Beantwortet
Die Grünen-Fraktion hat am 5. Mai 2026 einen Antrag zur Beendigung der Binnengrenzkontrollen und pauschalen Zurückweisungen von Asylsuchenden vorgelegt (BT-Drs. 21/5751). Marcel Emmerich und weitere Abgeordnete brachten den Antrag ein. Die aktuelle Praxis sei rechtswidrig, so die Kritik.
Deutschland kontrolliert seit längerem dauerhaft seine Grenzen zu allen Nachbarländern – normalerweise gibt es im Schengen-Raum keine Grenzkontrollen zwischen EU-Ländern.
Gerichte kritisieren aktuelle Praxis
Mehrere Gerichte haben die derzeitigen Maßnahmen beanstandet, heißt es in der Drucksache. Das Verwaltungsgericht Berlin stufte pauschale Zurückweisungen als rechtswidrig ein. Bemerkenswert ist dabei, dass auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stationäre Grenzkontrollen als europarechtswidrig bewertete. Bundesinnenminister Dobrindt hält dennoch an den verschärften Kontrollen fest. Er verlängerte sie bis September 2026.
Kritik an Belastungen für Wirtschaft und Pendler
Die Kontrollen haben erhebliche negative Auswirkungen, argumentieren die Grünen. Pendler und die Logistikbranche werden durch Staus belastet. Hintergrund ist, dass die Maßnahmen zudem Bundespolizei-Kräfte binden und die Beziehungen zu EU-Nachbarstaaten verschlechtern. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor Überlastung – ohne entsprechenden Sicherheitsgewinn.
Forderungen der Grünen
Konkret fordert der Antrag die Beendigung der stationären Binnengrenzkontrollen. Die freigewordenen Polizeikräfte sollen an Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt werden. Asylsuchende erhalten dann wieder reguläre Verfahren nach Dublin-III-Verordnung. Deutschland soll sich für eine solidarische europäische Asylpolitik einsetzen und sichere Zugangswege schaffen.
Außerdem kritisieren die Grünen Angriffe auf die Justiz nach entsprechenden Gerichtsurteilen. Die richterliche Unabhängigkeit muss verteidigt werden, so die Forderung. Der Antrag wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten.























































