Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8075 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 21 Fragen zu Förderung von Brain-Computer-Interfaces seit 2018
- Schwellenwert 500.000 Euro je Projekt für Offenlegungspflicht gefragt
- Neurorechte und Schutz neuronaler Daten im Fokus der Anfrage
Hintergrund
Mikroelektromechanische Systeme (MEMS) sind seit Jahren in Alltags- und Industrieprodukten verbreitet, etwa in Automobil- und Medizintechnik. Neuere Felder wie Smart Dust oder implantierbare Neurotechnologien wie Neural Dust und StimDust wurden ursprünglich im Rahmen des DARPA-MEMS-Programms der University of California, Berkeley, entwickelt und haben ausdrücklich zivile wie militärische Anwendungsfelder. Auf EU-Ebene fördert der European Defence Fund (EDF) sowie das Chips Joint Undertaking (Chips JU) gezielt Technologien mit Dual-Use-Potenzial. Die Frage, ob staatlich finanzierte Forschungsergebnisse ausreichend gegen unkontrollierten Abfluss an ausländische Akteure gesichert sind, gewinnt angesichts des geopolitischen Wettbewerbs mit China und den USA an politischer Relevanz.
Im Detail
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, das Handeln der Bundesregierung hinsichtlich der Forschungsförderung, der Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Nutzung sowie des Schutzes geistiger Integrität (Neurorechte) transparent zu machen.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/8075
Neurotechnologien wie Brain-Computer-Interfaces (BCI), implantierbare Nervenstimulationssysteme und miniaturisierte Sensor-Netzwerke (Smart Dust) stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 4. September 2026. Die Drucksache 21/8075, eingebracht am 21. September 2026, richtet 21 Fragen an die Bundesregierung — zu Fördermitteln, Sicherheitsrisiken und dem Schutz neuronaler Daten seit dem Jahr 2018.
Brain-Computer-Interfaces: Was wird gefördert?
Im Kern verlangt die Anfrage eine vollständige Aufstellung aller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem Fördervolumen von jeweils mehr als 500.000 Euro, die sich auf Neurotechnologien oder hochminiaturisierte Sensorsysteme mit Dual-Use-Potenzial beziehen. Die Aufstellung soll nach Ressort, Förderprogramm, Zuwendungsempfänger, Laufzeit, Fördersumme und Projektziel aufgeschlüsselt werden — und zwar für den gesamten Zeitraum seit Januar 2018 bis 2026. Ebenso fragt die AfD nach den konkreten Haushaltstitelm und Sondervermögen, aus denen diese Bereiche finanziert werden.
Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach der Rolle der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND): Die Fragesteller wollen wissen, wie die Bundesregierung deren Funktion bei der Beschleunigung von Technologien bewertet, die ein hohes Risiko für die informationelle Selbstbestimmung der Bürger tragen könnten.
Dual-Use und Technologische Souveränität
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft das sogenannte Dual-Use-Dilemma: Technologien wie Smart Dust oder vernetzte Sensorknoten lassen sich sowohl zivil als auch militärisch einsetzen. Die Fragesteller fragen, welche deutschen Einrichtungen seit 2018 an europäischen Projekten wie dem European Defence Fund (EDF), dem Chips Joint Undertaking oder dem European Innovation Council beteiligt waren, die explizit Dual-Use-Technologien entwickeln. Parallel dazu stellt die Anfrage die Frage, wie die Bundesregierung den möglichen Abfluss von mit Bundesmitteln entwickelten Patenten an ausländische Akteure — darunter Nachrichtendienste autoritärer Staaten — durch Exportkontrollmechanismen verhindert.
Auch die Haltung zur historischen Zivilklausel an Forschungseinrichtungen wird thematisiert: Die Anfrage hält fest, dass Teile der Regierungskoalition in der Vergangenheit eine strikte Trennung von Forschung und Verteidigungsinteressen gefordert hätten, während heute massive staatliche Förderung von Dual-Use-Projekten stattfinde. Die Drucksache wertet dies als Spannungsverhältnis zur früheren Positionierung — diese Einschätzung ist eine Position der Fragesteller, keine belegte Tatsache.
