Beantwortet
Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/5677 vom 30. April 2026 eine Kleine Anfrage zu den Zuständen in türkischen Flüchtlingslagern gestellt. Die Abgeordneten Achim Köhler, Johann Martel, Martin Sichert und Reinhard Mixl thematisierten die Behandlung deutscher Staatsangehöriger in türkischen Rückführungszentren. Dies ist bemerkenswert, da es sich um EU-Bürger in einem NATO-Partnerland handelt.
Die AfD fragt die Bundesregierung, wie sie deutsche Bürger in türkischen Abschiebelagern schützt und welche diplomatischen Schritte unternommen werden.
Zentrale Kritikpunkte der AfD
Die Fraktion bezieht sich auf Berichte deutscher Staatsangehöriger über erschreckende Haftbedingungen im Arnavutköy-Zentrum am Sabiha Gökçen Airport in Istanbul. Ein deutscher Staatsbürger hat von willkürlicher Festnahme trotz gültigen Passes berichtet. Isolation über 48 Stunden. Dazu 24-Stunden-Beleuchtung und erhebliche Hygienemängel. Stand August 2025 haben sich laut AfD insgesamt 144 deutsche Staatsbürger in türkischer Haft befunden oder sind an der Ausreise gehindert gewesen.
In zehn Fragen stellt die AfD die konsularische Schutzpflicht des Auswärtigen Amts in Frage. Sie fragt nach möglichen Verstößen gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher Behandlung). Der eingeschränkte Zugang zu konsularischer Unterstützung wird kritisiert. Hintergrund ist die völkerrechtliche Verpflichtung Deutschlands zum Schutz seiner Staatsangehörigen im Ausland. Dabei verweist sie auf Transparenzbemühungen im Regierungshandeln, die auch die konsularische Arbeit betreffen könnten.
Vorwürfe zu EU-Finanzierung
Besonders brisant ist der Vorwurf, dass in EU-finanzierten Zentren durch FRIT-Mittel EU-Bürger misshandelt werden könnten. Die AfD sieht darin eine mögliche Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie fragt nach diplomatischen Konsequenzen. Eine Bewertung der Haftbedingungen als unmenschlich wird gefordert, zudem mögliche Reisewarnungen für bestimmte Regionen der Türkei.
Die Anfrage steht im Kontext der angespannten deutsch-türkischen Beziehungen und der Rolle der Türkei in der EU-Migrationspolitik. Die Bundesregierung muss nun zu den zehn detaillierten Fragen Stellung nehmen – diese reichen von konsularischen Maßnahmen bis hin zu möglichen EU-Sanktionen. Ähnliche Fragen zu Regierungshandeln und Transparenz beschäftigen den Bundestag regelmäßig.























































