- § 188 StGB soll ersatzlos gestrichen werden
- 4.792 Strafverfahren wegen Politikerbeleidigung 2025
- Kritik an Sonderbehandlung für Politiker wächst
§ 188 StGB: AfD will Politiker-Beleidigungsparagraf abschaffen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6328 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
§ 188 StGB geht auf eine Notverordnung von Reichspräsident Hindenburg aus dem Jahr 1931 zurück. 2021 wurde der Paragraf durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus verschärft: Seitdem sind nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern auch reine Beleidigungen erfasst. Die Höchststrafe stieg von einem auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Ermittlungen können von Amts wegen eingeleitet werden, ohne dass Politiker einen Strafantrag stellen müssen.
- 1.400 Verfahren — Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB im Jahr 2022, dem ersten Jahr nach der Verschärfung
- 4.792 Verfahren — Anstieg der Strafverfahren bis 2025, mehr als eine Verdreifachung
- 100 Euro Geldauflage — Strafe für die Bezeichnung ‚Lackaffe‘ im Fall Heilbronn
- 30 Tagessätze — Strafe für die Bezeichnungen ‚Lügenfritz‘ und ‚Ftzn Frieder‘
Im Detail
Die Gesellschaft ist zum Teil aggressiver, auch in der Sprache. Aber wenn wir schon anfangen, bei solchen Begriffen bis zur Staatsanwaltschaft zu gehen, da hört es einfach auf.
— CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann
Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung des § 188 StGB vorgelegt. Der Paragraf stellt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern unter verschärfte Strafe und wird als verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert.
Seit der Verschärfung 2021 ermöglicht der als ‚Politikerbeleidigungsparagraf‘ bekannte § 188 StGB Ermittlungen von Amts wegen. Betroffene Politiker müssen keinen Strafantrag stellen. Die Höchststrafe ist von einem auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben worden, berichten Experten. Dramatisch: Die Zahl der Strafverfahren stieg stark an. Von 1.400 Ermittlungsverfahren im Jahr 2022 auf 4.792 Strafverfahren bis 2025.
Gerichtsentscheidungen verstärken Kritik
Besondere Aufmerksamkeit haben mehrere Gerichtsentscheidungen aus dem Raum Heilbronn erhalten. Ein Facebook-Beitrag der Polizei über eine Flugverbotszone anlässlich eines Merz-Besuchs führte dort zu 38 Ermittlungsverfahren wegen Kommentaren, heißt es. Die Bezeichnung ‚Lackaffe‘ hat 100 Euro Geldauflage gekostet, für ‚Lügenfritz‘ sind 30 Tagessätze verhängt worden.
Die ‚Schwachkopf-Affäre‘ erregte große Aufmerksamkeit. Die Bezeichnung von Robert Habeck als ‚Schwachkopf‘ auf X hat zu einer Hausdurchsuchung bei dem Rentner Stefan Niehoff geführt. Strafrechtler Holm Putzke kritisierte die inflationäre Anwendung des Paragrafen.
Was gilt aktuell?
§ 188 StGB erfasst derzeit Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber ‚Personen des politischen Lebens‘ bis zur kommunalen Ebene. Die Tat muss aus mit der Stellung zusammenhängenden Beweggründen begangen werden. Sie muss geeignet sein, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Anders als bei normalen Beleidigungen können Polizei und Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln.
Politischer Widerstand wächst
Auch in den Regierungsparteien wächst die Kritik am Paragrafen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann warnt vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit: ‚Menschen haben das Gefühl: Ich kann nicht mehr das sagen, was ich will.‘ Unions-Fraktionschef Jens Spahn fordert die Abschaffung. Ebenso FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Das Bundesland Sachsen kündigt eine Reform-Initiative bei der Justizministerkonferenz an.
Den Forderungen nach Streichung hat sich Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) angeschlossen. Er betont, der Tatbestand sei ‚gut gemeint gewesen‘. Seine Anwendung habe sich aber ‚in die völlig falsche Richtung entwickelt‘.
Der AfD-Gesetzentwurf sieht die ersatzlose Streichung des § 188 StGB vor. Ehrverletzende Äußerungen gegen Politiker werden dann nur noch nach den allgemeinen Straftatbeständen der §§ 185-187 StGB verfolgt, heißt es. Dies würde den besonderen Schutzstatus für Politiker beenden. Alle Bürger werden strafrechtlich gleichgestellt.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bürger, die sich kritisch über Politiker äußern. Der Wegfall des § 188 StGB würde bedeuten, dass Beleidigungen von Politikern nur noch nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 185-187 StGB (normale Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) verfolgt werden können.
Der Gesetzentwurf wird zunächst den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Dort findet die inhaltliche Prüfung statt, bevor eine Beschlussempfehlung an das Plenum ergeht. Anschließend entscheidet der Bundestag in zwei oder drei Lesungen über die Annahme oder Ablehnung des Entwurfs.
- § 188 StGB
- Sonderstraftatbestand zum Schutz von Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung.
- Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz
- So nennt die AfD ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 188 StGB.
Was ist § 188 StGB?
Ein Sonderstraftatbestand, der Beleidigungen von Politikern schärfer bestraft als normale Beleidigungen.
Warum will die AfD ihn abschaffen?
Sie sieht darin eine verfassungswidrige Sonderbehandlung und Gefahr für die Meinungsfreiheit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6328 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































