Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8257 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 5,3 Mrd. Euro EU-Förderung für klimafreundliche Mobilität liegen brach
- Einreichungsfrist für Klima-Sozialplan seit über einem Jahr überschritten
- Kein Förderprogramm im Haushalt 2027 für einkommensschwache Haushalte vorgesehen
Hintergrund
Die EU hat mit der Verordnung 2023/955 den Klimasozialfonds (KSF) eingerichtet, der aus Einnahmen des Europäischen Emissionshandels (ETS) gespeist wird. Ziel ist es, einkommensschwache Haushalte und Unternehmen bei der Bewältigung steigender Energiepreise zu unterstützen. Deutschland stehen im Zeitraum 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro aus diesem Fonds zur Verfügung. Voraussetzung für den Mittelabruf ist die Einreichung eines nationalen Klima-Sozialplans bei der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2025 — diese Frist hat Deutschland laut Angaben in der Drucksache verstreichen lassen, ohne einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.
- 5,3 Mrd. Euro — Deutschlands KSF-Zuteilung aus EU-Mitteln für den Zeitraum 2026 bis 2032
- 30. Juni 2025 — Einreichungsfrist für den nationalen Klima-Sozialplan bei der EU-Kommission, die Deutschland verstreichen ließ
- 12 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8257 an die Bundesregierung
- 10. Oktober 2025 — Koalitionsausschussbeschluss, der ein KSF-finanziertes Mobilitätsprogramm bekräftigte
Im Detail
„für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen“
— Koalitionsvertrag 2025, zitiert in BT-Drs. 21/8257
Deutschland steht ein EU-Fördertopf von 5,3 Mrd. Euro für klimafreundliche Mobilität einkommensschwacher Haushalte bereit — doch das Geld bleibt bislang unabrufbar. Grund ist das Fehlen eines nationalen Klima-Sozialplans, den die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025 bei der EU-Kommission hätte einreichen müssen. Über ein Jahr nach Ablauf dieser Frist liegt nach Angaben in der Drucksache 21/8257 kein entsprechender Entwurf vor.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 1. September 2026 eine Kleine Anfrage mit zwölf Fragen an die Bundesregierung gerichtet, die am 29. September 2026 als BT-Drs. 21/8257 veröffentlicht wurde. Im Kern geht es darum, wann und wie Deutschland die Mittel des EU-Klimasozialfonds (KSF) im Verkehrsbereich einsetzen will und warum bisher nichts Konkretes passiert ist.
EU-Klimasozialfonds: Was der Bund bisher versprochen hat
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, ein Förderprogramm „für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds“ aufzulegen, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen. Im Koalitionsausschuss vom 10. Oktober 2025 bekräftigte die Koalition dieses Ziel nochmals ausdrücklich. Trotzdem fehlt der EU-Klimasozialfonds-Plan bislang in der Haushaltspraxis: Laut einem zitierten Pressebericht enthält auch der Haushaltsentwurf für 2027 kein entsprechendes Programm. Die Frage, ob ab 2028 ein solches Programm aufgelegt wird, hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine frühere Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/7180) nicht bejaht.
Was die 12 Fragen der Kleinen Anfrage konkret wollen
Die Grünen-Abgeordneten fragen zunächst nach einem konkreten Zeitplan, bis wann die Bundesregierung den Klima-Sozialplan bei der EU-Kommission einreichen wird. Parallel möchten sie wissen, ob es bislang überhaupt Gespräche oder schriftliche Korrespondenzen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission wegen des ausstehenden Plans gegeben hat. Ein weiterer Fragenblock betrifft die inhaltliche Gestaltung: Wird der Plan wie im Koalitionsvertrag vereinbart ein Programm zur Förderung klimafreundlicher Mobilität für einkommensschwache Haushalte enthalten? Werden neue Förderprogramme im Verkehrsbereich aus KSF-Mitteln finanziert, oder sollen bereits bestehende, ohnehin im Haushalt eingeplante Programme einfach über den EU-Klimasozialfonds abgerechnet werden?
