- Linke fragt Fallzahlen zu PMK-rechts für Juli bis September 2026
- Acht Fragen zu Gewalt, Hasskriminalität und Tatverdächtigen
- Bundesregierung hat noch nicht geantwortet
Hintergrund
Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig Statistiken zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Deutschland. Das Bundeskriminalamt erfasst dabei unter dem Phänomenbereich PMK-rechts sämtliche Straftaten mit festgestellter oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation. Die Fraktion Die Linke fragt die entsprechenden Quartalszahlen für das dritte Quartal 2026 (Juli bis September 2026) mit dem Ziel ab, aktuelle Entwicklungen zu bewerten und parlamentarische Kontrolle auszuüben.
Im Detail
Rechtsextrem motivierte Straftaten stehen erneut im parlamentarischen Fokus: Die Fraktion Die Linke hat am 27. Oktober 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8797 zur Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-rechts) im dritten Quartal 2026 eingereicht. In acht Fragen verlangt die Fraktion von der Bundesregierung detaillierte Auskunft über Umfang, Struktur und Folgen rechtsextremistischer Straftaten in den Monaten Juli bis September 2026.
PMK-rechts: Was die Anfrage erfassen will
Zunächst fragt die Anfrage nach der Gesamtzahl der PMK-rechts-Fälle im dritten Quartal 2026, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Monaten. In einem zweiten Schritt sollen Gewaltdelikte und sonstige Straftaten – insbesondere Äußerungsdelikte – getrennt ausgewiesen werden. Gewaltdelikte werden dabei weiter differenziert nach Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikten, Landfriedensbruch, Widerstandsdelikten und Sexualdelikten.
Einen breiten Raum nimmt die Hasskriminalität ein. Die Anfrage bezieht sich auf den behördlichen Kriterienkatalog und fragt, wie viele der PMK-rechts-Fälle auf Motive wie zugeschriebene oder tatsächliche Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion, sozialen Status, Behinderung sowie sexuelle Orientierung oder Identität zurückzuführen sind. Explizit werden auch fremdenfeindliche Straftaten, antisemitische und islamfeindliche Straftaten, antiziganistische Straftaten sowie Straftaten aufgrund sexueller Orientierung abgefragt.
Opfer und Tatverdächtige im Blick
Die Anfrage richtet ihren Blick auch auf die Betroffenen: Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen durch PMK-rechts-Delikte geschädigt wurden und wie viele davon bei Gewaltdelikten verletzt oder getötet worden sind. Zusätzlich wird nach dem Geschlecht der Opfer gefragt – unterschieden nach männlich, weiblich und divers sowie nach Deliktart. Auf Täterseite erkundigt sich die Anfrage nach der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, dem jeweiligen Tatvorwurf, dem Geschlecht der Beschuldigten und der Anzahl erlassener Haftbefehle.
Was gilt aktuell?
Das Bundeskriminalamt erfasst PMK-rechts-Straftaten im Rahmen des bundesweiten Definitionssystems zur Politisch motivierten Kriminalität. Quartalsweise Anfragen von Fraktionen sind ein etabliertes parlamentarisches Instrument zur laufenden Beobachtung rechtsextremistischer Gewalt. Entsprechende Anfragen zu vorherigen Quartalen dokumentieren eine dauerhafte parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich. Die Bundesregierung beantwortet solche Anfragen in der Regel auf Basis von Daten, die ihr die Länderinnenministerien und das BKA übermitteln.
Unterzeichnet ist die Anfrage von 19 Abgeordneten der Fraktion Die Linke, darunter Clara Bünger, Dr. Gregor Gysi und Bodo Ramelow; eingereicht wurde sie am 15. Oktober 2026 durch Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Eine Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT gilt grundsätzlich eine Sollfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt.
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Betroffen sind Personen, die im Berichtszeitraum Opfer rechtsextrem motivierter Straftaten geworden sind – darunter Menschen mit Migrationshintergrund, jüdische und muslimische Gemeinschaften, Sinti und Roma sowie LGBTQ+-Personen. Bundesweit sind alle 16 Bundesländer im Fokus der Anfrage.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8797) ist am 27. Oktober 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung wird die Anfrage gemäß § 104 GO-BT in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Die Antwort wird anschließend als neue Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- PMK-rechts
- Politisch motivierte Kriminalität mit rechtsextremem Hintergrund; umfasst alle Straftaten, bei denen Behörden eine rechtsextreme Motivation feststellen.
- Hasskriminalität
- Straftaten, die durch Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen motiviert sind, etwa aufgrund von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung.
- Äußerungsdelikt
- Straftaten, die durch Aussagen begangen werden, zum Beispiel Volksverhetzung oder das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen.
Was ist PMK-rechts?
PMK-rechts steht für Politisch motivierte Kriminalität mit rechtsextremem Hintergrund. Erfasst werden Straftaten, bei denen die Ermittlungsbehörden eine rechtsextreme Motivation der Täterinnen oder Täter feststellen.
Was fragt Die Linke konkret?
Die Fraktion fragt nach der Gesamtzahl der PMK-rechts-Fälle im Q3 2026, ihrer Verteilung auf Bundesländer und Monate, den Deliktarten einschließlich Hasskriminalität, der Zahl der Opfer sowie der ermittelten Tatverdächtigen und erlassenen Haftbefehle.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor. Das genaue Zuleitungsdatum ist der Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8797 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































