Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8408 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Pflanzenschutz-Nachweis nur noch alle sechs statt drei Jahre
- Wirtschaft spart rund 12 Mio. Euro Erfüllungsaufwand jährlich
- Pferdekremierung braucht keine Genehmigung mehr, nur eine Anzeige
Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 1. Oktober 2025 die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“ beschlossen. Sie sieht einen spürbaren Bürokratierückbau vor. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode kündigt sektorspezifische Bürokratierückbaugesetze an. Dieser Entwurf ist laut Drucksache das erste für die Land- und Ernährungswirtschaft; weitere Pakete sowie eine erste Bürokratierückbauverordnung sollen folgen.
- rund 12 Mio. Euro — jährliche Entlastung der Wirtschaft beim Erfüllungsaufwand
- 78.000 Personen — müssen jährlich weniger geschult werden (Schätzung der Bundesregierung)
- rund 1 Mio. Euro — jährliche Entlastung der Verwaltung, vor allem bei den Ländern
- ca. 600 Betriebe — entfällt die Nutzhanf-Anzeige an die BLE
- 1,3 Tsd. Euro — jährlich eingesparte Gebühren für Pferdehalter
Im Detail
Die Land- und Ernährungswirtschaft ist stark von überbordender Bürokratie betroffen, weshalb kontinuierliche Entlastungen dieses Sektors erforderlich sind.
— Vorblatt, BT-Drs. 21/8408
Landwirte müssen ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis künftig seltener auffrischen: Statt alle drei Jahre soll eine anerkannte Fort- oder Weiterbildung nur noch spätestens alle sechs Jahre nötig sein. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor (Drucksache 21/8408 vom 7. Oktober 2026). Laut Drucksache sinkt dadurch der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 12 Millionen Euro. Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich rund 78.000 Personen weniger geschult werden müssen.
Pflanzenschutz-Fortbildung: sechs statt drei Jahre
Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Dienstleistungsgartenbau, private Forstbetriebe sowie Berater und Händler. Der Zeitraum richtet sich nach der erstmaligen Ausstellung des Nachweises oder der letzten nachgewiesenen Fortbildung. Das EU-Recht schreibt laut Begründung keine festen Fortbildungsintervalle vor, sondern nur den Zugang zu geeigneter Fort- und Weiterbildung. Die Bundesregierung verweist auf vergleichbare Gefahrstoffe, bei denen sechs Jahre üblich seien. Ein Absenken der materiellen Anforderungen sei damit nicht verbunden.
Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Kleine Lebensmittelbetriebe, die von nicht mehr als zwanzig Lieferanten beliefert werden, müssen Daten zum Wareneingang nicht mehr in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format liefern. Es genügt, die Daten binnen 24 Stunden vollständig und gut lesbar elektronisch zu übermitteln. Die Begründung nennt als Beispiel Fotos von Lieferscheinen. Außerdem entfallen mehrere Meldepflichten für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sowie Labore in § 44 LFGB, die über EU-Recht hinausgingen. Eine Abfrage bei den Ländern habe ergeben, dass seit ihrer Einführung keine größere Krise durch diese Meldungen verhindert oder aufgeklärt wurde. Der Bericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu unerwünschten Stoffen soll halbjährlich statt vierteljährlich erscheinen.
Nutzhanf, Pferde und Tierärzte
Nutzhanf-Anbauer, die bereits einen Sammelantrag mit Direktzahlungen für alle Hanfflächen gestellt haben, müssen den Anbau nicht mehr zusätzlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anzeigen. Das entlastet etwa 600 Betriebe. Für Pferdehalter wird die Genehmigung zur Kremierung eines toten Pferdes durch eine Anzeige vor der Abholung ersetzt; die Gebühr von rund 1,3 Tsd. Euro jährlich entfällt. Bei der Bundes-Tierärzteordnung sollen die Länder Anerkennungsverfahren für ausländische Tierärzte besser abstimmen und gemeinsame Stellen nutzen können.
Weitere Änderungen
Im Sozialrecht wird die Geldanlage in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen für Versicherungsträger gestrichen, mit Übergangsfristen bis 2030 bzw. 2035. Außerdem entfällt die Anzeigepflicht bei grundlegenden IT-Beschaffungen. Mehrere veraltete Gesetze und Verordnungen zur früheren Betriebsprämie, zum Milch-Sonderprogramm und zum Umverteilungsprämiengesetz 2014 treten außer Kraft. Im GAP-Direktzahlungen-Gesetz wird auf neue Öko-Regelungen für das letzte Jahr der Förderperiode verzichtet.
Positionen von Bundesrat und Bundesregierung
Der Bundesrat begrüßt den Entwurf, hält ihn aber für nicht weitgehend genug. Die Bundesregierung stimmt der Aufhebung von § 44a LFGB im Grundsatz zu und will die Streichung von § 40 Absatz 1a LFGB prüfen. Die Streichung der Formatausnahme und weitere Änderungen beim Tierische-Nebenprodukte-Gesetz lehnt sie ab.
Weiterlesen:
Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen, Gartenbau und private Forstbetriebe mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis, kleine Lebensmittelbetriebe wie Gaststätten, Nutzhanf-Anbauer, Pferdehalter, Tierärzte aus dem Ausland sowie die Länderverwaltungen.
Bundesrat: Er begrüßt die Maßnahmen, hält sie aber für nicht ausreichend. Er fordert unter anderem, § 44a LFGB aufzuheben und § 40 Absatz 1a LFGB zu streichen, und lehnt die neue Formatausnahme in § 44 Absatz 3 LFGB ab. Die Bundesregierung lehnt mehrere Vorschläge ab, andere will sie prüfen.
Der Gesetzentwurf wurde am 7. Oktober 2026 beim Bundestag eingebracht. Der Bundesrat hat bereits am 25. September 2026 Stellung genommen, die Bundesregierung hat dazu eine Gegenäußerung abgegeben. Als Nächstes folgen die Beratung im Bundestag und in den Ausschüssen sowie die Abstimmung im Plenum.
- Erfüllungsaufwand
- Der Zeit- und Kostenaufwand, den Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch eine gesetzliche Vorgabe haben.
- Sachkundenachweis
- Bescheinigung, dass jemand Pflanzenschutzmittel fachgerecht anwenden darf. Er muss durch Fortbildungen aufgefrischt werden.
- Sammelantrag
- Der jährliche Antrag von Landwirten auf EU-Direktzahlungen mit Angaben zu allen bewirtschafteten Flächen.
Was ändert sich beim Pflanzenschutz-Sachkundenachweis?
Sachkundige Personen müssen spätestens alle sechs statt bisher alle drei Jahre eine anerkannte Fort- oder Weiterbildung wahrnehmen.
Wie viel Entlastung bringt das Gesetz?
Laut Drucksache sinkt der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 12 Mio. Euro, der der Verwaltung um rund 1 Mio. Euro und der der Bürger um 225 Stunden.
Was gilt künftig für die Kremierung von Pferden?
Die Genehmigungspflicht entfällt. Pferdehalter müssen die Kremierung vor der Abholung der zuständigen Behörde anzeigen.




































































