Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8219 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 6.395 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit im deutschen Gesundheitswesen tätig
- Global Skills Partnership bisher ohne anerkannte Pflegekräfte – noch in Aufbauphase
- Bundesregierung plant aktuell keine neuen Abkommen mit Zentralasien in Gesundheit und Pflege
Hintergrund
Deutschland wirbt systematisch Pflegefachkräfte aus Zentralasien an, um den strukturellen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu mildern. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert seit 2024 den Aufbau einer Global Skills Partnership in Usbekistan mit rund 220.000 Euro. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) setzt zudem seit 2019 ein Projektabkommen zur Modernisierung medizinischer Ausbildung in Termez um. Während des Besuchs des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz in Samarkand im September 2024 wurde eine Vereinbarung zur Gründung einer Deutschen Medizinischen Akademie für Pflegekräfte unterzeichnet – diese kam laut Bundesregierung jedoch zwischen einer privaten Vermittlungsagentur und der usbekischen Regierung zustande.
- 6.395 — Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit in deutschen Gesundheits- und Pflegeberufen (Fachkraft bis Experte), Stand 28. Februar 2026.
- 14.709 — Kasachische Staatsangehörige in deutschen Gesundheits- und Pflegeberufen – die größte Gruppe unter den erfragten Staatsangehörigkeiten.
- 220.000 Euro — Fördervolumen des BMG für den Aufbau einer Global Skills Partnership in Usbekistan (2024–2026).
- rund 2.000.000 Euro — Projektvolumen für den Aufbau von Netzwerken zur Bekämpfung resistenter Tuberkulose in Kirgisistan (2019–2022).
- 1.110.000 Euro — Gesamtvolumen des RKI-Projekts zur Stärkung evidenzbasierter Impfstrategien in allen fünf zentralasiatischen Staaten (2026–2028).
Im Detail
Im Rahmen von Global Skills Partnerships (GSP) haben bisher noch keine usbekischen Pflegekräfte eine Anerkennung erhalten, da sich GSP zurzeit noch in einer frühen Aufbauphase befinden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8219, S. 4
Deutschland und Usbekistan verbindet im Gesundheits- und Pflegebereich eine wachsende Zusammenarbeit. Wie diese konkret aussieht, welche Fachkräfte bereits in Deutschland tätig sind und welche Pläne die Bundesregierung verfolgt, zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7834), veröffentlicht am 25. September 2026 als BT-Drs. 21/8219.
Pflegekräfte aus Zentralasien: Zahlen und Berufsgruppen
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag 28. Februar 2026) sind 6.395 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten in deutschen Gesundheits- und Pflegeberufen beschäftigt. Unter ihnen sind 417 in der Gesundheits- und Krankenpflege, 171 als Ärztinnen und Ärzte sowie 99 in der Altenpflege tätig. Die größte Gruppe unter allen erfragten zentralasiatischen Staatsangehörigkeiten stellen mit 14.709 Beschäftigten die Kasachstaner, gefolgt von 5.455 Personen aus Kirgisistan, 4.168 aus Tadschikistan, 3.382 aus der Mongolei und 1.490 aus Turkmenistan. Angaben, in welchem Land die Fachkräfte ausgebildet wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Global Skills Partnership: noch keine Anerkennungen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert den Aufbau einer Global Skills Partnership (GSP) im Pflegebereich in Usbekistan mit rund 220.000 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2026. Die Umsetzung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Bislang hat jedoch noch keine usbekische Pflegekraft über dieses Programm eine Anerkennung erhalten: Die Bundesregierung erklärt, das GSP befinde sich noch in einer frühen Aufbauphase. Thema Pflegeversicherung und Reformbedarf in Deutschland steht dabei im direkten Zusammenhang mit dem Bedarf an mehr Fachkräften.
Akademie-Abkommen von 2024: Bundesregierung sieht sich nicht zuständig
Während der Reise des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz nach Samarkand im September 2024 wurde eine Vereinbarung zur Gründung einer Deutschen Medizinischen Akademie für Pflegekräfte unterzeichnet. Die Bundesregierung stellt nun klar, dass es sich dabei um eine Vereinbarung zwischen einer privaten Vermittlungsagentur und der Regierung Usbekistans handelte. Die weitere Umsetzung liege bei den Vertragspartnern, nicht bei der Bundesregierung. Kooperationsabkommen zwischen deutschen und usbekischen medizinischen Bildungseinrichtungen auf staatlicher Ebene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht.
