- 328 Frauen wurden 2024 durch vollendete Tötungsdelikte getötet
- Tatmotiv Geschlecht wird in der Polizeistatistik nicht erfasst
- Behördenübergreifende Femizid-Analyse fehlt in Deutschland bislang
Hintergrund
Laut dem Bundeslagebericht des BKA zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten 2024 waren 84,9 Prozent der Tatverdächtigen bei Tötungsdelikten mit weiblichen Opfern männlich; innerhalb von Partnerschaften lag der Anteil bei 98,1 Prozent. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst jedoch keine Tatmotivation, sodass geschlechtsbezogene Tötungsdelikte statistisch nicht sicher abgebildet werden können. Deutschland ist über die Istanbul-Konvention verpflichtet, einschlägige Daten systematisch zu erheben und Gefährdungsanalysen durchzuführen.
- 859 — Frauen und Mädchen waren 2024 Opfer versuchter und vollendeter Tötungsdelikte (BKA-Bundeslagebericht 2024, S. 42).
- 328 — davon vollendete Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen im Jahr 2024.
- 84,9 % — Anteil männlicher Tatverdächtiger bei Tötungsdelikten mit weiblichem Opfer insgesamt.
- 98,1 % — Anteil männlicher Tatverdächtiger bei Tötungsdelikten innerhalb von Partnerschaften.
- 22 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8799 der Fraktion Die Linke.
Im Detail
Das Lagebild kann lediglich 'eine Annäherung an die Realität darstellen'.
— Bundeslagebericht Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024, S. 2, zitiert in BT-Drs. 21/8799
Jedes Jahr werden in Deutschland Hunderte Frauen getötet – in der Mehrzahl durch (Ex-)Partner. Ob Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendämter und Frauenhäuser die oft jahrelange Vorgeschichte solcher Taten systematisch auswerten, ist bisher offen. Die Fraktion Die Linke hat am 27. Oktober 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8799 insgesamt 22 Fragen an die Bundesregierung gestellt, um diese Datenlücken zu schließen.
Femizide in Deutschland: Was die Statistik zeigt
Laut dem Bundeslagebericht des Bundeskriminalamts (BKA) zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten; 328 davon überlebten die Tat nicht. In Partnerschaften waren 98,1 Prozent der Tatverdächtigen männlich. Doch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst keine geschlechtsbezogene Tatmotivation. Das bedeutet: Ob eine Frau getötet wurde, weil sie eine Frau ist – also ein Femizid im engeren Sinne –, lässt sich aus amtlichen Daten nicht zweifelsfrei ablesen. Das Lagebild selbst beschreibt seinen Gehalt nur als „eine Annäherung an die Realität“.
Was gilt aktuell?
Deutschland verfügt über keine bundeseinheitliche polizeiliche Definition des Begriffs Femizid. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) der AG Kripo arbeitet laut früherer Regierungsauskunft (BT-Drs. 21/3972) an einer solchen Definition; Ergebnisse waren für das erste Halbjahr 2026 angekündigt. Ob und wann ein Abschluss erfolgt, gehört zu den zentralen Fragen der Anfrage. Ebenso fehlt in Deutschland – anders als in England und Wales sowie in Portugal – ein gesetzlich verankertes Verfahren zur rückblickenden behördenübergreifenden Analyse von Tötungsdelikten im Kontext häuslicher Gewalt. In England und Wales schreiben sogenannte Domestic Homicide Reviews seit 2011 eine solche Aufarbeitung vor; Portugal hat ein analoges Verfahren seit 2017 eingeführt.
Gewaltbiografien: Informationen verteilt auf viele Stellen
Einem Femizid geht häufig eine lange Gewaltbiografie voraus. Hinweise können bei Polizei, Staatsanwaltschaften, Familiengerichten, Jugendämtern, Frauenhäusern, behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Stellen vorliegen – aber diese Stellen tauschen Informationen nicht systematisch aus. Die Fraktion Die Linke fragt daher, ob und in wie vielen Fällen Täter und Opfer bereits vor der Tötung polizeilich im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bekannt waren, ob Voranzeichen wie Nachstellung (§ 238 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz registriert wurden und ob das sogenannte „Leaking“ – also die Vorankündigung einer Tat – als Gefährdungsindikator in Schulungen und Einschätzungsverfahren berücksichtigt wird.
Strafrecht und Erfassung: Reformdiskussion läuft
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte laut Pressemeldungen vom Mai 2026 an, das Strafrecht so zu schärfen, dass Tötungen aus geschlechtsbezogener Motivation häufiger als Mord eingestuft werden. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung darüber hinaus plant, Tatmotive in der PKS zu erfassen, um eine valide statistische Zuordnung zu ermöglichen. Außerdem interessiert sie, ob trans-Frauen ohne geänderten Personenstandseintrag derzeit als männliche Opfer in der PKS geführt werden – eine mögliche weitere Datenlücke.
Die Anfrage thematisiert zudem die Lage in Frauenhäusern: Wie oft mussten schutzsuchende Frauen mangels freier Plätze abgewiesen werden, und welche Defizite in der Zusammenarbeit der Behörden sind der Bundesregierung bekannt? Der Zusammenhang mit der Frage nach systematischen Sicherheitslücken in staatlichen Schutzstrukturen ist politisch breit diskutiert.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die Antwort steht noch aus.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Frauen und Mädchen, die häuslicher Partnerschaftsgewalt ausgesetzt sind. Mittelbar betroffen sind auch Kinder, die als Zeugen oder direkte Opfer in Taten einbezogen werden. Darüber hinaus sind Behörden wie Polizei, Jugendämter, Familiengerichte und Frauenhäuser angesprochen, deren Zusammenarbeit im Fokus der Anfrage steht.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8799) ist am 27. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Fragen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die Antwort steht noch aus.
- Femizid
- Bezeichnet die Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, häufig durch (Ex-)Partner im Kontext von Partnerschaftsgewalt.
- Istanbul-Konvention
- Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das Deutschland zur systematischen Datenerhebung und Gefährdungsanalyse verpflichtet.
- Domestic Homicide Review
- In England und Wales gesetzlich vorgeschriebenes behördenübergreifendes Verfahren zur rückblickenden Analyse von Todesfällen im Kontext häuslicher Gewalt.
Was ist ein Femizid?
Der Begriff bezeichnet die Tötung von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts – oft durch (Ex-)Partner, die patriarchale Vorstellungen von Besitz und Kontrolle mit tödlicher Gewalt durchsetzen.
Wie viele Frauen wurden 2024 Opfer von Tötungsdelikten?
Laut Bundeslagebericht 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten, davon 328 bei vollendeten Taten.
Warum fehlen Daten zur Tatmotivation in der PKS?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst keine geschlechtsbezogene Tatmotivation. Ein vollständiges Bild geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte ist daher statistisch nicht möglich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8799 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