Neurorechte und Schutz neuronaler Daten
Besonders weitreichend sind die Fragen zum Schutz neuronaler Daten und zur kognitiven Freiheit. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung die bestehenden Gesetze für ausreichend hält, um neuronale Daten als eigenständige, besonders schützenswerte Datenkategorie — vergleichbar mit biometrischen Daten — zu definieren, und wann gegebenenfalls eine Gesetzesinitiative geplant ist. Auch der Schutz vulnerabler Personengruppen wie Minderjähriger und nicht einwilligungsfähiger Personen vor potenzieller Beeinflussung durch BCI-Technologien wird explizit angesprochen.
Zusätzlich fragt die AfD nach datenschutzrechtlichen und ethischen Bewertungen, die die Bundesregierung seit 2018 speziell zu BCI-Projekten vorgenommen hat. Die Bewertung supranationaler Regulierungsvorgaben — etwa durch EU-Kommission oder WHO — und deren Auswirkung auf die nationale Souveränität des deutschen Gesetzgebers rundet den Fragenkatalog ab. Auch Kooperationen deutscher Forschungseinrichtungen mit der DARPA oder anderen US-Verteidigungsbehörden im Bereich Neurotechnologie werden abgefragt.
Parlamentarische Kontrolle und Berichtspflicht
Die letzte Frage der Anfrage zielt auf eine strukturelle Änderung: Die Bundesregierung soll erklären, ob sie plant, dem Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand der Dual-Use-Forschung, die Einhaltung ethischer Standards und den Schutz der Bevölkerung vor missbräuchlicher Nutzung hochminiaturisierter Technologien vorzulegen. Eine solche Berichtspflicht würde die parlamentarische Kontrolle über diesen Technologiebereich dauerhaft stärken. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
Das Thema steht in einem breiten politischen Kontext: Fragen zur staatlichen Technologieförderung und deren Kontrolle werden aktuell auch in anderen Parlamentsvorgängen diskutiert, etwa zur Parlamentskontrolle der 2,4-Milliarden-Euro-Förderung für Fusionshubs oder zu Lobbykontakten beim Gebäudemodernisierungsgesetz.
Weiterlesen:
Betroffen sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die Bundesmittel für Sensorik- und Neurotechnologieprojekte erhalten, sowie mittelbar alle Bürgerinnen und Bürger, deren neuronale Daten durch BCI-Technologien erfasst werden könnten. Darüber hinaus sind vulnerable Gruppen wie Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Personen Gegenstand der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8075) wurde am 21. September 2026 eingereicht. Die Bundesregierung ist nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich gehalten, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu antworten. Solange keine Antwort vorliegt, ist der Vorgang offen.
- MEMS
- Mikroelektromechanische Systeme — winzige mechanische und elektronische Komponenten auf einem Chip, verwendet z. B. in Airbag-Sensoren oder Smartphones.
- Brain-Computer-Interface (BCI)
- Technische Schnittstelle zwischen Gehirn und Computer; ermöglicht die direkte Übertragung neuronaler Signale an externe Geräte, etwa für medizinische oder Steuerungsanwendungen.
- Dual-Use
- Bezeichnung für Güter, Technologien oder Wissen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher besonderen Exportkontrollregeln unterliegen.
Was sind Brain-Computer-Interfaces?
Brain-Computer-Interfaces (BCI) sind technische Schnittstellen, die eine direkte Kommunikation zwischen dem menschlichen Gehirn und externen Geräten ermöglichen — etwa zur medizinischen Behandlung oder zur Steuerung von Maschinen.
Was versteht man unter Smart Dust?
Smart Dust bezeichnet miniaturisierte, drahtlos kommunizierende Sensorknoten mit einem angestrebten Volumen von etwa einem Kubikmillimeter, die Sensorik, Datenverarbeitung und Energieversorgung integrieren.
Was bedeutet Dual-Use bei Forschungstechnologien?
Dual-Use beschreibt Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, was besondere Export- und Sicherheitsanforderungen auslöst.

































































