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- 44 Prozent der Kinder bei Alleinerziehenden sind armutsgefährdet
- 3,27 Mrd. Euro Unterhaltsvorschuss 2025 ausgezahlt — nur 17,9 % zurückgeholt
- Alleinerziehendengeld soll Entlastungsbetrag einkommensunabhängig ersetzen
Hintergrund
Laut Statistischem Bundesamt ist knapp jede fünfte Familie in Deutschland alleinerziehend; 2,36 Millionen Kinder wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf, davon sind 84,4 Prozent Mütter. Die PISA-Studie 2025 zeigt, dass der Leistungsabstand zwischen Kindern aus einkommensschwachen und einkommensstarken Haushalten in Deutschland seit 2015 gewachsen ist, während er im OECD-Durchschnitt sank. Im Jahr 2025 zahlte der Staat 3,27 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss aus; davon holte er sich nur 17,9 Prozent von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurück. Der Antrag richtet sich auch gegen den vom schwarz-roten Kabinett geplanten Gesetzentwurf zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG), der die Bundesmittel für frühkindliche Bildung ab 2030 auf knapp eine Milliarde Euro halbieren und ab 2035 ganz streichen soll.
- 2,36 Millionen Kinder — wachsen in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil auf (Destatis 2026)
- 44 Prozent — der Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht
- 3,27 Mrd. Euro — wurden 2025 als Unterhaltsvorschuss ausgezahlt; nur 17,9 % davon wurden zurückgeholt
- 830.000 Kinder — von Alleinerziehenden beziehen Unterhaltsvorschuss und sind von der vollständigen Kindergeldanrechnung betroffen
- 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze — werden bis 2029 für Grundschulkinder benötigt, um den seit August 2026 geltenden Rechtsanspruch zu erfüllen
Im Detail
Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass fast jedes zweite Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwächst, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist.
— Begründung BT-Drs. 21/8314, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fast jedes zweite Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwächst, ist in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das zeigen Daten des Deutschen Jugendinstituts, auf die sich der Antrag BT-Drs. 21/8314 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Oktober 2026 stützt. Mit 19 konkreten Forderungen verlangt die Fraktion von der Bundesregierung ein umfassendes Paket zur Entlastung Alleinerziehender und zur Bekämpfung von Kinderarmut.
Kinderarmut trotz Erwerbstätigkeit: Das strukturelle Problem
Knapp jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend; 2,36 Millionen Kinder wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. 84,4 Prozent dieser Elternteile sind Mütter. Obwohl ein Großteil von ihnen erwerbstätig ist, sind 44 Prozent ihrer Kinder armutsgefährdet — mehr als doppelt so viele wie bei Kindern in Zwei-Eltern-Haushalten. Die PISA-Studie 2025 belegt zudem, dass der Leistungsabstand zwischen Kindern aus ärmeren und wohlhabenderen Familien seit 2015 in Deutschland gewachsen ist, während er im OECD-Durchschnitt sank. Kinderarmut wirkt sich damit direkt auf Bildungschancen und gesundheitliche Entwicklung aus.
Unterhaltsvorschuss: 3,27 Mrd. Euro ausgezahlt, kaum zurückgeholt
Vier von zehn Alleinerziehenden erhalten den vereinbarten Unterhalt nicht oder nur eingeschränkt. In diesen Fällen springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein: 2025 wurden 3,27 Milliarden Euro ausgezahlt. Allerdings holt sich der Staat aktuell nur 17,9 Prozent dieser Summe von den säumigen Unterhaltspflichtigen zurück — in rund 90 Prozent der Fälle sind es Männer, die nicht zahlen. Die Grünen fordern deshalb unter anderem spezialisierte Rückgriffseinrichtungen auf Landesebene, einen digitalen Datenaustausch zwischen Unterhaltsvorschussstellen, Finanzämtern und der Bundesagentur für Arbeit sowie Maßnahmen zur besseren Vermögenspfändung bei zahlungsfähigen Schuldnern. Außerdem sollen Daten erhoben werden, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen überhaupt zahlungsfähig wären — bisher fehlt diese Grundlage laut Drucksache vollständig.
Eine geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 16 Jahren lehnt der Antrag ausdrücklich ab: Mehr als 108.000 Kinder würden bis zu 400 Euro monatlich verlieren. Stattdessen soll das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden — bisher wird es vollständig verrechnet, was über 830.000 betroffene Kinder schlechter stellt als Kinder, deren Eltern Unterhalt zahlen.
