- Bund und über 100 Unternehmen sind Mitglied bei GovTech Deutschland
- Öffentliche Mittel für den Verein seit 2021 nicht öffentlich bekannt
- Grüne hinterfragen Vergaben, Compliance und Parallelstrukturen
Hintergrund
GovTech Deutschland e. V. besteht seit Juni 2021 und vernetzt Bund, Länder sowie Technologieunternehmen. Staatsekretär Dr. Markus Richter (BMDS) hat den Vorsitz des Vereinspräsidiums inne; ein Referent des BMDS gehört dem Vorstand an. Im September 2026 distanzierte sich das BMDS öffentlich von der sogenannten Deutschlandplattform des Vereins und erklärte, diese sei nicht Bestandteil des Deutschland-Stacks. Medienberichte thematisieren Kritik aus Bundesländern und Kommunen an Parallelstrukturen sowie Transparenzdefiziten bei Vergabeverfahren.
Im Detail
die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene zu befördern
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8460, zitiert aus Gründungsmitteilung des BMI vom 25. Juni 2021
Wer kontrolliert einen der zentralen Akteure der deutschen Verwaltungsdigitalisierung — und wie viel Steuergeld fließt dorthin? Diese Fragen stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8460 vom 8. Oktober 2026. Die 30 Fragen richten sich an die Bundesregierung und betreffen das Engagement des Bundes im GovTech Deutschland e. V., einem Verein mit über 100 Unternehmensmitgliedern sowie Bund, 12 Ländern und der FITKO als staatlichen Mitgliedern.
GovTech Deutschland: Vernetzung oder mehr?
GovTech Deutschland wurde am 25. Juni 2021 gegründet, um die Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und Technologieunternehmen zu fördern. Zahlreiche Bundesministerien und nachgeordnete Behörden — darunter die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) — sind Vereinsmitglieder. Staatssekretär Dr. Markus Richter aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat den Präsidiumsvorsitz inne; ein BMDS-Referent sitzt im Vorstand. Diese enge personelle Verflechtung staatlicher Stellen mit dem eingetragenen Verein ist einer der Ausgangspunkte der parlamentarischen Nachfrage.
Vergaben, Mitgliedsbeiträge und Compliance im Fokus
Die Anfrage thematisiert konkret, welche Zahlungen — Mitgliedsbeiträge, Aufträge, Rahmenvertragsabrufe, Kostenerstattungen — der Bund seit 2021 an GovTech Deutschland geleistet hat und welche Mittel der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 vorsieht. Daneben erkundigt sich die Anfrage, ob Aufträge des Bundes seit 2021 ohne öffentlichen Wettbewerb direkt an GovTech Deutschland oder seine Tochtergesellschaften vergeben wurden — und auf welcher vergaberechtlichen Grundlage. Auch die Frage, ob das BMDS eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Mitgliedschaften nach § 7 BHO durchgeführt hat, ist Gegenstand der Drucksache.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft Compliance und Interessenkonflikte: Gibt es schriftlich fixierte Regeln, die verhindern, dass Unternehmen, die dem Verein angehören, bei Vergabeverfahren von ihrem Informationsvorsprung profitieren? Welche Rolle spielt externe Rechtsberatung, namentlich die Forvis Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, bei der Vorbereitung von Vergaben — und wer trägt die Kosten?
Was gilt aktuell? Deutschlandplattform kontra Deutschland-Stack
Im Zentrum der Debatte steht das Verhältnis zwischen der sogenannten Deutschlandplattform des GovTech Deutschland und dem Deutschland-Stack, den der Bund unter Federführung des BMDS als föderale Digitalisierungsarchitektur aufbaut. Der IT-Planungsrat hat dafür verbindliche Standards und Basiskomponenten beschlossen. Im September 2026 erklärte das BMDS öffentlich, dass für die Deutschlandplattform kein öffentlicher Auftrag besteht und sie nicht als Basis des Deutschland-Stacks vorgesehen ist — was die Frage aufwirft, welchen Zweck die parallelen Strukturen erfüllen und wer für deren Koordination verantwortlich ist.
