Vollständig beantwortet
- Keine Steuermehreinnahmen trotz hoher Spritpreise
- EU-Recht verhindert Kraftstoff-Steuersenkungen
- Konsumlaune seit März eingetrübt
Steuermehreinnahmen: AfD hinterfragt Iran-Krieg-Auswirkungen
Hintergrund
Der Iran-Krieg führte zu stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreisen. Medienberichte spekulierten über Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen Euro allein im März 2026 durch die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe. Das Bundesfinanzministerium widersprach diesen Schätzungen.
Die Bundesregierung geht insgesamt nicht von krisenbedingten Mehreinnahmen aus.
— Antwort BT-Drs. 21/5928
Die AfD-Fraktion fragte die Bundesregierung nach möglichen Steuermehreinnahmen durch gestiegene Energiepreise infolge des Iran-Krieges. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5615 vom 13. Mai 2026 verneint die Bundesregierung krisenbedingte Mehreinnahmen.
Die Fragesteller bezogen sich auf Medienberichte. Diese berichteten über Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe allein im März 2026 – möglicherweise mehrere hundert Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium widersprach jedoch und erklärte, dass insgesamt keine zusätzlichen Steuereinnahmen zu verzeichnen seien.
Keine detaillierten Zahlen verfügbar
Auf die zentrale Frage nach der Höhe zusätzlicher Mehrwertsteuer-Einnahmen aus Kraftstoffen gibt die Bundesregierung eine bemerkenswert knappe Antwort. Sie verweist lediglich auf bereits veröffentlichte Monatsberichte des Finanzministeriums. Konkrete Zahlen nennt sie nicht. Auch über eine monatliche Aufschlüsselung der CO2-Abgaben-Einnahmen verfügt sie nicht.
Die Regierung begründet ihre Position mit einem gegenläufigen Effekt: Steigende Energiepreise führen zu Mindereinnahmen in anderen Steuerbereichen, etwa durch sinkenden Konsum. Dies ist insofern bemerkenswert, da aktuelle Stimmungsindikatoren wie das GfK-Konsumklima tatsächlich eine Eintrübung der Konsumlaune seit März zeigen.
„Die Bundesregierung geht insgesamt nicht von krisenbedingten Mehreinnahmen aus“, lautet die Aussage zu möglichen Entlastungsmaßnahmen.
EU-Recht verhindert Kraftstoff-Entlastung
Eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe lehnt die Bundesregierung kategorisch ab. EU-Recht verbietet die Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze oder Nullsteuersätze auf Diesel und Benzin. Hintergrund ist die europäische Energiesteuerrichtlinie, die entsprechende Entlastungsmaßnahmen unmöglich macht.
Die Antwort verdeutlicht die begrenzte Handlungsfähigkeit der Bundesregierung bei Kraftstoff-Steuern. Während andere europäische Länder temporäre Entlastungen gewährten, bleiben in Deutschland die EU-rechtlichen Vorgaben bestehen.
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Betroffen sind alle Verbraucher und Unternehmen durch höhere Energiekosten. Konsumindikatoren zeigen seit März eine Eintrübung der Konsumlaune bei den Bürgern.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen, verweist aber häufig auf bereits veröffentlichte Monatsberichte und EU-rechtliche Beschränkungen statt eigene Zahlen zu nennen.
Die Antwort ist vollständig. Weitere parlamentarische Schritte sind nicht erkennbar. Die AfD könnte bei fortbestehenden Unklarheiten weitere Anfragen stellen.
- Brennstoffemissionshandelsgesetz
- Gesetz zur CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen im Verkehrs- und Wärmebereich
- GfK-Konsumklima
- Monatlicher Indikator der Gesellschaft für Konsumforschung zur Messung der Konsumbereitschaft
Verdient der Staat an hohen Spritpreisen?
Laut Bundesregierung entstehen keine krisenbedingten Mehreinnahmen trotz gestiegener Energiepreise.
Kann die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe gesenkt werden?
Nein, EU-Recht verbietet ermäßigte Umsatzsteuersätze oder Nullsteuersätze auf Diesel und Benzin.























































