Beantwortet am 11.05.2026
Familienleistungen: Linke hinterfragt Elterngeld-Reform von Ministerin Prien
Hintergrund
Am 28. Januar 2026 stellte Familienministerin Karin Prien ihre Vorhabenplanung für 2026 vor. Sie kündigte Reformen beim Elterngeld, Digitalisierung von Familienleistungen und einen möglichen Bundesgesellschaftsdienst an. Die Linke wollte konkrete Details zu diesen Plänen erfahren, da viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag noch nicht konkretisiert vorlagen.
Die Bundesregierung hat am 11. Mai 2026 auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion zur Vorhabenplanung des Familienministeriums geantwortet (BT-Drs. 21/5896). Die Linken-Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke und Dr. Michael Arndt hatten Details zu den von Ministerin Karin Prien angekündigten Reformen erfragt.
Elterngeld-Reform: Allgemeine Ziele benannt
Das geplante Elterngeld soll nach Angaben der Regierung „einfacher und digitaler“ werden. Außerdem will man „mehr Partnerschaftlichkeit“ ermöglichen. Konkrete Änderungen bei Mindest- und Höchstbeträgen sind jedoch „noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort. Dies ist bemerkenswert, da die Reform bereits seit Monaten angekündigt wird. Auch die Zahl der Partnermonate steht noch nicht fest, während für Selbstständige und Spitzensportlerinnen Verbesserungen vorgesehen sind.
Bei Kindergeld und Kinderzuschlag muss die Digitalisierung bis Ende 2029 erfolgen. Das Elterngeld fällt hingegen in die Zuständigkeit der Länder, weshalb der Bund lediglich bei der Registermodernisierung unterstützen will.
Bundesgesellschaftsdienst geplant
Ein völlig neues Vorhaben stellt das „Bundesgesellschaftsdienstegesetz“ dar. Das Familienministerium arbeitet an einem Konzept für einen modernisierten Zivildienst. Dieser soll die „positiven Effekte der Freiwilligendienste auf die Resilienz der Gesellschaft“ betonen. Ein Referentenentwurf wird im Sommer 2026 vorgelegt. Hintergrund ist die anhaltende Diskussion über eine Dienstpflicht – ob der Dienst freiwillig oder verpflichtend ausgestaltet werden soll, lässt die Regierung allerdings offen.
Maßnahmen für Alleinerziehende
Die Unterstützung für Alleinerziehende orientiert sich an den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, so die Bundesregierung. Strukturelle Verschlechterungen sollen vermieden werden. Der Kinderzuschlag soll künftig in ein „einheitliches Sozialleistungssystem“ integriert werden – ohne dass Familien schlechtere Leistungen erhalten, wie betont wird.
Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt der Bund vier Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung bereit. Ab August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung stufenweise in Kraft.
Einsamkeitsstrategie wird fortgesetzt
Die bereits bestehende Einsamkeitsstrategie wird mit der „Allianz gegen Einsamkeit“ fortgesetzt, teilt die Regierung mit. Am 22. Juni 2026 startet eine Aktionswoche. Es folgen der erste Deutsche Gemeinsamkeitspreis und eine bundesweite Kommunen-Konferenz. Besonderer Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen – hier sind Modellprojekte wie „Mitmachen verbindet“ geplant.
Die Antworten der Bundesregierung enthalten überwiegend allgemeine Angaben – spezifische Reformdetails und Zeitpläne werden bei den meisten angekündigten Vorhaben nicht genannt.
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Betroffen sind vor allem Familien mit Kindern, die Elterngeld beziehen, Alleinerziehende beim Unterhaltsvorschuss, Selbstständige beim Mutterschutz und ältere Menschen bei der Einsamkeitsstrategie. Auch junge Menschen könnten vom geplanten Bundesgesellschaftsdienst betroffen sein.
Die Bundesregierung plant einen Referentenentwurf zum Bundesgesellschaftsdienstegesetz für Sommer 2026. Konkrete Elterngeld-Reformen sind noch in der Vorbereitung, ebenso wie Änderungen beim Pflege-Freistellungsgesetz für Frühjahr 2027.
- Bundesgesellschaftsdienstegesetz
- Geplantes Gesetz für einen modernisierten Zivildienst, der freiwillig oder verpflichtend ausgestaltet werden könnte.
- Kommission zur Sozialstaatsreform
- Expertenkommission, die Empfehlungen zur Vereinfachung und Zusammenlegung verschiedener Sozialleistungen erarbeitet hat.
- Unterhaltsvorschuss
- Staatliche Leistung für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.























































