Antwort der Bundesregierung …
Streicht der Zoll Veteranen die Kfz-Steuerbefreiung?
Hintergrund
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht für schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung vor. Einsatzgeschädigte Bundeswehr-Veteranen erhalten das Merkzeichen VB (Versorgungsberechtigung) im Schwerbehindertenausweis. Eine Stichtagsregelung vom 31. Mai 1979 begrenzt jedoch den Kreis der vollständig Befreiten auf Personen, die bereits damals eine Befreiung hatten.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 7. April 2026 (BT-Drs. 21/5203) Fragen zur Kfz-Steuerbefreiung für einsatzgeschädigte Bundeswehr-Veteranen. Im Mittelpunkt steht die Praxis der Zollverwaltung, bereits gewährte Steuerbefreiungen aufzuheben.
Streitpunkt Stichtagsregelung
Einsatzgeschädigte Veteranen mit dem Merkzeichen VB (Versorgungsberechtigung) im Schwerbehindertenausweis haben grundsätzlich Anspruch auf Kfz-Steuerbefreiung. Die Problematik liegt jedoch bei einer Stichtagsregelung vom 31. Mai 1979 nach § 17 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die nur Personen vollständig von der Steuer befreit, die bereits an diesem Stichtag eine entsprechende Berechtigung gehabt haben. Dies ist bemerkenswert, da diese Regelung ursprünglich für Kriegsversehrte des Zweiten Weltkriegs konzipiert wurde.
Vereinfacht gesagt: Wer seine Kriegsversehrtheit nach 1979 erlitten hat, bekommt möglicherweise keine vollständige Steuerbefreiung mehr – auch wenn die Schädigung durch Bundeswehr-Einsätze entstanden ist.
Die AfD berichtet von zunehmenden Fällen, in denen die Generalzolldirektion bereits bestandskräftig gewährte Befreiungen rückwirkend aufhebt und Nachzahlungen fordert. Hintergrund ist, dass diese Personengruppe nach Ansicht der AfD unter eine besondere staatliche Fürsorgepflicht fällt.
Elf detaillierte Fragen umfasst die Anfrage. Darin sind konkrete Zahlen zu betroffenen Personen, die Rechtsbasis für die Aufhebungen und mögliche gesetzliche Reformen thematisiert. Die AfD fragt nach der Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem Veteranenkonzept der Bundeswehr und den öffentlich bekundeten Zielen zur Würdigung von Einsatzgeschädigten.
Vertrauensschutz versus Gesetzesauslegung
Veteranen, die jahrelang legal von der Kfz-Steuer befreit gewesen sind, sollen nun rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Die AfD sieht darin ein Hindernis für die soziale Reintegration von Einsatzgeschädigten. Eine gesetzliche Klarstellung wird gefordert.
Betroffen sind einsatzgeschädigte Veteranen der Bundeswehr mit dem Merkzeichen VB, die ihre Wehrdienstbeschädigung nach 1979 erlitten haben. Diese Gruppe umfasst Soldaten, die durch Auslandseinsätze gesundheitliche Schäden davongetragen haben.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die AfD fordert Auskunft über konkrete Zahlen der betroffenen Fälle und mögliche gesetzliche Änderungen. Eine parlamentarische Debatte über das Thema könnte folgen.
- Merkzeichen VB
- Versorgungsberechtigung im Schwerbehindertenausweis für schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr.
- Wehrdienstbeschädigung
- Gesundheitsschäden, die Soldaten während oder durch ihren Militärdienst erlitten haben und die staatlich anerkannt sind.
- Stichtagsregelung
- Rechtliche Regelung, die Vergünstigungen nur für Personen vorsieht, die bereits zu einem bestimmten Datum berechtigt waren.























































