- Nur 4% der Notaufnahmen können Patienten per Ganzkörperimmersion kühlen
- 81% der Krankenhäuser haben keine Klimatisierung auf Normalstationen
- Bundesregierung hat zu den meisten Fragen keine eigenen Daten
Hintergrund
Der Hitzesommer 2026 hat nach Angaben der Fragesteller zu erheblichen Belastungen im deutschen Gesundheitssystem geführt. Eine bundesweite Umfrage der Deutschen Gesellschaft für internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) und der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) unter ärztlichen Leitungen von 329 Notaufnahmen dokumentiert gravierende strukturelle Defizite: Am Hitzewochenende vom 27. und 28. Juni 2026 meldeten 57 Prozent der befragten Notaufnahmen Überlastungssituationen und 55 Prozent Versorgungsengpässe. Das RKI veröffentlicht seit Juli 2026 einen Indikator für hitzeassoziierte Notaufnahmevorstellungen, der auf freiwillig teilnehmenden Einrichtungen (AKTIN-Infrastruktur) basiert und keine absoluten Fallzahlen ausweist. Die Anfrage BT-Drs. 21/7940 wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Folgedrucksache zur Anfrage BT-Drs. 21/7857 zu hitzebedingten Todesfällen eingebracht.
- 9% — Anteil der untersuchten Krankenhäuser, die Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert haben (Umfrage DGINA/DGIIN, 329 Notaufnahmen)
- 81% — Anteil der untersuchten Krankenhäuser, in denen Klimatisierung auf Normalstationen vollständig fehlt
- 4% — Anteil der Notaufnahmen, die eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vorhalten
- 57% — Anteil der Notaufnahmen, die am Hitzewochenende 27./28. Juni 2026 Überlastungssituationen meldeten
- 0,9 Mio. Euro — Bewilligte Bundesfördermittel (AnpaSo) für Hitzeschutz in Krankenhäusern 2024–2026, davon bisher 0,3 Mio. Euro abgeflossen
Im Detail
Empirisch abgesicherte und bundesweit repräsentative Erkenntnisse oder Daten darüber, in welchem Umfang Notaufnahmen über geeignete Ausrüstung zur raschen aktiven Kühlung bei Hitzschlag verfügen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bund hat keine Zuständigkeit zur Erhebung entsprechender Daten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8645, Frage 10
Nur 4 Prozent der deutschen Notaufnahmen halten eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vor — der wirksamsten Methode zur Notfallkühlung bei Hitzschlag. Auf 81 Prozent der Normalstationen fehlt Klimatisierung vollständig. Diese Zahlen stammen aus einer bundesweiten Umfrage der Fachgesellschaften DGINA und DGIIN unter 329 Notaufnahmen, auf die die Grünen-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7940 Bezug nimmt. Die Bundesregierung hat die Anfrage am 14. Oktober 2026 beantwortet (BT-Drs. 21/8645) — und dabei auf die meisten konkreten Fragen erklärt, keine bundesweit repräsentativen Daten zu besitzen.
Was gilt aktuell beim Hitzeschutz in Krankenhäusern?
Der Bund hat im April 2024 einen Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser als unverbindliche Bundesempfehlung veröffentlicht. Verbindliche Mindeststandards für Kühlausrüstung, Behandlungspfade oder Klimatisierung existieren auf Bundesebene nicht. Die Zuständigkeit für Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung liegt nach dem Grundgesetz bei den Ländern. Lediglich über den Krankenhaustransformationsfonds (§ 12b KHG, Laufzeit 2026–2035) unterstützt der Bund die Länder bei Investitionen — Klimaschutzmaßnahmen sind darin jedoch kein eigenständiger Fördertatbestand. Tatsächlich bewilligte der Bund über die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesumweltministeriums in den Jahren 2024 bis 2026 lediglich rund 0,9 Mio. Euro für Hitzeschutzvorhaben in Krankenhäusern; der Mittelabfluss beträgt bisher etwa 0,3 Mio. Euro.
Hitzeschutz in Kliniken: Versorgungslücken im Sommer 2026
Am Hitzewochenende vom 27. und 28. Juni 2026 meldeten 57 Prozent der in der Umfrage erfassten Notaufnahmen Überlastungssituationen, 55 Prozent Versorgungsengpässe und 27 Prozent hitzebedingte Personalausfälle. In 15 Prozent der Häuser waren zudem die Kapazitäten zur gekühlten Aufbewahrung Verstorbener erschöpft. Laut medizinischem Konsensuspapier von DGIIN und DGINA muss beim Hitzschlag die Körperkerntemperatur innerhalb von 30 Minuten auf unter 39 Grad Celsius gesenkt werden. Zwar verfügten 76 Prozent der Notaufnahmen über Kühlpacks und 54 Prozent über gekühlte Infusionslösungen — diese Maßnahmen allein reichen für eine ausreichend rasche Temperatursenkung jedoch nicht aus. Nur 12 Prozent der Notaufnahmen verfügten über einen verbindlichen Behandlungspfad für schwere hitzebedingte Erkrankungen.
Die Klimafolgen für die Infrastruktur zeigen sich in diesem Sommer auch außerhalb des Gesundheitssystems. Der Zusammenhang zwischen extremen Wetterereignissen und Versorgungsengpässen ist ein wiederkehrendes politisches Thema, das zunehmend alle Sektoren betrifft.