Was gilt aktuell beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Der geltende steuerliche Entlastungsbetrag nach § 24b EStG mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto stärker die Entlastung. Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen profitieren kaum oder gar nicht, weil ihr Grenzsteuersatz gering ist. Der Antrag schlägt vor, diesen Betrag in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld als Steuergutschrift umzuwandeln — nach dem Vorbild des Kindergeldes. Damit erhielten alle Anspruchsberechtigten unabhängig von ihrer Einkommensteuerlast die gleiche Grundentlastung.
Elterngeld-Reform: 18 Monate für Alleinerziehende
Beim Elterngeld fordert der Antrag eine Ausweitung der maximalen Bezugsdauer von 14 auf 18 Monate. Alleinerziehende sollen Anspruch auf die vollen 18 Monate und eine Lohnersatzrate von 80 Prozent erhalten. Der ungedeckte Betreuungsbedarf bei Eltern mit einjährigen Kindern betrug 2025 laut Bildungsbericht 23 Prozent in Westdeutschland und 12 Prozent in Ostdeutschland — besonders häufig betroffen waren armutsgefährdete Familien und Alleinerziehende.
Betreuung, Kinderleistungscheck und Gesamtstrategie
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Betreuungsinfrastruktur. Die Grünen kritisieren, dass das schwarz-rote Kabinett plant, die Bundesmittel für frühkindliche Bildung ab 2030 auf knapp eine Milliarde Euro zu halbieren und sich ab 2035 vollständig aus der Finanzierung zurückzuziehen. Zum Vergleich: In den Jahren 2025 und 2026 stellte der Bund noch je zwei Milliarden Euro bereit. Zudem fehlen laut Antrag bis 2029 noch 150.000 Ganztagsplätze für Grundschulkinder, obwohl der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung seit August 2026 gilt.
Für mehr Übersicht im komplexen Leistungssystem schlägt der Antrag einen digitalen Kinderleistungscheck vor — ein mehrsprachiges Online-Tool, das Eltern zeigt, welche Leistungen sie beantragen können. Perspektivisch soll der Staat Leistungen automatisch und proaktiv bereitstellen, ohne dass Eltern umständliche Anträge stellen müssen. Grundlage dafür soll eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut sein, die alle relevanten Lebensbereiche — Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe — einbezieht. Den Zusammenhang zwischen schlechten Bildungschancen und sozialer Herkunft diskutiert auch der Beitrag zur aktuellen Haushaltsdebatte.
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Direkt betroffen sind rund 2,36 Millionen Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen, sowie über 830.000 Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen. Eine geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 16 Jahren würde laut Antragsbegründung mehr als 108.000 Kinder mit bis zu 400 Euro monatlichem Verlust treffen. Alleinerziehende Mütter sind überproportional betroffen, da sie 84,4 Prozent aller Alleinerziehenden stellen.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8314) wurde am 1. Oktober 2026 eingebracht und liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Als nächster Schritt steht die Überweisung in den zuständigen Ausschuss an, gefolgt von Ausschussberatung und abschließender Abstimmung im Plenum.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung, die Alleinerziehenden gezahlt wird, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat versucht anschließend, die Beträge beim säumigen Elternteil zurückzufordern.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
- Steuerlicher Abzug, der die Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage von Alleinerziehenden mindert. Da er vom Grenzsteuersatz abhängt, profitieren Geringverdiener weniger als Besserverdienende.
- Familienleistungsausgleich
- System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen, das sicherstellen soll, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleibt. Höhere Einkommensgruppen profitieren stärker von den Freibeträgen als von dem für alle gleichen Kindergeld.
Was ist das Alleinerziehendengeld?
Das Alleinerziehendengeld soll den bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ersetzen. Es wäre eine monatliche, einkommensunabhängige Steuergutschrift ähnlich dem Kindergeld — damit würden auch Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen gleich stark entlastet.
Warum soll der Unterhaltsvorschuss für über 16-Jährige erhalten bleiben?
Laut Antrag wären über 108.000 Kinder von einer geplanten Kürzung betroffen, die bis zu 400 Euro monatlich verlören. Die Grünen wollen den bestehenden Anspruch bis zum 18. Lebensjahr beibehalten.
Was soll sich beim Elterngeld für Alleinerziehende ändern?
Der Antrag sieht vor, dass Alleinerziehende Anspruch auf die vollen 18 Monate Elterngeld haben und eine Lohnersatzrate von 80 Prozent erhalten — statt der bisherigen maximalen 14 Monate für Paare.

































































