- Daten zu Arbeitszeitkontrollen zwischen Bund und Ländern weichen stark ab
- Berlin 2024: 63 vs. 72 Vollzeitäquivalente je nach Berichtsquelle
- Sonn- und Feiertagsverstöße sowie Auskunftsverweigerungen werden nicht einheitlich erfasst
Hintergrund
Die Überwachung des Arbeitszeitgesetzes obliegt in Deutschland den Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht jährlich den Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SUGA), der Länderdaten zusammenführt. Die Fraktion Die Linke hatte bereits mit BT-Drs. 21/7413 nach Arbeitszeitkontrollen gefragt und bemängelt nun in der Nachfrage-Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8774, dass die Regierungsantwort unvollständig und in Teilen widersprüchlich ausgefallen sei. Konkrete Abweichungen zeigen sich beispielsweise bei den Vollzeitäquivalenten für Aufsichtsbeamte in Berlin im Jahr 2024, wo Landes- und Bundesbericht um neun VZÄ voneinander abweichen.
- 63 vs. 72 VZÄ — Differenz der Aufsichtsbeamten-Zahlen in Berlin 2024 zwischen Landesbericht und SUGA-Bundesbericht.
- 99.269 vs. 126.358 Betriebsstätten — Abweichung bei der Anzahl zu kontrollierender Betriebe in Berlin 2024 je nach Datenquelle.
- 9 Fragen — Umfang der Nachfrage-Kleinen Anfrage, die sich gezielt auf Datenlücken der Vorgängerantwort zu BT-Drs. 21/7413 bezieht.
- 12 Bundesländer — Für diese fragt die Linke nach der Anzahl der Arbeitszeitinspektionen im Jahr 2025 (u. a. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen).
Im Detail
Da das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eines der zentralen Schutzgesetze für Beschäftigte darstellt, ist aus Sicht der Fragesteller*innen eine ordentliche Kontrolle sowie Erfassung dieser notwendig.
— Begründung BT-Drs. 21/8774, Die Linke
Die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland weist nach Ansicht der Fraktion Die Linke erhebliche Datenlücken und Widersprüche auf. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8774 vom 23. Oktober 2026 hat die Fraktion eine Nachfrage zu einer früheren Regierungsantwort (BT-Drs. 21/7413) gestellt, die nach ihrer Einschätzung unvollständig und in Teilen widersprüchlich ausgefallen ist.
Arbeitszeitgesetz-Kontrollen: Zahlen stimmen nicht überein
Konkret stößt die Fraktion auf erhebliche Abweichungen zwischen dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SUGA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und den Länderberichten. Als Beispiel nennt die Anfrage Berlin im Jahr 2024: Während der Landesbericht 63 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei Aufsichtsbeamten mit Arbeitsschutzaufgaben ausweist, kommt die SUGA auf 72 VZÄ. Ähnlich divergieren die Angaben zu kontrollierten Betriebsstätten: 99.269 laut Landesbericht, 126.358 laut SUGA. Solche Differenzen erschweren bundesweite Vergleiche und Rückschlüsse auf die tatsächliche Kontrollintensität.
Neben den statistischen Unstimmigkeiten richtet die Anfrage das Augenmerk auf strukturelle Lücken: Sonn- und Feiertagsverstöße, Bewilligungen für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sowie die Auskunftsverweigerung von Arbeitgebern gegenüber Behörden werden nach Feststellung der Fragesteller entweder gar nicht oder uneinheitlich erfasst. Dadurch fehlt ein belastbares bundesweites Bild darüber, wie konsequent das Arbeitszeitgesetz tatsächlich durchgesetzt wird.
Was gilt aktuell?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt unter anderem fest, dass Arbeitnehmer täglich maximal zehn Stunden arbeiten dürfen und an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich beschäftigungsfrei sind. Die Überwachung obliegt den Arbeitsschutzbehörden der 16 Bundesländer. Eine bundeseinheitliche Erfassungspflicht für alle relevanten Kontrolldaten — etwa Auskunftsverlangen der Behörden oder Ablehnungen durch Arbeitgeber — existiert bislang nicht. Ebenso fehlen, laut der Anfrage, einheitliche Veröffentlichungsgrundsätze für Länderberichte bezüglich Fristen, Umfang und Format.
Verzögerungen bei Länderberichten
Ein weiterer Kritikpunkt: Einige Bundesländer sind mit der Veröffentlichung ihrer Jahresberichte im Rückstand. Als Beispiel nennt die Drucksache Baden-Württemberg, dessen aktuellster verfügbarer Jahresbericht nur Daten bis einschließlich 2023 enthält. Die Anfrage fragt zudem nach der Anzahl der Arbeitszeitinspektionen im Jahr 2025 in zwölf Bundesländern — darunter Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen — und will wissen, ob die Bundesregierung plant, einheitliche Berichtsstandards vorzugeben. Die Schriftlichen Fragen der KW 42/2026 zeigen, wie breit das parlamentarische Fragerecht in dieser Legislaturperiode eingesetzt wird.
Die neun Fragen der Kleinen Anfrage zielen darauf ab, Klarheit über Datenwidersprüche, fehlende Vergleichbarkeit und mögliche Reformpläne der Bundesregierung im Bereich der Arbeitszeitüberwachung zu schaffen. Vergleichbar gelagerte Kontrollprobleme zeigen sich auch in anderen Bereichen des Arbeitsschutzes, wie etwa beim Überblick über die wichtigsten Drucksachen vom 27. Oktober 2026 deutlich wird.
Weiterlesen:
- Klimaanpassung: 34,6 Mio. Euro für Kommunen 2025/2026
- Kinderärzte 2027: GKV-Reform und pädiatrische Versorgung
Von der Thematik sind potenziell alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland betroffen, insbesondere in Branchen mit erhöhtem Arbeitszeitdruck wie Einzelhandel, Gastronomie, Pflege und Logistik. Auch die Arbeitsschutzbehörden der 16 Bundesländer sind betroffen, da die Anfrage deren Berichtspflichten und Datenqualität hinterfragt.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8774 ist am 23. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung ist nach § 104 GO-BT grundsätzlich aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt zu antworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- Vollzeitäquivalent (VZÄ)
- Maßeinheit für die Anzahl von Beschäftigten, umgerechnet auf Vollzeitstellen. Ein VZÄ entspricht einer vollen Stelle, unabhängig davon, ob tatsächlich Vollzeit- oder Teilzeitkräfte dahinterstehen.
- SUGA
- Der Bericht 'Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit' (SuGA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erscheint jährlich und fasst Daten der Länder-Arbeitsschutzbehörden bundesweit zusammen.
- ArbZG
- Das Arbeitszeitgesetz regelt in Deutschland die zulässigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, Ruhezeiten sowie Beschäftigungsverbote an Sonn- und Feiertagen.
Was ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?
Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsschutz für Beschäftigte in Deutschland. Die Einhaltung kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer.
Warum gibt es unterschiedliche Zahlen in Bundes- und Länderberichten?
Die Anfrage stellt fest, dass zum Beispiel für Berlin 2024 der Landesbericht 63 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei Aufsichtsbeamten ausweist, der Bundesbericht (SUGA) hingegen 72 VZÄ — eine Diskrepanz, die die Fraktion Die Linke bisher nicht befriedigend erklärt sieht.
Was ist eine Nachfrage-Kleine Anfrage?
Wenn die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage unvollständige oder widersprüchliche Antworten liefert, kann eine Fraktion eine neue Kleine Anfrage mit gezielten Nachfragen einreichen, wie hier zu BT-Drs. 21/7413.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































