Kleine Anfrage eingegangen
Sind tausende Arbeitsmigranten spurlos verschwunden?
Hintergrund
Seit März 2024 können jährlich bis zu 25.000 unqualifizierte Arbeitsmigranten aus Drittstaaten nach § 15d der Beschäftigungsverordnung maximal acht Monate in Deutschland arbeiten. Diese Regelung wurde durch die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eingeführt, um kurzfristige Arbeitsmarktspitzen auszugleichen. Saisonbeschäftigungen in der Landwirtschaft sind dabei ausgeschlossen.
Die AfD-Fraktion um Gerrit Huy und weitere Abgeordnete hat eine Kleine Anfrage zur Kontrolle von Arbeitsmigranten aus Drittstaaten eingereicht. Die Drucksache 21/5146 vom 1. April 2026 bezieht sich auf § 15d der Beschäftigungsverordnung, der seit März 2024 jährlich bis zu 25.000 unqualifizierten Arbeitsmigranten einen maximal achtmonatigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
Grundlage der Anfrage sind Recherchen von welt.de. Demnach erfassen die Bundesagentur für Arbeit, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesinnenministerium weder Ein- und Ausreisen noch den Verbleib dieser Migrantengruppe systematisch. Die AfD spricht von „Tausenden, die spurlos abgeblieben“ sind. Dies ist bemerkenswert, da das Verfahren eigentlich zeitlich streng begrenzt konzipiert wurde.
Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung wurde durch die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eingeführt. Maximal acht Monate innerhalb von zwölf Monaten können Drittstaatsangehörige in Deutschland arbeiten. Das Regelwerk soll kurzfristige Arbeitsmarktspitzen ausgleichen, während Saisonbeschäftigungen wie Erntehelfer in der Landwirtschaft ausgeschlossen sind.
Dramatischer Anstieg der Zustimmungen
Eine deutliche Entwicklung zeigen die Zahlen. 2024 erteilte die Bundesagentur für Arbeit 6.554 Zustimmungen für kurzzeitige Beschäftigungen nach § 15d BeschV. Bereits 2025 stieg diese Zahl auf 14.963 – mehr als eine Verdoppelung. Hintergrund ist, dass sich aufgrund der kurzfristigen Aufenthaltsdauer diese Zahlen jedoch nicht im Ausländerzentralregister widerspiegeln.
Die AfD befürchtet, dass viele Arbeitsmigranten nach Ablauf ihrer Acht-Monats-Frist Deutschland nicht verlassen haben und nun unregistriert im Land leben.
Die zwölf Fragen der AfD zielen auf konkrete Zahlen ab: Wie viele Visa sind erteilt worden? Welche Herkunftsländer dominieren? Welche Branchen profitieren am meisten? Vor allem aber: Wie viele sind nach Fristablauf tatsächlich ausgereist, und wie viele haben möglicherweise Asyl beantragt?
Besonders brisant ist die Frage nach Kontrollmechanismen. Die AfD fragt, ob Ausländerbehörden automatisch über vorzeitige Beschäftigungsenden informiert werden und welche Kosten durch nicht ausgereiste Drittstaatsangehörige entstehen. Die Bundesregierung hat nun 14 Tage Zeit, diese migrationspolitischen Fragen zu beantworten.
Betroffen sind Drittstaatsangehörige mit kurzzeitigen Arbeitsgenehmigungen nach § 15d BeschV, deutsche Arbeitgeber sowie die zuständigen Behörden wie Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt und Ausländerbehörden.
Die Bundesregierung hat 14 Tage Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Die Antwort wird voraussichtlich Aufschluss über die Erfassung von Ein- und Ausreisen sowie über mögliche Kontrolldefizite geben.
- § 15d BeschV
- Paragraf der Beschäftigungsverordnung, der jährlich bis zu 25.000 unqualifizierten Arbeitsmigranten aus Drittstaaten einen maximal achtmonatigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht.
- Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- Befristetes Arbeitsverhältnis für maximal acht Monate innerhalb von zwölf Monaten, um kurzfristige Arbeitsmarktspitzen auszugleichen.
- Ausländerzentralregister (AZR)
- Zentrale Datei, in der alle Ausländer mit längerem Aufenthalt in Deutschland erfasst werden. Kurzzeitige Aufenthalte spiegeln sich dort nicht wider.























