Darüber hinaus fragen die Abgeordneten nach den Kriterien, anhand derer die Bundesregierung „vulnerable Haushalte“ im Bereich Mobilität definiert — ob etwa Einkommensgrenzen, sozioökonomische Indikatoren oder räumliche Faktoren wie Pendlerdistanzen herangezogen werden. Auch die wissenschaftliche oder ökonomische Grundlage dieser Definition wird hinterfragt. Ein weiterer Punkt betrifft die haushaltsmäßige Einordnung: Sollen die KSF-Mittel in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), in den Kernhaushalt oder in einen eigenen Fördertopf fließen? Diese Frage ist laut der Drucksache noch ungeklärt, obwohl der Haushalt 2027 bereits dem Parlament zugeleitet wurde.
Europäischer Vergleich und sozialpolitischer Kontext
Nach Angaben in der Anfrage haben viele EU-Staaten ihre Klimasozialpläne bereits veröffentlicht oder bei der EU-Kommission eingereicht. Die meisten Länder setzen dabei auf den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, einige auch auf aktive Mobilität wie Radverkehr. Deutschland hinkt damit im europäischen Vergleich hinterher. Der politische Hintergrund ist ein bekannter Zielkonflikt: Bestehende Steuersubventionen wie Dienstwagenbesteuerung, Dieselprivileg und Entfernungspauschale begünstigen laut einer Analyse des Öko-Instituts überproportional Haushalte mit hohen Einkommen, während Menschen mit geringem Einkommen kaum davon profitieren. Der EU-Klimasozialfonds soll genau diese Schieflage korrigieren — sofern Deutschland ihn nutzt.
Vom politischen Alltag mit seinen Haushaltskonflikten über Klimaförderung bis zu konkreten Verkehrsthemen wie der Sicherheit im Bahnbereich zeigt sich: Parlamentarische Anfragen sind ein wichtiges Instrument, um Transparenz über den Stand der Umsetzung politischer Vorhaben herzustellen. Wie der tägliche Überblick auf drucksachlich.de zeigt, steht der EU-Klimasozialfonds nicht als einziges Thema im Fokus des Bundestages.
Weiterlesen:
Betroffen sind insbesondere Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die hohe Spritpreise überproportional belasten, weil ihnen bezahlbare Alternativen wie ÖPNV oder Elektromobilität fehlen. Dazu zählen auch Pendlerinnen und Pendler in ländlichen Regionen ohne ausreichende ÖPNV-Anbindung sowie Unternehmen im Transformationsprozess.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8257) wurde am 29. September 2026 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Parallel steht die Einreichung des nationalen Klima-Sozialplans bei der EU-Kommission sowie die Klärung der haushaltsmäßigen Einbindung der KSF-Mittel noch aus.
- EU-Klimasozialfonds (KSF)
- Ein EU-Förderfonds auf Basis der Verordnung 2023/955, der aus ETS-Einnahmen gespeist wird und vulnerable Haushalte sowie Unternehmen beim Übergang zu klimafreundlicher Energie und Mobilität unterstützen soll.
- Klima-Sozialplan
- Nationaler Plan, den jeder EU-Mitgliedstaat bei der EU-Kommission einreichen muss, um KSF-Mittel abzurufen. Er muss vulnerable Gruppen definieren und konkrete Fördermaßnahmen benennen.
- Regressive Verteilungswirkung
- Eine Maßnahme wirkt regressiv, wenn einkommensschwächere Haushalte relativ stärker belastet oder weniger gefördert werden als einkommensstärkere — zum Beispiel bei der Dienstwagenbesteuerung oder dem Dieselprivileg.
Was ist der EU-Klimasozialfonds?
Der EU-Klimasozialfonds (KSF) wurde auf Basis der EU-Verordnung 2023/955 aus ETS-Einnahmen eingerichtet. Er soll vulnerable Gruppen vor steigenden Energiepreisen schützen. Deutschland stehen von 2026 bis 2032 insgesamt 5,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Warum kann Deutschland die Mittel noch nicht abrufen?
Um die Mittel abzurufen, muss Deutschland einen nationalen Klima-Sozialplan bei der EU-Kommission einreichen. Die Frist dafür war der 30. Juni 2025 — dieser Plan liegt laut Drucksache bis heute nicht vor.
Was sieht der Koalitionsvertrag zum Thema vor?
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus KSF-Mitteln aufzulegen, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu unterstützen.





























































