Die Vermögensabschöpfung beschäftigt den Deutschen Bundestag derzeit intensiv. Mehrere parlamentarische Initiativen zeigen das wachsende politische Interesse an schärferen Instrumenten zur Einziehung kriminell erlangter Vermögenswerte.
EU-Richtlinie erfordert nationale Umsetzung
Deutschland muss die EU-Richtlinie 2024/1260 bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umsetzen. Die neue Richtlinie ersetzt ältere Regelungen und soll die Vermögensabschöpfung insbesondere bei organisierter Kriminalität stärken. Die Bundesregierung steht damit unter zeitlichem Druck, die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.
AfD fragt nach Wirksamkeit bestehender Maßnahmen
Die AfD-Fraktion hat die Bundesregierung zur Wirksamkeitsbewertung ihrer Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität befragt. Hintergrund sind aktuelle Lagebilder des Bundeskriminalamts, die tiefgreifende strukturelle Veränderungen krimineller Netzwerke beschreiben. Dazu gehören zunehmende Arbeitsteilung und dienstleistungsorientierte Strukturen in der organisierten Kriminalität.
Besonders im Fokus steht die Schleuserkriminalität als hochprofitables Geschäftsmodell. Die AfD erkundigte sich nach Finanzströmen und der Effektivität der Vermögensabschöpfung in diesem Bereich. Nach Angaben des Bundeskriminalamts und internationaler Analysen werden dabei erhebliche finanzielle Gewinne erzielt.
Konkrete Zahlen zu kriminellen Gewinnen
Die Bundesregierung legte auf AfD-Anfrage konkrete Zahlen vor: Die Gewinne aus Schleuserkriminalität beliefen sich 2024 auf 54,9 Millionen Euro. Diese Summe verdeutlicht die Dimensionen des Problems und die Notwendigkeit effektiver Vermögensabschöpfung. Die AfD wollte wissen, wie viel Geld in diesem Bereich umgesetzt wird und ob staatliche Maßnahmen greifen.
Bundesrat beschließt Verschärfung
Der Bundesrat beschloss am 27. März 2026 einen weitreichenden Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vermögensabschöpfung, dessen Kernpunkt die Beweislastumkehr bei unklar herkunftsstammenden Vermögenswerten ist. Dies bedeutet eine grundlegende Änderung des bisherigen Systems: Künftig müssen Betroffene nachweisen, dass ihr Vermögen legal erworben wurde, anstatt dass der Staat die illegale Herkunft beweisen muss.
Diese Regelung soll es dem Staat ermöglichen, leichter an Vermögen von Kriminellen heranzukommen. Der Gesetzentwurf wurde bis Mai 2026 als beantwortet eingestuft, was auf eine parlamentarische Behandlung hindeutet.
Strukturelle Herausforderungen
Die parlamentarischen Anfragen offenbaren die strukturellen Herausforderungen im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Die kriminellen Netzwerke haben sich professionalisiert und nutzen zunehmend arbeitsteilige Strukturen. Gleichzeitig zeigen die hohen Gewinnsummen, welche finanziellen Anreize für kriminelle Aktivitäten bestehen.
Die Schleuserkriminalität dient dabei als Beispiel für die Lukrativität organisierter Kriminalität. Die von der Bundesregierung vorgelegten 54,9 Millionen Euro Gewinne für 2024 verdeutlichen, warum eine effektive Vermögensabschöpfung als wichtiges Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung gilt.
Parlamentarische Bilanz
Die parlamentarischen Drucksachen zeigen ein klares Bild: Während die AfD-Fraktion durch Anfragen die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen hinterfragt und konkrete Zahlen zu kriminellen Gewinnen erfragt hat, reagiert die Politik mit konkreten Verschärfungen. Der Bundesrat hat bereits eine Beweislastumkehr beschlossen. Gleichzeitig steht die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 bis November 2026 an.
Die Entwicklung zeigt eine Tendenz zu schärferen Instrumenten der Vermögensabschöpfung. Die parlamentarischen Initiativen dokumentieren sowohl das Problembewusstsein als auch den politischen Willen zu grundlegenden Reformen in diesem Bereich.























































