- Klimaneutralität bis 2045 bleibt verbindliches Regierungsziel
- EEG-Novelle 2027 am 29. Juli 2026 im Kabinett verabschiedet
- IPCC: Verzögerter Klimaschutz erhöht Transformationskosten
Hintergrund
Deutschland verfehlt nach offiziellen Angaben in einzelnen Sektoren seine Klimaziele und steht gleichzeitig unter wirtschaftlichem Druck durch hohe Energiekosten und schwaches Wachstum. Die DIHK veröffentlichte mit der Studie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“ von Frontier Economics eine Analyse, die eine Abkehr von strikt terminierten Reduktionszielen nahelegte — was innerhalb der Wirtschaftsverbände für Debatten sorgte. Zahlreiche Unternehmen und Verbände positionierten sich gleichzeitig für eine ambitionierte Klimapolitik auf Basis bestehender Ziele. Die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/8034) fragte die Bundesregierung nach ihrer Positionierung in diesem Spannungsfeld.
- 65 % — Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990, verbindliches Ziel im Bundes-Klimaschutzgesetz.
- Mind. 88 % — Treibhausgasminderung bis 2040, ebenfalls gesetzlich festgelegt.
- 29. Juli 2026 — Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle 2027; parlamentarisches Verfahren läuft.
- 26. August 2026 — Kabinettsitzung zu den Folgen der Hitzeereignisse des Sommers 2026.
- KfW-Programm Nr. 877 — Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien zur Bereitstellung von Avalfinanzierungen bei Großprojekten.
Im Detail
Die Bundesregierung teilt die Darlegungen des IPCC, dass das Verschieben von Klimaschutzmaßnahmen zu höheren Anpassungs- und Transformationskosten in späteren Jahren führen kann.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8781, Seite 2
Klimaneutralität bis 2045 und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit — kann beides gleichzeitig gelingen? Die Bundesregierung beantwortet in BT-Drs. 21/8781 vom 23. Oktober 2026 zwanzig Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Spannungsfeld. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelte die Antwort; Ausgangspunkt war die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8034.
Klimaneutralität als Standortfaktor
Die Bundesregierung bekennt sich klar zu den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes: 65 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 und mindestens 88 Prozent bis 2040 — auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045. Die Antwort stellt fest, dass die Entwicklung zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit erheblichen strukturellen Veränderungen verbunden ist: Im Bereich Klimaschutztechnologien ergeben sich laut Regierung Wachstumschancen, für andere Bereiche ist hingegen eine rückläufige Entwicklung zu erwarten. Diesen Strukturwandel gelte es erfolgreich zu bewältigen.
Beim Thema Investitionssicherheit betont die Regierung, dass verlässliche klima- und energiepolitische Rahmenbedingungen Grundvoraussetzung für unternehmerische Investitionsentscheidungen sind. Unvorhersehbare Änderungen der Ausbaupfade erhöhten das Investitionsrisiko und verursachten zusätzliche Kosten. Dies gilt nach Angaben der Bundesregierung ausdrücklich auch für Klima- und Energieinvestitionen. Für energieintensive Unternehmen sei ein wettbewerbsfähiger Strompreis besonders wichtig; der Ausbau erneuerbarer Energien senke zwar die Börsenstrompreise, schaffe aber auch neue Investitionsbedarfe etwa beim Netzausbau.
EEG-Novelle 2027: Kabinett hat beschlossen
Ein konkreter Schritt ist bereits erfolgt: Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf der EEG-Novelle 2027 verabschiedet — ein Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor. Das parlamentarische Verfahren läuft; das Inkrafttreten ist für Ende 2026 geplant. Parallel setzt die Bundesregierung auf das KfW-Programm Nr. 877 („Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien“), das durch Avalfinanzierungen — etwa Vertragserfüllungsgarantien — Haftungsrisiken bei Großprojekten minimieren soll.
Was gilt aktuell?
Das geltende Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt jahresscharfe Sektorziele vor; eine Ablösung durch einen flexiblen CO₂-Budgetansatz lehnt die Bundesregierung ab. Sie setzt auf eine Kombination aus verbindlichen Jahreszielen und gleichzeitig ausreichender Flexibilität über die Jahresemissionsgesamtmengen. Die DIHK-Studie „Neue Wege für die Energiewende (Plan B)“ von Frontier Economics — die eine Abkehr von strikt terminierten Minderungszielen nahelegt — ist der Regierung bekannt; sie macht sich deren Schlussfolgerungen jedoch nicht zu eigen und wertet Studien stets im Gesamtbild mehrerer Analysen aus.
Klimaanpassung: Länder in der Pflicht
Zur Frage der Hitzeereignisse des Sommers 2026 stellt die Bundesregierung klar: Klimaanpassung und baulicher Hitzeschutz fallen mangels expliziter Bundeskompetenz in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Auf der Kabinettssitzung vom 26. August 2026 wurde beraten, wie mit den Extremwetterereignissen umzugehen ist. Der Bundeskanzler hat den Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit gebeten, mit den Ländern einen Abgleich vorzunehmen und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Dieser Prozess dauert laut Drucksache noch an. Den strategischen Rahmen bilden das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Die Anfrage thematisiert damit eine Kerndebatte der deutschen Wirtschaftspolitik: Ob der Weg zur Klimaneutralität Standortvorteil oder Belastung ist — und wie die Bundesregierung diesen Konflikt in konkreten Gesetzen und Förderprogrammen auflöst.
Betroffen sind vor allem energieintensive Unternehmen und der industrielle Mittelstand, die von Energiepreisen und Investitionsrahmen abhängen. Darüber hinaus sind Beschäftigte in Transformationsbranchen sowie Kommunen und Länder betroffen, die beim Klimaschutz und Hitzeschutz eigene Zuständigkeiten tragen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, weicht bei Fragen zu konkreten Kosten oder monokausalen Zusammenhängen (z. B. Frage 16 zu KMU-Standortschließungen) mit dem Hinweis auf vielfältige Interdependenzen aus. Fragen zu den volkswirtschaftlichen Kosten der DIHK-Studie werden ohne inhaltliche Bewertung beantwortet.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8034) ist mit der Antwort vom 23. Oktober 2026 (BT-Drs. 21/8781) abgeschlossen. Für die parallel laufende EEG-Novelle 2027 — am 29. Juli 2026 im Kabinett verabschiedet — läuft das parlamentarische Verfahren; das Inkrafttreten ist für Ende 2026 geplant.
- EEG-Novelle 2027
- Geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die einen planbaren, kosteneffizienten und marktorientierten Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor regeln soll.
- IPCC
- Intergovernmental Panel on Climate Change — der wissenschaftliche Weltklimarat der Vereinten Nationen, der regelmäßig Sachstandsberichte zur Klimaforschung veröffentlicht.
- GRW
- Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' — ein Bund-Länder-Förderprogramm, das u. a. Investitionen in Transformations- und Klimatechnologien unterstützt.
Was plant die Bundesregierung beim EEG?
Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 verabschiedet. Das Gesetz soll noch Ende 2026 beihilfegenehmigt in Kraft treten.
Hält die Bundesregierung an Jahreszielen beim Klimaschutz fest?
Ja. Die Bundesregierung bekennt sich zu verbindlichen jahresscharfen Zielen: 65 % Treibhausgasminderung bis 2030 und mindestens 88 % bis 2040.
Was hält die Regierung von der DIHK-Studie 'Plan B'?
Die Studie ist der Bundesregierung bekannt; sie macht sich deren Ergebnisse aber nicht zu eigen und bewertet mehrere Studien im Gesamtbild.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8781 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































