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- Ab Winter 2026/2027 soll die Plattform erstmals einsatzbereit sein
- Registrierung für Verbraucher ab 8 GWh Jahresverbrauch vorgesehen
- Lastreduktion soll ab 10 GWh Jahresverbrauch möglich sein
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur baut laut Drucksache die Sicherheitsplattform Strom für den Fall einer Gefährdung oder Störung der Stromversorgung auf. Rechtlicher Rahmen ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG), das digitale Plattformen zur Vorbereitung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen ausdrücklich vorsieht. Die Vorbemerkung stammt von den Fragestellern und gibt deren Sicht wieder; die Angaben zur Plattform stützen sich dort auf Unterlagen der Bundesnetzagentur.
Im Detail
Nach Auffassung der Fragesteller könnte eine Beeinträchtigung der Sicherheitsplattform durch einen Cyberangriff oder eine sonstige IT-Störung daher die Handlungsfähigkeit des Bundeslastverteilers gerade während einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung beeinträchtigen.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8345
Wer entscheidet im Ernstfall, welcher Betrieb weniger Strom bekommt? Diese Frage steht im Zentrum der Kleinen Anfrage 21/8345 der AfD-Fraktion vom 6. Oktober 2026. Anlass ist die Sicherheitsplattform Strom der Bundesnetzagentur. Laut Drucksache soll ab dem Winter 2026/2027 ein erstes funktionsfähiges System bereitstehen, obwohl nach Angaben der Behörde derzeit weder eine Strommangellage besteht noch Anzeichen dafür vorliegen.
Was die Sicherheitsplattform Strom leisten soll
Die Plattform ist nach Darstellung der Bundesnetzagentur ein Werkzeug des Bundeslastverteilers. Sämtliche Stromnetzbetreiber sowie Verbraucher mit mehr als 8 Gigawattstunden Jahresverbrauch je Entnahmestelle sollen zur Registrierung aufgefordert werden. Mögliche Lastreduktionen sind laut den von den Fragestellern zitierten Unterlagen je nach Mangelsituation ab 10 Gigawattstunden Jahresverbrauch vorgesehen. Maßnahmen können nach diesen Unterlagen auch Verbraucher treffen, die nicht registriert sind.
Für prognostizierte Notfallzeitfenster sollen Planungsdaten der erfassten Lasten mit einem Vorlauf von bis zu einer Woche abgefragt werden. Verfügungen zur Lastreduktion sollen über die Plattform zugestellt werden, die hinterlegten Kontaktpersonen werden elektronisch benachrichtigt. Die gemeldete technische Vorlaufzeit soll berücksichtigt werden, um die Umsetzbarkeit zu sichern und Anlagenschäden zu vermeiden.
Was gilt aktuell? Die Rechtslage
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EnSiG können digitale Plattformen zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energiesicherung betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und dies durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln behoben werden kann. Rechtsverordnungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und so zu gestalten, dass die Gesamtwirtschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Die Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV) erlaubt dem Lastverteiler Verfügungen über Zuteilung, Bezug und Verwendung elektrischer Energie sowie den Ausschluss vom Bezug. Sie darf nach § 6 Absatz 2 erst angewandt werden, wenn die Bundesregierung per Rechtsverordnung die Gefährdung oder Störung festgestellt und die Anwendbarkeit bestimmt hat.
Die 15 Fragen der AfD
Die Fraktion verlangt Auskunft in mehreren Themenblöcken. Erstens fragt sie nach den zugrunde gelegten Szenarien samt Dauer und Leistungsunterdeckung in Megawatt sowie nach den Kriterien für die Abfrage von Planungsdaten. Zweitens will sie wissen, welche Stelle abschließend entscheidet, ob die Auswahl automatisiert, regelbasiert oder per Einzelfall erfolgt und welche Parameter und Berechnungsmethoden gelten.
Drittens geht es um Prioritäten. Gefragt wird nach Verbraucherkategorien für den lebenswichtigen Bedarf und öffentliche Aufgaben sowie nach Vorgaben für Notruf, öffentliche Warnung und Telekommunikation. Die Fragesteller verweisen auf ihre frühere Anfrage 21/7682, in der die Bundesregierung ausgeführt hatte, Notruf und Warnung folgten der Verfügbarkeit des zugrunde liegenden Telekommunikationsnetzes.
Viertens verlangt die Fraktion Zahlen: Wie viele Entnahmestellen über 8 Gigawattstunden hat die Bundesnetzagentur zum 31. August 2026 erfasst, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Verbrauchsklassen? Fünftens fragt sie nach der Methodik, mit der Produktions- und Wertschöpfungsverluste, Lieferketten und Beschäftigungseffekte bewertet werden.
Cybersicherheit der Plattform
Die Fragesteller halten die Verfügbarkeit und Integrität der Plattform für besonders wichtig. Ein Cyberangriff oder eine IT-Störung könnte aus ihrer Sicht die Handlungsfähigkeit des Bundeslastverteilers gerade in der Krise beeinträchtigen. Sie fragen deshalb, ob vor dem Wirkbetrieb eine unabhängige Prüfung der Informations- und Cybersicherheit vorgesehen ist, und welche Rückfallverfahren bei einem Ausfall greifen sollen. Eine Antwort der Bundesregierung liegt bislang nicht vor.
Weiterlesen:
- Aus den Ausschüssen – KW41/2026
- Heute im Bundestag – 07.10.2026
Betroffen wären Stromnetzbetreiber und Großverbraucher mit mehr als 8 Gigawattstunden Jahresverbrauch, etwa Industriebetriebe. Mittelbar können Beschäftigte, Lieferketten sowie Betreiber kritischer Infrastruktur und Telekommunikation betroffen sein.
Die Kleine Anfrage ist eingegangen, die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort binnen 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die Plattform soll ab dem Winter 2026/2027 in einer ersten funktionsfähigen Version bereitstehen.
- Bundeslastverteiler
- Die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle, im Krisenfall Verfügungen über Zuteilung und Bezug von Strom zu erlassen.
- Lastreduktion
- Die behördlich angeordnete Verringerung des Stromverbrauchs eines Verbrauchers, um eine Mangellage abzumildern.
- Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
- Gesetz, das Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung bei unmittelbarer Gefährdung oder Störung regelt.
Was ist die Sicherheitsplattform Strom?
Ein digitales Instrument der Bundesnetzagentur, das den Bundeslastverteiler bei Maßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz unterstützen soll.
Wer soll sich registrieren?
Laut Drucksache sollen alle Stromnetzbetreiber sowie Verbraucher mit mehr als 8 Gigawattstunden Jahresverbrauch je Entnahmestelle zur Registrierung aufgefordert werden.
Besteht aktuell eine Strommangellage?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur, die in der Drucksache zitiert werden, besteht derzeit weder eine Strommangellage noch gibt es Anzeichen dafür.

































































