- 11 von 14 Fragen zu rechtsextremen Reservisten unbeantwortet
- Bundesregierung beruft sich auf Staatswohl und MAD-Schutz
- Fünf Personen wegen rechter Netzwerke aus Reservistenkameradschaft ausgeschlossen
Hintergrund
Der Bayerische Rundfunk berichtete am 2. September 2026 über den Ausschluss von fünf Personen aus der Reservistenkameradschaft Eichstätt durch den Bundesverband der Reservisten. Grundlage waren Recherchen, die am 23. Juli 2025 bei einer Veranstaltung des Kurt-Eisner-Vereins in Eichstätt vorgestellt worden waren. Laut BR lagen Belege für rechtsextreme Verbindungen vor, darunter frühere Aktivitäten in der Neonazi-Szene und Bezüge zur verbotenen Organisation „Blood & Honour“. Einer der Betroffenen wurde demnach 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt.
Im Detail
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die Fragen 1 bis 3 teilweise und die Fragen 4 bis 14 komplett aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, beantwortet werden können.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8651
Rechtsextreme Verbindungen in einer Bundeswehr-Reservistengruppe, ein Ausschluss von fünf Personen, Fragen nach Waffenbesitz und Geheimdienstüberwachung — und dann: weitgehend Schweigen. Die Bundesregierung hat am 15. Oktober 2026 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8207) zur Reservistenkameradschaft Eichstätt geantwortet, verweigert aber bei elf der vierzehn gestellten Fragen jede inhaltliche Auskunft.
Reservistenkameradschaft Eichstätt: Was bekannt ist
Ausgangspunkt ist eine Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks vom 2. September 2026. Demnach schloss der Bundesverband der Reservisten fünf Personen aus der Eichstätter Gruppe aus — wegen Verbindungen in rechte Netzwerke. Recherchen, die ein Jahr zuvor beim Kurt-Eisner-Verein in Eichstätt vorgestellt worden waren, lieferten die Grundlage. Der BR berichtete, einzelne Mitglieder seien seit Jahrzehnten in der militanten Neonazi-Szene aktiv gewesen; einer sei 2016 wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Zudem bestanden nach dem Bericht Verbindungen zur verbotenen Organisation „Blood & Honour“.
Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrer Anfrage wissen, was die Bundesregierung über diesen Vorgang weiß — insbesondere zu Dienstgraden, Sicherheitsüberprüfungen, Schießübungen und dem Waffenbesitz der ausgeschlossenen Personen. 14 Fragen umfasste die Anfrage (BT-Drs. 21/8207).
Staatswohl gegen parlamentarisches Fragerecht
Die Antwort der Bundesregierung, übermittelt durch das Bundesministerium der Verteidigung, fällt knapp aus. Fragen 4 bis 14 — darunter alle Fragen zu Übungen, Waffenbesitzkarten, Zuverlässigkeitsprüfungen und MAD-Beobachtungen — werden pauschal mit Verweis auf das Staatswohl nicht beantwortet. Auch eine Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Bundestages schließt die Regierung aus.
Die Begründung: Angesichts der begrenzten Größe der Reservistenkameradschaft Eichstätt könnten selbst Angaben über Personenzahlen Rückschlüsse auf Erkenntnisstand und Methoden von BfV und MAD zulassen. Dies, so die Regierung, würde die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste gefährden. Auch landesrechtliche Zuständigkeiten der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) könnten durch Antworten berührt werden.
Das Fragerecht der Abgeordneten muss hier ausnahmsweise gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen — so die offizielle Begründung in BT-Drs. 21/8651.
Was gilt aktuell?
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ist ein privatrechtlich organisierter Verein und handelt eigenständig. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Kenntnisse über den konkreten Ausschlussvorgang. Für Fragen 1 bis 3 — Kenntnisse über den Ausschluss, veranlasste Maßnahmen, Zahl der in zehn Jahren ausgeschlossenen Personen — ergibt sich daraus eine nur teilweise Beantwortung: Der privatrechtliche Status des Vereins begründet das Nichtwissen der Regierung zu internen Vorgängen.
Eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Extremismus beansprucht die Bundesregierung dennoch: „Sämtlichen Hinweisen auf extremistische Tendenzen wird mit größter Sorgfalt nachgegangen“, heißt es in der Drucksache. Konkrete Maßnahmen im Fall Eichstätt nennt sie jedoch nicht.
Offene Fragen zum Waffenbesitz
Besonders die Fragen zum Waffenbesitz bleiben unbeantwortet. Die Anfrage der Linken zielte darauf ab zu erfahren, ob ausgeschlossene Personen, bei denen der dienstliche Bedarfsgrund für Waffenbesitz erloschen ist, noch über Waffenbesitzkarten verfügen und ob Zuverlässigkeitsprüfungen angeregt wurden. Auch die Zahl solcher Prüfungen im Landkreis Eichstätt in den letzten fünf Jahren blieb unbeantwortet. Dieser Aspekt ist sicherheitspolitisch relevant, da ehemalige Bundeswehrangehörige unter bestimmten Voraussetzungen legal Schusswaffen besitzen können — und ein Entzug der Waffenbesitzkarte eine förmliche Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt, die von Landesbehörden durchgeführt wird.
Das Spannungsfeld zwischen parlamentarischem Informationsrecht und nachrichtendienstlichem Geheimhaltungsinteresse ist kein neues Phänomen im Bundestag. Ähnliche Auseinandersetzungen zeigt etwa die Drucksache zum BKA-Datenankauf, bei dem die Bundesregierung ebenfalls Auskunft verweigert.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die fünf aus der Reservistenkameradschaft Eichstätt ausgeschlossenen Personen sowie potenziell weitere ehemalige Reservisten im Landkreis Eichstätt. Mittelbar betrifft das Thema die Sicherheitsbehörden BfV und MAD sowie die zuständigen Waffenbehörden, die über Waffenbesitzkarten entscheiden.
Die Bundesregierung weicht bei 11 von 14 Fragen vollständig aus und verweist auf das Staatswohl sowie den Schutz von BfV und MAD. Zu Fragen 1–3 gibt sie lediglich an, der Reservistenverband sei ein eigenständiger Verein und ihr lägen keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Kenntnisse vor.
Mit der Antwort vom 15. Oktober 2026 ist das parlamentarische Anfrageverfahren formal abgeschlossen. Da die Bundesregierung den Großteil der Fragen nicht beantwortet hat, steht es der Fraktion Die Linke offen, weitere parlamentarische Instrumente zu nutzen — etwa eine Große Anfrage, einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder eine erneute Anfrage mit verändertem Frageansatz.
- MAD
- Militärischer Abschirmdienst — der Inlandsgeheimdienst der Bundeswehr, zuständig für den Schutz der Streitkräfte vor Extremismus und Spionage.
- BfV
- Bundesamt für Verfassungsschutz — der zivile Inlandsgeheimdienst des Bundes, der verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachtet.
- Staatswohl-Vorbehalt
- Rechtliche Möglichkeit der Bundesregierung, parlamentarische Anfragen unbeantwortet zu lassen, wenn die Offenlegung die Sicherheit des Staates gefährden würde.
Warum beantwortet die Bundesregierung die Fragen nicht?
Sie begründet dies damit, dass Antworten Rückschlüsse auf Erkenntnisstand und Arbeitsweisen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) ermöglichen würden, was das Staatswohl gefährde.
Was ist die Reservistenkameradschaft Eichstätt?
Sie ist eine lokale Gruppe des Verbands der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V., einem nach bürgerlichem Recht eingetragenen und eigenständig handelnden Verein.
Können Abgeordnete die Informationen geheim einsehen?
Nein. Die Bundesregierung schließt auch eine Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages aus, da selbst ein begrenzter Empfängerkreis dem Schutzbedarf nicht gerecht werde.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8651 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































