- Bundesrechnungshof-Empfehlungen zur Digitalisierung weiterhin unzureichend umgesetzt
- Beratungskosten 2024–2026 nach Ressorts bislang nicht offengelegt
- OZG-Zeitplan für vollständige digitale Verwaltungsleistungen unbekannt
Hintergrund
Der Bundesrechnungshof hat 2025 einen Bericht zur Verwaltungsdigitalisierung veröffentlicht, in dem er strukturelle Steuerungsdefizite, fehlende einheitliche IT-Architekturen und mangelnde Standardisierung bei Digitalisierungsprojekten des Bundes beanstandet. Parallel dazu steht das Onlinezugangsgesetz (OZG) seit Jahren im Fokus, da seine vollständige Umsetzung mehrfach verzögert wurde. Berichte unter anderem von netzpolitik.org legen nahe, dass Digitalminister Wildberger strukturelle Fehler früherer Legislaturperioden wiederholt, ohne die Rechnungshof-Empfehlungen konsequent umzusetzen.
Im Detail
Die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes droht somit zu einem rein formalen Akt zu werden, ohne dass die administrative Praxis eine messbare Effizienzsteigerung erfährt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8766
Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland kommt nach Einschätzung der AfD-Fraktion trotz hoher Haushaltsmittel und wiederholter Rechnungshof-Kritik nicht voran. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8766 vom 22. Oktober 2026 stellen 15 Abgeordnete der AfD insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung – und fordern Auskunft darüber, warum zentrale Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Verwaltungsdigitalisierung weiterhin nicht umgesetzt werden.
Verwaltungsdigitalisierung: Was der Rechnungshof fordert
Der Bundesrechnungshof hat 2025 einen umfangreichen Bericht vorgelegt, in dem er für die 21. Wahlperiode konkrete Maßnahmen einfordert: eine wirksame ressortübergreifende Steuerung, eine einheitliche IT-Architektur sowie eine konsequente Führung von Digitalisierungsprojekten. Laut der Anfrage zeigt die aktuelle Umsetzung, dass die Bundesregierung wesentliche strukturelle Defizite nicht beseitigt hat. Statt einer zentralen Steuerung bleibe die Verantwortlichkeit für den digitalen Umbau zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und den übrigen Ressorts zersplittert.
Was gilt aktuell?
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Dessen vollständige Umsetzung ist bislang mehrfach verschoben worden. Die Anfrage fragt gezielt nach einem verbindlichen Datum, bis zu dem alle priorisierten Bundesverwaltungsleistungen vollständig und durchgängig digital verfügbar sein sollen. Parallel dazu werden standardisierte Basisdienste wie die BundID weiterhin nicht flächendeckend genutzt – neue Digitalisierungsvorhaben starten laut Anfrage teils ohne Anbindung an diese gemeinsamen Plattformen.
Kosten und Kontrolle: Beratungsausgaben im Fokus
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Frage nach externen Beratungskosten: Die Fragesteller wollen wissen, wie hoch die Gesamtausgaben des Bundes für externe Beratungsleistungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung in den Jahren 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 waren – aufgeschlüsselt nach Ressorts. Gleichzeitig thematisiert die Anfrage das Fehlen einer wirksamen Erfolgskontrolle: Auf welcher methodischen Grundlage wird gemessen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich zu Effizienzgewinnen in den Behörden führen? Diese Frage berührt auch das Thema der Transparenz bei staatlichen Ausgaben, das zuletzt ebenfalls parlamentarisch diskutiert wurde.
Durchgriffsrechte des BMDS: Koordinierung ohne Macht?
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die institutionelle Stellung des BMDS. Die Abgeordneten fragen nach den durchsetzungsstarken Durchgriffsrechten des Ministeriums gegenüber den anderen Bundesministerien, um die Einhaltung gemeinsamer IT-Standards und Zeitpläne zu erzwingen. Aus Sicht der Fragesteller verfestigt die dezentrale Haushaltsverwaltung – jedes Ressort verplant Digitalisierungsmittel eigenständig – das Nebeneinander der Ministerien anstatt es aufzulösen. Das Risiko von Doppelentwicklungen und redundanten IT-Strukturen, das der Bundesrechnungshof explizit bemängelt hat, bleibe damit strukturell bestehen.
Die Bundesregierung hat die Anfrage bislang nicht beantwortet. Sobald die Antwort vorliegt, lässt sich beurteilen, welche der 15 Fragen vollständig, teilweise oder gar nicht beantwortet werden.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die auf digitale Behördendienste angewiesen sind. Darüber hinaus sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, aus deren Mitteln erhebliche Haushaltssummen für die Verwaltungsdigitalisierung fließen – ohne dass eine wirksame Erfolgskontrolle sichergestellt ist.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8766) ist am 22. Oktober 2026 im Bundestag eingegangen. Nach § 104 GO-BT soll die Bundesregierung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten. Die Fragendrucksache enthält keine Antworten; für die tatsächliche Beantwortung ist das entsprechende Antwortdokument zu prüfen.
- OZG (Onlinezugangsgesetz)
- Gesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital über Portale anzubieten.
- BundID
- Zentrales digitales Nutzerkonto des Bundes, über das Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsleistungen online in Anspruch nehmen können.
- Interoperabilität
- Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten auszutauschen und zusammenzuarbeiten – hier gefordert zwischen Bundes- und Landesbehörden.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof an der Verwaltungsdigitalisierung?
Laut der Anfrage bemängelt der Bundesrechnungshof fehlende ressortübergreifende Koordinierung, redundante IT-Strukturen in den Ministerien und mangelhafte Standardisierung bei IT-Projekten.
Was ist das BMDS?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist das federführende Ressort für die Verwaltungsdigitalisierung – laut Anfrage fehlen ihm aber durchsetzungsstarke Durchgriffsrechte gegenüber anderen Ministerien.
Was ist das OZG?
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Anfrage fragt nach einem konkreten Datum für die vollständige Umsetzung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8766 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































