Beantwortet
Geht die AfD gegen EU-Übererfüllung im Steuerrecht vor?
Die AfD-Fraktion stellt in einer Kleinen Anfrage vom 6. Mai 2026 (BT-Drs. 21/5772) detaillierte Fragen zum sogenannten Gold Plating bei der Umsetzung von EU-Steuervorschriften durch das Bundesfinanzministerium. Der Begriff beschreibt die nationale Übererfüllung europäischer Mindeststandards.
Gold Plating liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat EU-Richtlinien strenger umsetzt als rechtlich erforderlich – etwa durch zusätzliche Dokumentationspflichten oder strengere Grenzwerte.
Systematische Überprüfung gefordert
Die AfD verweist auf eine frühere Anfrage aus der 20. Wahlperiode. Dort sind bereits Fälle nationaler Übererfüllung von EU-Vorgaben benannt worden. Dabei fielen neben dem Verkehrs- und Justizministerium auch das Bundesfinanzministerium auf. Die Fraktion fordert nun eine tabellarische Aufstellung aller Fälle, in denen Deutschland über unionsrechtlich zwingende Anforderungen hinausgeht. Dies ist bemerkenswert, da es sich um eine ressortübergreifende Problematik zu handeln scheint.
Besonders interessiert sich die AfD für interne Verfahren des Finanzministeriums. Sie fragt nach Prüfkriterien zur Erfassung und Dokumentation von Gold Plating sowie nach zeitlichen Abläufen und der systematischen Überprüfung bestehender Zusatzanforderungen.
Bezug zu Kanzler-Ankündigung
Ein zentraler Punkt der Anfrage bezieht sich auf eine Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 23. Oktober 2025 bei den Familienunternehmer-Tagen. Hintergrund ist, dass er dort ankündigte, bereits umgesetzte EU-Richtlinien systematisch auf eine 1:1-Umsetzung zurückzuführen. Die AfD will nun wissen, ob das Finanzministerium entsprechende Überprüfungen eingeleitet hat.
Die 15 detaillierten Fragen umfassen auch Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten und Evaluierungen bestehender Regelungen. Konkrete Erkenntnisse zu administrativen Mehrbelastungen werden ebenfalls erfragt. Besonders im Fokus stehen steuerliche Vorschriften zur Begrenzung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung, die auf EU-Richtlinien von 2016 bis 2022 beruhen.























































