- Förderentscheidungen bei Demokratie leben! nach pflichtgemäßem Ermessen
- Abgelehnte Anträge werden nicht systematisch dokumentiert
- Mittelverteilung nach Königsteiner Schlüssel und Gleichbehandlungsgrundsatz
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) administriert und fördert Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und demokratischem Zusammenleben. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie wurde zuletzt 2024 geändert. Die AfD-Fraktion hatte mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8456 detaillierte Auskünfte über die Ermessensausübung, Ablehnungsquoten und betroffene Antragsteller verlangt.
Im Detail
Eine gesonderte statistische Erfassung der Ermessensausübung erfolgt nicht. Ebenso werden abgelehnte Förderanträge nicht systematisch nach Antragstellern, Förderprojekten und Ablehnungsgründen erfasst.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8772, S. 2
Wer Fördermittel aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! beantragt, hat keinen Rechtsanspruch auf Bewilligung. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen — und führt dabei keine Statistik darüber, wie viele Anträge abgelehnt wurden und aus welchen Gründen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/8772, beantwortet am 22. Oktober 2026).
Demokratie leben!: Was das Programm regelt
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und demokratischem Zusammenleben in Deutschland. Die Förderrichtlinie, zuletzt 2024 geändert, legt ausdrücklich fest, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Der Zuwendungsgeber — der Bund — entscheidet im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Bundesregierung stellt klar, dass dieses Ermessen sowohl das Ob der Förderung (Entschließungsermessen) als auch das Wie (Auswahl- und Gestaltungsermessen) umfasst.
Was gilt aktuell?
Förderentscheidungen orientieren sich laut Antwort an den in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Förderaufrufen festgelegten Zielen und Voraussetzungen. Ergänzend gilt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Im Programmbereich Land richtet sich die Mittelverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Finanzkraft und Bevölkerungszahl der Bundesländer berücksichtigt. Für alle Programmebenen gelten die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung. Zudem kann das sogenannte Haber-Verfahren angewendet werden, bei dem Antragsteller auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse geprüft werden, bevor eine Förderzusage erteilt wird.
Keine Statistik über Ablehnungen
Die AfD-Fraktion hatte konkret nach der Anzahl bewilligter und abgelehnter Anträge, nach betroffenen Antragstellern und nach Ablehnungsgründen gefragt. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass das pflichtgemäße Ermessen zwar im Rahmen jeder einzelnen Förderentscheidung ausgeübt wird, eine gesonderte statistische Erfassung der Ermessensausübung jedoch nicht erfolgt. Ebenso werden abgelehnte Förderanträge nicht systematisch nach Antragstellern, Projekten und Begründungen dokumentiert. Eine öffentlich zugängliche Ablehnungsquote existiert damit nicht.
Zur Frage, wie Benachteiligungen einzelner Antragsteller vermieden werden, verweist die Bundesregierung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie auf die in der Förderrichtlinie festgelegten Kriterien. Die abschließende Förderentscheidung trifft das BMBFSFJ unter Berücksichtigung einer angemessenen regionalen Verteilung und der Sicherstellung einer pluralen Träger- und Angebotslandschaft.
Das Verfahren ist mit der Antwort auf BT-Drs. 21/8456 abgeschlossen.
Betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine und Träger, die Förderanträge im Rahmen des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ stellen. Da keine Ablehnungsstatistik geführt wird, lassen sich Umfang und Gründe von Förderverweigerungen nicht öffentlich nachvollziehen.
Zu den Fragen nach Ablehnungsstatistiken und konkreten abgelehnten Antragstellern verweist die Bundesregierung auf das Fehlen einer systematischen Erfassung; inhaltliche Detailauskünfte zu abgelehnten Projekten werden damit strukturell verweigert. Die übrigen Fragen zur Ermessensgrundlage werden sachlich beantwortet.
Mit der Antwort vom 22. Oktober 2026 ist das Anfrageverfahren zu BT-Drs. 21/8456 abgeschlossen. Weitere parlamentarische Schritte sind aus dieser Drucksache nicht ableitbar.
- Pflichtgemäßes Ermessen
- Behörden müssen Ermessen ausüben, dürfen dabei aber nicht willkürlich handeln, sondern müssen gesetzliche Vorgaben und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
- Königsteiner Schlüssel
- Ein Verteilungsmaßstab zwischen den Bundesländern, der sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl richtet.
- Haber-Verfahren
- Ein Prüfverfahren, bei dem Förderantragsteller auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hin überprüft werden können, bevor eine Förderzusage erteilt wird.
Was ist das Programm Demokratie leben!?
Demokratie leben! ist ein Bundesprogramm, das über eine Förderrichtlinie Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Träger für Projekte zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie vergibt.
Wer entscheidet über die Fördervergabe?
Die abschließende Förderentscheidung trifft das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung von Haushaltsmitteln, Förderzielen und regionaler Verteilung.
Wie werden die Mittel auf die Bundesländer verteilt?
Im Programmbereich Land werden die Fördermittel unter Hinzuziehung des Königsteiner Schlüssels festgelegt, der die Finanzkraft und Bevölkerungszahl der Länder berücksichtigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8772 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