Aus Sicht der anfragenden Fraktion besteht zudem der Verdacht, dass GovTech Deutschland eine strategische Neuausrichtung vollzieht: weg von einer Vernetzungsplattform hin zu einem Anbieter von IT-Dienstleistungen. Vereinsvorstand Ammar Alkassar wird in der Drucksache mit dem Ziel zitiert, „einen signifikanten Anteil an den digitalen Anwendungen von Bund, Ländern und Kommunen zu stellen“. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung diese Ausrichtung unterstützt und wie sie sich dazu in Vereinsgremien positioniert hat. Außerdem wird gefragt, ob der Vereinszweck in der Satzung — ursprünglich auf Wissenschaftsförderung und Bildung ausgerichtet — geändert wurde und ob der Bund eine solche Änderung mitgetragen hat.
Föderale Strukturen und Wirtschaftlichkeit
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft mögliche Parallelstrukturen: Bundesländer und Kommunen haben laut Medienberichten Unmut über konkurrierende Digitalisierungsangebote geäußert. Die Anfrage fragt nach dem Verhältnis der Deutschlandplattform zum Marktplatz Deutschland Digital des IT-Planungsrates und danach, ob die Bundesregierung die Kritik der Länder für berechtigt hält. Auch die Prüfung der sogenannten Inhousefähigkeit von GovTech Deutschland durch das BMDS — also die Frage, ob Aufträge ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen — ist Gegenstand der 30 Fragen.
Die Anfrage vom 6. Oktober 2026 wurde von den Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann sowie weiteren Abgeordneten unterzeichnet. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Weitere parlamentarische Aktivitäten rund um die Verwaltungsdigitalisierung finden sich auch in den wichtigsten Drucksachen des Bundestages vom 9. Oktober 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bundesbehörden und Ministerien, die Mitgliedsbeiträge zahlen, sowie Steuerzahler, deren Mittel in den Verein fließen. Mittelbar betroffen sind auch Bürgerinnen und Bürger, die staatliche IT-Dienste nutzen, deren Entwicklung über GovTech Deutschland koordiniert oder vergeben wird. Länder und Kommunen sind als Mitglieder und als Nutzer der Verwaltungsdigitalisierung ebenfalls betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8460) wurde am 8. Oktober 2026 im Bundestag eingereicht und dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet; eine Antwortfrist von grundsätzlich 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist in § 104 GO-BT vorgesehen.
- GovTech
- Kurzform für Government Technology — Technologien und Unternehmen, die staatliche Dienstleistungen digitalisieren und modernisieren.
- § 7 BHO
- Bundeshaushaltsordnung, § 7: Verpflichtet alle Bundesbehörden, bei der Verwendung öffentlicher Mittel auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten.
- IT-Planungsrat
- Gemeinsames Koordinierungsgremium von Bund und Ländern für die IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Was ist GovTech Deutschland e. V.?
GovTech Deutschland e. V. wurde am 25. Juni 2021 gegründet mit dem Ziel, Verwaltung, Wissenschaft und Technologieunternehmen zu vernetzen. Mitglieder sind der Bund, 12 Länder, die FITKO sowie über 100 Unternehmen.
Welche Bundesstellen sind Mitglied bei GovTech Deutschland?
Laut Drucksache gehören neben zahlreichen Bundesministerien auch nachgeordnete Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dem Verein an. Die genaue Liste ist Gegenstand der Anfrage.
Was ist der Deutschland-Stack?
Der Deutschland-Stack ist eine vom Bund unter Federführung des BMDS entwickelte gemeinsame föderale Architektur für die Verwaltungsdigitalisierung mit verbindlichen Standards, die der IT-Planungsrat beschlossen hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8460 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































