Antrag eingereicht
- Genehmigungspflicht ab 50 Wohneinheiten geplant
- Börsennotierte Konzerne sollen ausgeschlossen werden
- Private-Equity-Fonds stärker regulieren
Wohnungsmarkt: Linke fordert Marktzugang für Börsen-Konzerne stoppen
Hintergrund
In Deutschland fehlen laut Pestel-Institut 1,4 Millionen Wohnungen, vor allem günstige und Sozialwohnungen. Gleichzeitig haben 12,8 Millionen Mieter Angst, sich ihre Wohnung künftig nicht mehr leisten zu können. Börsennotierte Immobilienkonzerne wie Vonovia besitzen mittlerweile rund eine Million Wohnungen und schütteten 2025 eine Milliarde Euro an Aktionäre aus.
Börsennotierte und extraktivistische Geschäftsmodelle von Wohnungsunternehmen sind grundsätzlich darauf ausgerichtet so viel Geld wie möglich aus den Mieter:innen herauszuholen und damit ihre Anteilseigner zu versorgen.
— Begründung BT-Drs. 21/6020
Die Linke fordert mit einem am 20. Mai 2026 eingereichten Antrag (BT-Drs. 21/6020) den Ausschluss börsennotierter Wohnungsunternehmen vom deutschen Wohnungsmarkt. Ab 50 Wohneinheiten soll künftig eine Genehmigungspflicht gelten. Unternehmen wie Vonovia oder LEG könnten diese nicht mehr erfüllen, so die Fraktion.
Die Linke fordert Regulierung großer Wohnungskonzerne im deutschen Mietmarkt.
Vonovia erwirtschaftet 1,5 Milliarden Euro Gewinn
Besonders im Visier stehen börsennotierte Immobilienunternehmen wie Vonovia. Der Konzern besitzt über 470.000 Wohnungen. 2025 erzielte das Unternehmen einen bereinigten Gewinn von 1,54 Milliarden Euro – eine Milliarde davon plant es als Ausschüttung an die Aktionäre. Dies ist bemerkenswert, da der Konzern gleichzeitig ankündigt, „Mieten so stark wie regulatorisch möglich“ zu erhöhen.
Hintergrund ist eine Studie der Bürgerbewegung Finanzwende. Diese zeigt, dass die untersuchten börsennotierten Wohnungsunternehmen 2021 durchschnittlich 41 Prozent der Mieteinnahmen als Gewinne an Aktionäre ausgeschüttet haben.
Genehmigungspflicht mit spezifischen Ausschlusskriterien
Die Genehmigungspflicht für alle Unternehmen ab 50 Wohneinheiten sieht konkrete Ausschlusskriterien vor. Börsennotierte Konzerne erhalten grundsätzlich keine Genehmigung. Auch Unternehmen, die ihre Eigentümerverhältnisse nicht offenlegen oder Gewinne in Steueroasen verlagern, bleiben ausgeschlossen.
Zugelassene Vermieter müssen sich verpflichten, mindestens 30 Prozent ihrer Wohnungen an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu vermieten. Außerdem ist der Nachweis erforderlich, dass ausreichende Mittel für Instandsetzungen und Modernisierungen zurückgelegt werden.
Regulierung von Private-Equity-Fonds vorgesehen
Schärfere Regulierung für Private-Equity-Fonds umfasst der Antrag ebenfalls. Diese müssen künftig für Schulden haften. Mindeststandards für Eigenkapital sind zu erfüllen, Steuervermeidungspraktiken werden unterbunden.
Betroffene Unternehmen erhalten eine mehrjährige Übergangsfrist zum Verkauf ihrer Bestände. Die Umwandlung in Eigentumswohnungen bleibt ihnen jedoch untersagt – um weitere Belastungen für Mieter zu vermeiden.
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Betroffen wären vor allem Mieter in Ballungsräumen, wo börsennotierte Konzerne stark vertreten sind. In Berlin stieg deren Marktanteil von 7 auf 16,5 Prozent. Auch Aktionäre großer Immobilienkonzerne und Private-Equity-Investoren wären von den geplanten Beschränkungen betroffen.
Der Antrag muss nun den parlamentarischen Weg durchlaufen und wird voraussichtlich an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Bundesregierung soll Gesetzentwürfe für Marktzugangsbeschränkungen und schärfere Regulierung von Private-Equity-Fonds vorlegen.
- Finanzialisierung
- Die Entwicklung des Wohnungsmarktes zu einem Finanzprodukt, bei dem Renditen wichtiger werden als die Wohnraumversorgung.
- Private-Equity-Fonds
- Investmentgesellschaften, die Kapital sammeln und in Unternehmen oder Immobilien investieren, um diese gewinnbringend zu verkaufen.
Welche Unternehmen wären von dem Verbot betroffen?
Börsennotierte Immobilienkonzerne wie Vonovia und LEG sowie Private-Equity-Fonds, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen.
Was passiert mit bestehenden Mietverhältnissen?
Eine mehrjährige Übergangsfrist soll betroffenen Unternehmen Zeit geben, ihre Bestände zu verkaufen.























