Rechtlicher Rahmen: Abwerbeverbote und Niederlassungsrecht
Die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten folgt klaren Regeln: In den 55 Staaten, in denen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen kritischen Mangel an Gesundheitspersonal festgestellt hat, darf die Vermittlung ausschließlich durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen – private Anwerbung ist nach § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) unzulässig. Usbekistan gehört laut Bundesregierung nicht zu diesen Ländern; der heimische Arbeitsmarkt dort könne die jährlich ausgebildeten Pflegefachkräfte nicht vollständig aufnehmen. Das gegenseitige Interesse an Fachkräftemigration sei deshalb auf beiden Seiten groß. Für einen dauerhaften Aufenthalt sieht § 18c Aufenthaltsgesetz vor, dass Fachkräfte bereits nach dreijährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten können. Für den Fachkräftemangel in der Pflegeversicherung liefert internationale Rekrutierung damit einen strukturellen Baustein.
Geförderte Projekte zur Gesundheitssicherheit
Über das Global Health Protection Programme hat die Bundesregierung seit 2019 mehrere Projekte in Zentralasien gefördert, darunter ein Netzwerk zur Bekämpfung resistenter Tuberkulose in Kirgisistan (rund 2 Millionen Euro, 2019–2022) sowie Projekte des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Stärkung nationaler Impfkommissionen in allen fünf zentralasiatischen Staaten (rund 690.000 Euro, 2020–2022). Ein neues RKI-Projekt zur Stärkung evidenzbasierter Impfstrategien (STEP) läuft von 2026 bis 2028 mit einem Gesamtvolumen von rund 1.110.000 Euro. Die Bundesregierung erklärt zudem, aktuell keine konkreten Planungen für neue Abkommen im Bereich Gesundheit und Pflege mit Usbekistan oder anderen zentralasiatischen Staaten zu verfolgen.
Betroffen sind zum einen in Deutschland tätige Fachkräfte mit Staatsangehörigkeit aus Usbekistan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei sowie potenzielle Zuwanderer in Gesundheits- und Pflegeberufe. Zum anderen berührt das Thema Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser in Deutschland, die auf internationale Fachkräfte angewiesen sind, sowie den deutschen Pflegemarkt insgesamt.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen nicht mit konkreten Zahlen beantwortet: Zu Frage 3 (wie viele Fachkräfte seit 2021 vermittelt wurden) liegen laut Regierung keine Daten vor; zu Frage 16 verweist sie pauschal auf die Antwort zu Frage 5. Bei Frage 9 zum Akademie-Abkommen von 2024 distanziert sich die Bundesregierung und erklärt, die Umsetzungsverantwortung liege bei den privaten Vertragspartnern.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Pflegefachkräfte aus Zentralasien: 18 Fragen an die Bundesregierung →
- Global Skills Partnership (GSP)
- Ein Kooperationsmodell, bei dem Partnerländer Fachkräfte sowohl für den eigenen Bedarf als auch für den deutschen Arbeitsmarkt ausbilden – finanziert und fachlich begleitet durch Deutschland.
- § 38 BeschV
- Paragraph der Beschäftigungsverordnung, der in Ländern mit WHO-attestiertem Gesundheitspersonalmangel private Anwerbung von Pflegekräften verbietet und diese ausschließlich der Bundesagentur für Arbeit vorbehält.
- KldB 2010
- Klassifikation der Berufe 2010 – das statistische Klassifikationssystem der Bundesagentur für Arbeit zur Einordnung von Berufen nach Tätigkeiten und Anforderungsniveaus.
Wie viele Personen aus Usbekistan arbeiten im deutschen Gesundheitswesen?
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag 28. Februar 2026) sind 6.395 Personen mit usbekischer Staatsangehörigkeit als Fachkraft, Spezialist oder Experte in Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland tätig.
Was ist die Global Skills Partnership (GSP) mit Usbekistan?
Das Bundesministerium für Gesundheit fördert den Aufbau einer Global Skills Partnership im Pflegebereich in Usbekistan mit rund 220.000 Euro (2024–2026). Bisher hat jedoch noch keine usbekische Pflegekraft über dieses Programm eine Anerkennnung erhalten, da es sich noch in der Aufbauphase befindet.
Was wurde aus dem Akademie-Abkommen von 2024 in Samarkand?
Die Bundesregierung stellt klar, dass es sich bei der Vereinbarung um eine zwischen einer privaten Vermittlungsagentur und der usbekischen Regierung handelte. Die weitere Umsetzung liege bei den Vereinbarungspartnern, nicht bei der Bundesregierung.





































































