Empfehlung zur Annahme
Elektronische Fußfessel bei Gewaltschutz: Bundestag beschließt Reform
Hintergrund
Der Gesetzentwurf orientiert sich am spanischen Modell der elektronischen Aufenthaltsüberwachung. In Spanien wurde seit Einführung 2009 kein Opfer getötet, zu dessen Schutz die elektronische Überwachung eingesetzt wurde. Die Maßnahme soll unions- und völkerrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen.
Der Bundestag steht vor einer Entscheidung im Gewaltschutz: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 6. Mai 2026 die Annahme des Gesetzentwurfs zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in geänderter Fassung empfohlen. CDU/CSU, AfD, SPD und Grüne stimmten laut Drucksache 21/5809 für den Gesetzentwurf. Die Linke enthielt sich.
Das Gesetz orientiert sich am spanischen Modell der elektronischen Fußfessel. Dies ist bemerkenswert, da seit deren Einführung 2009 in Spanien kein Opfer getötet worden ist, zu dessen Schutz die elektronische Aufenthaltsüberwachung eingesetzt wurde. Die Maßnahme zielt auf den Schutz vor häuslicher Gewalt – 2024 sind Frauen 187.128 Mal Opfer häuslicher Gewalt geworden.
Gerichte können künftig bei Näherungs- oder Kontaktverboten eine elektronische Fußfessel für Täter anordnen. Das Opfer kann ein Warngerät erhalten, das bei Annäherung des Täters alarmiert.
Der Ausschuss nahm zentrale Änderungen am Regierungsentwurf vor. Die ursprünglich vorgesehene Regel, elektronische Überwachung darf nicht gegen den Willen der verletzten Person erfolgen, ist gestrichen worden. Hintergrund ist die Befürchtung, Täter könnten Druck auf Opfer ausüben, der Maßnahme zu widersprechen. Eine Warnzone, die über die eigentliche Verbotszone hinausgeht, ist zudem eingeführt worden.
Ein weitergehender Gewaltschutz war Gegenstand des abgelehnten Linken-Antrags (Drucksache 21/3918). Die Fraktion forderte eine Gesamtstrategie nach spanischem Vorbild. Dazu gehörten Risikoanalyse, spezialisierte Gerichte und koordinierende Strukturen. CDU/CSU, AfD und SPD lehnten dies ab.
Das Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Quartals nach Verkündung in Kraft. Eine Evaluierung nach drei Jahren ist vorgesehen, um die Wirksamkeit der neuen Schutzmaßnahme zu bewerten.
Betroffen sind Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie deren Täter. 2024 wurden Frauen 187.128 Mal Opfer häuslicher Gewalt. Die elektronische Überwachung kommt nur für einen kleinen Täterkreis bei hoher Gefährdung infrage.
Der Gesetzentwurf geht zur Schlussberatung an den Bundestag. Bei Annahme tritt das Gesetz am ersten Tag des vierten Quartals nach Verkündung in Kraft. Eine Evaluierung ist nach drei Jahren vorgesehen.
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- Überwachung durch elektronische Fußfessel, die den Aufenthaltsort des Trägers fortlaufend erfasst und bei Verstößen gegen Verbotszonen Alarm auslöst.
- Zwei-Komponenten-Modell
- System mit Fußfessel für den Täter und Warngerät für das Opfer, das bei Annäherung des Täters automatisch alarmiert wird.
- Istanbul-Konvention
- Europarats-Übereinkommen von 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.























































