- Härtere Strafen allein reduzieren Kriminalität laut Forschung kaum
- Aufklärungs- und Verurteilungswahrscheinlichkeit wirkt präventiver als Strafhöhe
- Freiheitsstrafen erhöhen das Rückfallrisiko gegenüber milderen Sanktionen
Wissenschaftlicher Dienst: Härtere Strafen zeigen kaum präventive Wirkung
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer im September 2026 abgeschlossenen Analyse untersucht, ob schärfere Strafen tatsächlich eine kriminalpräventive Wirkung entfalten. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Die Forschungslage spricht gegen die weitverbreitete Annahme, dass höhere Strafandrohungen automatisch zu weniger Kriminalität führen.
Strafzweck im deutschen Recht
Die Analyse erläutert zunächst die theoretischen Grundlagen des Strafrechts. Im deutschen Recht gilt die sogenannte Vereinigungstheorie, der zufolge Strafe mehrere Zwecke gleichzeitig verfolgt: Schuldausgleich, Vergeltung, Resozialisierung und Prävention. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung ausdrücklich bestätigt. Prävention ist demnach zwar ein anerkannter Strafzweck, aber nicht der einzige.
Forschungsstand zur Präventionswirkung
Die Mehrheit der Kriminologen geht laut der Analyse inzwischen davon aus, dass eine bloße Erhöhung der Strafe keinen erkennbaren präventiven Effekt hat. Entscheidend für eine wirksame Abschreckung ist demnach nicht die Schwere der Strafe, sondern die Wahrscheinlichkeit, überhaupt entdeckt und verurteilt zu werden.
Die bedeutendste deutsche Rückfallstudie, erarbeitet vom Max-Planck-Institut und der Universität Göttingen auf Basis von Daten aus den Jahren 2004 bis 2016, zeigt: Wer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, weist ein deutlich höheres Rückfallrisiko auf als Verurteilte mit milderen Sanktionen. Bewährungsstrafen schneiden dabei besser ab als vollstreckte Freiheitsstrafen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt in einer Analyse zu 40 Jahren Strafrechtsreform zu einem ähnlichen Befund: Art und Härte der Strafe haben die Kriminalitätsentwicklung kaum beeinflusst. Erst wenn Aufklärungs- und Verurteilungsraten steigen, sinkt das Kriminalitätsaufkommen messbar. Zunehmende Verfahrenseinstellungen korrelieren dagegen mit steigender Kriminalität. Eine Ausnahme bildet in Teilen die Wirtschaftskriminalität, wo höhere Strafen eine gewisse Wirkung zeigen können – aber auch dort nur in Verbindung mit einem realen Entdeckungsrisiko.
Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) bestätigt diesen Befund in Stellungnahmen zu Strafschärfungsvorschlägen etwa bei Wohnungseinbrüchen: Höhere Strafrahmen und vermehrte Haftstrafen zeigen keinen hinreichend belegten präventiven Effekt. Als wirksamer erweisen sich andere Maßnahmen – darunter die sogenannte informelle Sanktion, also die soziale Missbilligung einer Tat durch Familie, Freunde oder das soziale Umfeld.
Fazit der Analyse
Der Wissenschaftliche Dienst fasst zusammen: Eine Erhöhung der Strafandrohung führt nicht zwangsläufig zu einem Rückgang der Kriminalität. Abschreckung entfaltet ihre Wirkung vor allem dann, wenn Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgeklärt und die Täter tatsächlich verurteilt werden. Die Analyse liefert damit eine wichtige empirische Grundlage für die politische Debatte über Strafverschärfungen.































































