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AfD fragt nach Maßnahmen gegen invasive Arten in Deutschland
Hintergrund
Invasive gebietsfremde Arten stellen eine wachsende Bedrohung für heimische Ökosysteme dar. Viele dieser Arten sind bereits etabliert, stehen aber noch nicht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten, was strengere Kontrollen und Bekämpfungsmaßnahmen ermöglichen würde. Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 regelt den Umgang mit invasiven Arten auf europäischer Ebene.
Die AfD-Fraktion hat am 31. März 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Bekämpfung invasiver Arten in Deutschland gestellt (BT-Drs. 21/5123). Insgesamt 15 Fragen konzentrieren sich auf konkrete Maßnahmen gegen etablierte invasive Arten, die noch nicht auf der EU-Unionsliste stehen.
Schwerpunkt auf aquatischen Arten: Die Killer-Garnele beschäftigt die Fraktion besonders. Diese ist bereits in zentralen Flusssystemen wie Rhein, Donau und Elbe präsent. Auch die Quagga-Muschel in Bundeswasserstraßen steht im Fokus der Anfrage, ebenso der Asiatische Felskrebs in deutschen Küstengewässern. Biosecurity-Standards für Sportboote sind Gegenstand mehrerer Fragen. Dies ist bemerkenswert, da Freizeitschifffahrt oft als Verschleppungsvektor übersehen wird. Zusätzlich erkundigt sich die AfD nach Maßnahmen gegen Verschleppung über Ballastwasser.
Wegen bereits eingetretener Ernteverluste steht die Marmorierte Baumwanze im besonderen Fokus. Betroffen sind deutsche Obstbauregionen wie das Bodenseegebiet, das Alte Land und Baden-Württemberg. Import- und Warenkontrollen seit 2020 sind Thema der Anfrage. Eine mögliche Aufnahme in die EU-Unionsliste wird ebenfalls erfragt.
Invasive Arten sind ursprünglich nicht heimische Tiere oder Pflanzen, die sich unkontrolliert ausbreiten und dabei einheimische Arten und Lebensräume schädigen.
Pflanzliche Invasoren im Visier: Der Blauglockenbaum bereitet in urbanen Gebieten Probleme. Hintergrund ist seine aggressive Ausbreitungsstrategie in städtischen Grünflächen. Die Kartoffelrose bedroht Küsten- und Dünenlebensräume, während die Vielblättrige Lupine Offenlandlebensräume gefährdet. Systematische Eradikationsmaßnahmen in Schutzgebieten sind ebenso Thema wie die Spätblühende Traubenkirsche. Import- und Handelsverbote werden konkret erfragt.
Wirtschaftliche Schäden stehen im Zentrum detaillierter Nachfragen. Der Zeitraum 2020 bis 2025 soll aufgeschlüsselt werden nach Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gewässerökologie. Auch Verwaltungsaufwand wird separat abgefragt. EU-Initiativen zur Aufnahme der genannten Arten in die Unionsliste sind zusätzlich Gegenstand der Anfrage.
Von Gewässerökosystemen über die Landwirtschaft bis hin zu Naturschutzgebieten reicht die Komplexität des Problems invasiver Arten, wie die Anfrage aufzeigt. Eine zeitnahe Antwort der Bundesregierung wird erwartet.
Betroffen sind Land- und Forstwirte durch Ernteausfälle und erhöhte Bekämpfungskosten, Gewässerökosysteme durch invasive Wassertiere wie die Killer-Garnele, sowie Naturschutzgebiete durch invasive Pflanzenarten. Auch Steuerzahler tragen die Kosten für Monitoring und Bekämpfungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung hat regulär zwei Monate Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Nach Eingang der Antwort kann die AfD-Fraktion das Thema in Ausschusssitzungen oder durch weitere parlamentarische Initiativen vertiefen.
- Invasive Arten
- Gebietsfremde Tier- oder Pflanzenarten, die sich unkontrolliert ausbreiten und heimische Arten sowie Ökosysteme schädigen können.
- Unionsliste
- EU-weite Liste invasiver Arten, für die einheitliche Präventions-, Früherkenungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gelten.
- Eradikation
- Vollständige Ausrottung einer invasiven Art in einem bestimmten Gebiet durch gezielte Bekämpfungsmaßnahmen.























