Bundesregierung: Zuständigkeit liegt bei den Ländern
Auf die meisten der 27 Fragen antwortet das Bundesgesundheitsministerium mit dem Hinweis, dass „empirisch abgesicherte und bundesweit repräsentative Erkenntnisse oder Daten“ nicht vorlägen und der Bund „keine Zuständigkeit zur Erhebung entsprechender Daten“ habe. Für die Finanzierung von Betriebskosten für Klimatisierung verweist die Regierung auf das bestehende DRG-System: Energiekosten fließen als Infrastrukturkosten in die Kalkulation der Bewertungsrelationen ein und werden beim Landesbasisfallwert berücksichtigt. Verbindliche Bundesvorgaben für Kühlstandards oder Behandlungspfade plant die Regierung nach eigener Auskunft nicht.
Die Weiterentwicklung des Hitzeschutzmonitorings wird laut Antwort am Robert Koch-Institut geprüft — inklusive KI-basierter Modellierungen der hitzebedingten Mortalität. Das RKI veröffentlicht seit Juli 2026 einen relativen Indikator für hitzeassoziierte Notaufnahmevorstellungen auf Basis freiwillig teilnehmender Einrichtungen (AKTIN-Infrastruktur); absolute Fallzahlen und länderspezifische Auswertungen sind derzeit nicht verfügbar. Für Pflegeheime verweist die Regierung auf die 2024 veröffentlichte bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege zu Hitzeschutzplänen sowie auf die Verpflichtung zur Krisenkonzeptentwicklung nach § 113 SGB XI.
Auch bei Arzneimittelrisiken durch Hitze — etwa bei Diuretika, Betablockern oder Psychopharmaka — setzt die Bundesregierung auf unverbindliche Maßnahmen: Das BMG hat 2025 gemeinsam mit der Bundesapothekerkammer einen Musterhitzeschutzplan für Apotheken veröffentlicht, der Patienten auf mögliche Medikamentenwechselwirkungen bei Hitze hinweisen soll. Ob diese Ansätze ausreichen, um Patienten und Pflegebedürftige vor dem nächsten Hitzesommer ausreichend zu schützen, beantwortet die Drucksache nicht.
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Unmittelbar betroffen sind Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen und auf Normalstationen, insbesondere ältere Menschen, Pflegebedürftige, Säuglinge und Kleinkinder sowie Personen mit chronischen Erkrankungen oder Dauermedikation. Mittelbar betroffen sind Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen, wo nach Angaben der Fragesteller vergleichbare Defizite bei der Klimatisierung bestehen.
Die Bundesregierung weicht einem Großteil der konkreten Fragen aus, indem sie wiederholt auf fehlende Bundeszuständigkeit zur Datenerhebung verweist und auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/7857) sowie auf die Länder verweist. Verbindliche Mindeststandards oder zusätzliche Bundesmittel werden nicht angekündigt.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7940 ist mit der Antwort vom 14. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8645) abschließend beantwortet. Das parlamentarische Anfrageverfahren ist damit abgeschlossen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Weiterentwicklung des Hitzeschutzmonitorings am RKI zu prüfen und den ‚Hitzeschutzplan für Gesundheit‘ von 2023 fortzuschreiben; konkrete Zeitpläne oder Gesetzesinitiativen nennt die Antwort nicht.
- Ganzkörperimmersion
- Methode zur Notfallkühlung bei Hitzschlag, bei der der gesamte Körper in kaltes Wasser getaucht wird. Laut medizinischem Konsens die wirksamste Methode zur schnellen Senkung der Körperkerntemperatur.
- Krankenhaustransformationsfonds
- Bundesförderprogramm nach § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für die Jahre 2026 bis 2035, mit dem der Bund die Länder bei der Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern unterstützt.
- AKTIN-Infrastruktur
- Forschungsnetzwerk, das Routinedaten aus freiwillig teilnehmenden Notaufnahmen in Deutschland zusammenführt und für Surveillance-Auswertungen bereitstellt.
Wie viele Krankenhäuser haben Hitze in ihren Alarmplänen?
Laut einer bundesweiten Erhebung der DGINA und DGIIN, auf die die Anfrage Bezug nimmt, haben nur 9 Prozent der untersuchten 329 Notaufnahmen Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert. Der Bundesregierung selbst liegen keine bundesweit repräsentativen Daten vor.
Welche Bundesmittel gab es 2024–2026 für Hitzeschutz in Kliniken?
Über die Förderrichtlinie 'Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen' (AnpaSo) des Bundesumweltministeriums wurden 2024 bis 2026 etwa 0,9 Mio. Euro für Krankenhäuser bewilligt, der tatsächliche Mittelabfluss betrug bisher rund 0,3 Mio. Euro. Ein eigenständiger Fördertatbestand für Hitzeschutzmaßnahmen im Krankenhaustransformationsfonds besteht nicht.
Wie werden Betriebskosten für Klimatisierung in Kliniken finanziert?
Laufende Betriebskosten einschließlich Energiekosten werden laut Bundesregierung als Infrastrukturkosten in die Kalkulation der Bewertungsrelationen des DRG-Systems einbezogen und beim Landesbasisfallwert berücksichtigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8645 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































