- 34,6 Mio. Euro Bundesförderung für Klimaanpassung in Kommunen 2025/2026
- 64 Prozent der Kommunen sehen hohen oder sehr hohen Handlungsbedarf
- Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung wird geprüft, Bund-Länder-Beratungen laufen
Hintergrund
Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) des Bundes identifizierte 31 sehr dringende und 23 dringende Handlungsbedarfe in Deutschland. Eine Befragung des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2023 ergab, dass 64 Prozent der befragten Kommunen einen sehr hohen oder hohen Handlungsbedarf bei der Klimaanpassung sehen. Gleichzeitig liegt der kommunale Investitionsstau laut KfW-Kommunalpanel 2026 bei über 231 Mrd. Euro, und die Kommunen wiesen 2025 ein Finanzierungsdefizit von fast 32 Mrd. Euro aus. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8199 die Haltung der Bundesregierung zur Klimaanpassungsförderung auf kommunaler Ebene hinterfragt.
- 34,6 Mio. Euro — Gesamter Mittelabfluss aus dem DAS-Förderschwerpunkt A in den Jahren 2025 und 2026 (voraussichtlich) bundesweit.
- 15,3 Mio. Euro — Tatsächlich abgeflossene Mittel allein im Jahr 2025 für kommunale Klimaanpassungsprojekte.
- 8,84 Mio. Euro — Größter Landesanteil: Nordrhein-Westfalen erhält 2025/2026 den höchsten Betrag aller Bundesländer.
- 231 Mrd. Euro — Kommunaler Investitionsstau laut KfW-Kommunalpanel 2026, in den Klimaanpassung eingebettet ist.
- 31 + 23 — Anzahl sehr dringender bzw. dringender Handlungsbedarfe, die die KWRA 2021 in Deutschland identifiziert hat.
Im Detail
„Dem Bund sind beim Umgang mit Klimawandelfolgen derzeit enge Grenzen gesetzt, da der Vollzug und die Finanzierung der Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Zuständigkeit der Länder liegen.“
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8655, S. 3
Hitze tötet in Deutschland mittlerweile mehr Menschen als der Straßenverkehr — und die Temperaturen steigen weiter. Gegenüber dem vorindustriellen Niveau hat sich Deutschland bereits um rund 2,5 Grad erwärmt. Wer soll dagegen vorgehen? Laut Grundgesetz sind es in erster Linie die Kommunen. Doch die stecken in einer Doppelzange: wachsende Klimarisiken auf der einen Seite, leere Kassen auf der anderen. Wie die Bundesregierung diese Lücke schließen will, zeigt ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/8655, 15. Oktober 2026).
Klimaanpassungsförderung: 34,6 Mio. Euro in zwei Jahren
Im Förderschwerpunkt A der sogenannten DAS-Förderrichtlinie — dem „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ — sind laut Drucksache im Jahr 2025 rund 15,3 Mio. Euro an Kommunen abgeflossen. Für 2026 erwartet die Bundesregierung einen weiteren Abfluss von rund 19,4 Mio. Euro, sodass sich der Gesamtbetrag für beide Jahre auf gut 34,6 Mio. Euro summiert. Den größten Anteil erhält Nordrhein-Westfalen mit rund 8,84 Mio. Euro, gefolgt von Hessen (rund 5,65 Mio. Euro) und Niedersachsen (rund 4,45 Mio. Euro). Ostdeutsche Länder wie Sachsen-Anhalt (rund 107.000 Euro) und Thüringen (rund 403.000 Euro) erhalten deutlich weniger. Die vollständige Projektliste mit allen begünstigten Kommunen ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
Was gilt aktuell? Länder und Kommunen tragen die Hauptlast
Verfassungsrechtlich liegt die Zuständigkeit für Klimaanpassungsmaßnahmen bei den Ländern und deren Kommunen (Art. 104a, 30 und 83 GG). Der Bund kann deshalb keine systematische und dauerhafte Direktfinanzierung kommunaler Maßnahmen übernehmen. Was er leisten kann: Förderrichtlinien wie die DAS-FRL, Bundesprogramme über die KfW, das Modulare Warnsystem (MoWaS) sowie Beratungs- und Informationsangebote über das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA). Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet die Länder, die Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte zu regeln. Konkrete Hitzeschutzpflichten für Kommunen kann der Bund aber nicht anordnen — das bleibt Ländersache.
Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung: Beratungen laufen
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht vor, einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung einzurichten und die Einführung einer entsprechenden Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Eine solche Regelung würde es dem Bund erlauben, Länder und Kommunen strukturell und dauerhaft zu finanzieren. Konkrete Aussagen zu Finanzierungsgegenständen und Mittelausstattung sind jedoch erst nach Abschluss laufender Bund-Länder-Beratungen möglich, wie die Drucksache festhält. Die Hitzeschutz- und Hitzeschutzlücken in Krankenhäusern machen deutlich, dass die Zeit für verbindliche Regelungen drängt.
Klimadaten und Frühwarnung: Welche Tools verfügbar sind
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt regionale Klimaprojektionsdaten öffentlich bereit — unter anderem über den Deutschen Klimaatlas, CSV-Downloads und ab dem nächsten Jahr Klimafact-Sheets zu rund 150 Naturräumen. Standardisierte kommunale Risikoindikatoren auf Basis der neuen Rasterdaten liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben hingegen nicht vor. Das ZKA bietet Kommunen kostenlose Beratung, Hotline und Vernetzungsangebote. Für Wasserknappheit wurden im September 2026 einstimmig beschlossene Leitlinien der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) verabschiedet — ein wichtiger Schritt für das Wassermanagement etwa an der Spree nach dem Kohleausstieg. Wer sich für den Zusammenhang zwischen Klimafolgenkosten und Verwaltungsdigitalisierung interessiert, findet dort weiterführende Informationen.
Trotz aller Aktivitäten bleibt die zentrale Spannung bestehen: 64 Prozent der Kommunen sehen laut UBA-Befragung 2023 einen hohen oder sehr hohen Klimaanpassungsbedarf — doch ihr Investitionsstau übersteigt 231 Mrd. Euro. Dem gegenüber stehen 34,6 Mio. Euro Bundesförderung in zwei Jahren. Die Bundesregierung benennt das Problem, stellt aber keine eigenständige Lösung für die Finanzierungslücke in Aussicht, solange die Gemeinschaftsaufgabe nicht beschlossen ist.
Betroffen sind alle deutschen Kommunen — insbesondere Städte und Gemeinden in Regionen mit erhöhter Hitze-, Dürre- oder Starkregengefahr. Besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen in Pflegeheimen, Kinder in Schulen und Kitas sowie Bewohner urbaner Wärmeinseln profitieren direkt von erfolgreichen Klimaanpassungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich, verweist bei mehreren Folgefragen (u. a. Fragen 9, 21, 24) jedoch auf vorangegangene Antworten, ohne eigenständige neue Informationen zu liefern. Auf die Frage nach konkreten Kosten durch fehlende kommunale Klimaanpassungsmaßnahmen (Frage 11) und nach einer bundesweiten Bewertung der Ländersituation (Fragen 2–5) teilt sie mit, entsprechende Daten lägen nicht vor.
Die Anfrage ist beantwortet; das parlamentarische Verfahren zur Kleinen Anfrage ist damit abgeschlossen. Laufende Bund-Länder-Beratungen zu einer möglichen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung dauern an; ein konkreter Vorschlag mit Finanzierungsgegenständen und Mittelausstattung steht noch aus. Die DAS- und AnpaSo-Fördermittel sollen ab 2027 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gebündelt werden.
- DAS-Förderrichtlinie
- Die Förderrichtlinie 'Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels' (DAS-FRL) des Bundes unterstützt Kommunen beim Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement.
- Gemeinschaftsaufgabe
- Eine im Grundgesetz verankerte Aufgabe, bei der Bund und Länder gemeinsam planen und finanzieren. Eine solche Regelung für Klimaanpassung wird im Koalitionsvertrag geprüft.
- Klima- und Transformationsfonds (KTF)
- Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Klimaschutz- und Transformationsmaßnahmen; ab 2027 sollen klimabezogene Fördermittel für Kommunen dort gebündelt werden.
Wie viel Geld fließt in die kommunale Klimaanpassung?
Laut Drucksache sind 2025 rund 15,3 Mio. Euro und voraussichtlich 2026 rund 19,4 Mio. Euro aus dem DAS-Förderschwerpunkt A abgeflossen — zusammen gut 34,6 Mio. Euro bundesweit.
Warum kann der Bund Kommunen nicht dauerhaft fördern?
Die Bundesregierung verweist auf Artikel 104a, 30 und 83 des Grundgesetzes: Vollzug und Finanzierung der Klimaanpassung liegen verfassungsrechtlich bei den Ländern.
Was plant die Bundesregierung für mehr kommunale Klimaanpassung?
Der Koalitionsvertrag sieht die Einrichtung eines Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung sowie die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe vor. Details hängen von laufenden Bund-Länder-Beratungen ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8655 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































