleich mit Sicherheitsbehörden
Besonders sicherheitspolitisch relevant ist die Frage nach dem Rückfallmonitoring: Die Anfrage möchte wissen, ob die Bundesregierung Daten darüber erhebt, wie viele der vom VPN betreuten Personen nach Abschluss der Maßnahme erneut polizeilich oder strafrechtlich auffällig wurden — aufgeschlüsselt nach 12- und 24-Monats-Zeiträumen für die Jahre 2022 bis 2024. Ein systematischer Datenabgleich mit Sicherheitsbehörden ist für die Bewertung von Deradikalisierungsmaßnahmen essenziell, aber nach Kenntnis der Anfragesteller bislang nicht belegt.
Ähnliche Transparenzfragen stellen sich bei der Überprüfung anderer staatlich geförderter Programme, bei denen die Bundesregierung ebenfalls um detaillierte Angaben zu Wirksamkeit und Zielerreichung gebeten wird. Die Parallele verdeutlicht ein strukturelles Muster: Öffentliche Förderung verpflichtet grundsätzlich zur Rechenschaft über Ergebnisse.
Internationaler Vergleich als Maßstab
Abschließend fragt die Anfrage, welche Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung über wissenschaftlich evaluierte Deradikalisierungsprogramme mit veröffentlichten Erfolgsindikatoren verfügen und ob das VPN mit diesen Programmen verglichen wurde. Länder wie Dänemark oder Großbritannien gelten in der Fachliteratur als Vorreiter bei der systematischen Evaluation von Ausstiegsprogrammen. Eine solche Einordnung des deutschen Ansatzes fehlt bislang in der öffentlichen Debatte.
Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung erhalten. Nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Bis dahin bleiben zentrale Fragen zur Wirksamkeit der rund 11 Millionen Euro teuren Deradikalisierungsförderung offen.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die 135 Personen, die laut VPN-Jahresbericht 2024 intensive Betreuung erhalten haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da die Bundesförderung aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert wird. Auch Sicherheitsbehörden haben ein Interesse an verlässlichen Daten über den Erfolg von Ausstiegsprogrammen.
Die Kleine Anfrage ist am 7. September 2026 im Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung an das zuständige Ressort weiterzuleiten; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Deradikalisierung
- Pädagogische und psychosoziale Maßnahmen, die darauf abzielen, Personen aus extremistischen Milieus herauszuführen und eine Rückkehr in die gesellschaftliche Mitte zu fördern.
- § 7 BHO
- Paragraph 7 der Bundeshaushaltsordnung verpflichtet Bundesbehörden, bei der Verwendung von Haushaltsmitteln den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
- Violence Prevention Network (VPN)
- Gemeinnützige Organisation, die bundesweit Programme zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich Extremismus durchführt und dafür erhebliche Bundesmittel erhält.
Was ist das Violence Prevention Network?
Das Violence Prevention Network (VPN) ist eine gemeinnützige Organisation, die staatlich geförderte Programme zur Deradikalisierung und Distanzierung von Extremismus durchführt.
Wie viel Geld erhält das VPN vom Bund?
Laut Drucksache 21/7846 belief sich das Gesamtbudget des VPN im Jahr 2024 auf rund 11 Millionen Euro.
Warum gibt es keine Erfolgsquoten im VPN-Jahresbericht?
Die Drucksache stellt fest, dass der Jahresbericht 2024 des VPN keine Angaben zu Erfolgs-, Abbruch- oder Rückfallquoten enthält. Die Anfrage fordert eine Erklärung der Bundesregierung dazu.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7846 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































