Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8456 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Förderrichtlinie nennt Ermessen statt Anspruch auf Zuwendung
- Kriterien für Bewilligung und Ablehnung sollen offengelegt werden
- Statistik zu Zusagen und Versagungen seit Inkrafttreten gefordert
Hintergrund
Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ fördert Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Grundlage ist eine Förderrichtlinie, deren Fassung mit Änderung von 2024 in der Anfrage zitiert wird. Sie legt fest, dass kein Anspruch auf eine Zuwendung besteht und der Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet. Die Fragesteller gehen davon aus, dass damit der Bund gemeint ist.
Im Detail
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
— Förderrichtlinie, zitiert in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8456
Wer bekommt Geld aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ und nach welchen Maßstäben? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8456 vom 8. Oktober 2026. Unterzeichnet ist sie von den Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt und weiteren Mitgliedern der Fraktion sowie den Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Ausgangspunkt ist ein Satz aus der Förderrichtlinie des Programms. Dort heißt es unter Ziffer I (5), ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung bestehe nicht. Der Zuwendungsgeber entscheide vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Fragesteller gehen davon aus, dass damit der Bund gemeint ist.
Wie weit reicht das Ermessen?
Die erste Frage zielt darauf, in welcher Form das Ermessen besteht. Die Fraktion will wissen, ob es nur das „Ob“ einer Förderung betrifft oder auch das „Wie“, also etwa Höhe, Umfang und Ausgestaltung. Dazu fragt sie, ob es Verwaltungsvorschriften zur Ermessensausübung gibt und nach welchen Kriterien entschieden wird.
Zusagen und Ablehnungen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die bisherige Praxis. Die Bundesregierung soll angeben, ob und wie oft das Ermessen bereits ausgeübt wurde. Die Fraktion bittet, falls vorhanden, um eine Statistik, aus der prozentual hervorgeht, in welchem Verhältnis Zusagen und Versagungen seit Inkrafttreten der Richtlinie ergangen sind.
Zudem soll offengelegt werden, ob Anträge abgelehnt wurden, welche Antragsteller und Förderprojekte betroffen sind und welche Gründe zur Ablehnung führten. Die Frage nach den Gründen wird gesondert für Fälle gestellt, in denen Anträge wegen der verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt wurden.
Verteilung der Haushaltsmittel
Die Fraktion fragt außerdem, worauf sich das Ermessen bezieht: nur auf die vorhandenen Haushaltsmittel oder auch auf weitere Kriterien. Sie will erfahren, nach welchen Kriterien die verfügbaren Mittel an die Zuwendungsempfänger verteilt werden und ob es Vorgaben zur Verteilung gibt. Schließlich soll die Bundesregierung erläutern, wie sichergestellt wird, dass einzelne Antragsteller nicht benachteiligt werden.
Einordnung
Die Anfrage betrifft das Verfahren der Fördermittelvergabe, nicht einzelne Beträge. Konkrete Summen oder Fallzahlen nennt die Drucksache nicht, sie sollen erst durch die Antwort der Bundesregierung bekannt werden. Die Anfrage ist bislang unbeantwortet. Ob und wie umfassend die Bundesregierung Angaben zu abgelehnten Anträgen macht, bleibt abzuwarten.
Einfach erklärt: Die AfD will wissen, nach welchen Regeln der Bund über Geld für Demokratieprojekte entscheidet und wie oft er Anträge ablehnt.
Weiterlesen:
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- Darlehen des Bundes an die Sozialversicherungsträger
Betroffen sind Träger, Vereine und Initiativen, die Förderanträge im Programm „Demokratie leben“ stellen oder gestellt haben. Mittelbar geht es um die Verwendung von Steuergeld.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Kleine Anfrage zu beantworten. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist dafür grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Das Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht ersichtlich.
- Pflichtgemäßes Ermessen
- Die Behörde darf innerhalb gesetzlicher Grenzen selbst entscheiden und muss dabei sachgerechte Kriterien anwenden. Sie darf nicht willkürlich handeln.
- Zuwendung
- Eine freiwillige finanzielle Leistung des Staates für einen bestimmten Zweck, auf die in der Regel kein Rechtsanspruch besteht.
- Förderrichtlinie
- Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren ein Förderprogramm Gelder vergibt.
Worum geht es in der Anfrage?
Die AfD fragt, wie das Ermessen bei der Vergabe von Fördermitteln im Programm „Demokratie leben“ ausgeübt wird.
Gibt es einen Anspruch auf Förderung?
Laut zitierter Förderrichtlinie besteht kein Anspruch. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Was fordert die Fraktion konkret?
Sie bittet um Angaben zu Verwaltungsvorschriften, Entscheidungskriterien, einer Statistik der Zusagen und Versagungen sowie zu abgelehnten Anträgen.



































































