Antwort der Regierung ausste…
Sonntagsbackverbot: AfD hinterfragt ausbleibende Reform im Bäckerhandwerk
Hintergrund
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit im Bäckerhandwerk sonntags auf maximal drei Stunden. Diese Regelung führt faktisch zu einem Sonntagsbackverbot für traditionelle Bäckereien. Gleichzeitig können Backstationen in Supermärkten und Tankstellen ohne vergleichbare Beschränkungen agieren. Die Ampel-Koalition hatte 2025 eine Reform dieser Regelung angekündigt, bisher aber nicht umgesetzt.
Die AfD-Fraktion fragt die Bundesregierung zur Reform des sogenannten Sonntagsbackverbots. In einer Kleinen Anfrage vom 15. Mai 2026 (Drucksache 21/5954) fordert die Opposition Aufklärung über die Umsetzung der im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Lockerung der Arbeitszeitregeln für Bäckereien.
Das deutsche Bäckerhandwerk steht nach Darstellung der AfD unter wirtschaftlichem Druck. Handwerkliche Bäckereien dürfen sonntags maximal drei Stunden arbeiten. Backstationen in Supermärkten und an Tankstellen können hingegen unbeschränkt Backwaren produzieren und verkaufen. Dies ist bemerkenswert, da beide Betriebsformen dieselben Produkte herstellen, aber völlig unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Diese unterschiedliche Behandlung führt zu einer Marktverzerrung zulasten traditioneller Betriebe.
Wirtschaftliche Belastungen
Die AfD-Abgeordneten um Volker Scheurell schildern die Situation dramatisch: Neben steigenden Energie- und Rohstoffkosten sowie Fachkräftemangel verstärkt das Sonntagsbackverbot die wirtschaftlichen Herausforderungen erheblich. Am Sonntag besteht gleichzeitig eine hohe Nachfrage nach frischen Backwaren. Ein lukrativer Absatzmarkt bleibt den traditionellen Betrieben verschlossen.
Die Fraktion kritisiert den Reformstand der Bundesregierung scharf. Obwohl die Ampel-Koalition 2025 eine Änderung der Arbeitszeitregelungen angekündigt hatte, liegt bislang kein konkreter Gesetzentwurf vor. Hintergrund ist die komplexe Gemengelage zwischen Arbeitsschutz, Handwerksförderung und Marktregulierung. Die AfD bezeichnet dies als „ausbleibende Umsetzung zentraler Entlastungsmaßnahmen“.
Das Problem: Bäckereien dürfen sonntags nur drei Stunden arbeiten, Supermärkte und Tankstellen können rund um die Uhr Backwaren verkaufen. Das benachteiligt traditionelle Handwerksbetriebe erheblich.
Sechs konkrete Fragen
In ihrer Anfrage stellt die AfD-Fraktion sechs detaillierte Fragen an die Bundesregierung. Diese reichen von konkreten Reformmaßnahmen über die Gründe für die Verzögerung bis hin zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Regelung. Auch die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen bei einer möglichen Reform wird thematisiert.
Die Bundesregierung muss nun innerhalb von vier Wochen antworten. Ihre Stellungnahme wird zeigen, ob und wann mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu rechnen ist. Ähnlich wie in anderen Bereichen des Mittelstands dürfte die Antwort bedeutsam für die Zukunft vieler Familienbetriebe sein.
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Betroffen sind rund 10.000 Bäckereien in Deutschland sowie deren Beschäftigte. Auch Verbraucher leiden unter dem eingeschränkten Angebot frischer Backwaren an Sonntagen. Gastronomie und Hotellerie sind ebenfalls betroffen, da sie flexible Belieferung benötigen.
Die Bundesregierung hat nun vier Wochen Zeit, um die sechs Fragen der AfD-Fraktion zu beantworten. Die Antwort wird zeigen, ob und wann konkrete Schritte zur Reform des Sonntagsbackverbots geplant sind. Eine Gesetzesänderung würde das Arbeitszeitgesetz betreffen.
- Sonntagsbackverbot
- Umgangssprachliche Bezeichnung für die Begrenzung der Arbeitszeit im Bäckerhandwerk auf maximal drei Stunden an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz.
- Wettbewerbsverzerrung
- Ungleiche Behandlung von Marktteilnehmern durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die bestimmte Anbieter benachteiligen.























































