- 232.067 vollziehbar Ausreisepflichtige zum Jahresende 2025 in Deutschland
- Abschiebequote 2025 bei nur 10,32 Prozent – Rückgang im Q1 2026 um 21 Prozent
- 56 Fragen zu Abschiebehindernissen, Dublin-Überstellungen und GEAS-Reform
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7371 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ende 2025 hielten sich laut früheren Regierungsantworten 232.067 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf, davon 190.974 mit Duldungsstatus. Im Jahr 2025 wurden 22.787 Abschiebungen durchgeführt, denen über 34.000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüberstanden. Im ersten Quartal 2026 gingen die Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 21 Prozent zurück. Seit dem 12. Juni 2026 gilt die neue EU-Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) als Nachfolgeregelung der Dublin-III-Verordnung. Gleichzeitig waren im Jahr 2025 allein durch das Chancenaufenthaltsgesetz 22.373 Personen vom Status der Ausreisepflicht in ein reguläres Aufenthaltsrecht gewechselt.
- 232.067 — vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer zum Ende 2025 in Deutschland, davon 190.974 geduldet.
- 10,32 % — Abschiebequote im Jahr 2025 (22.787 Abschiebungen bei über 220.000 Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn).
- –21 % — Rückgang der Abschiebungen im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
- 34.000+ — gescheiterte Abschiebeversuche im Jahr 2025, mehr als die erfolgreichen Abschiebungen.
- 73.690 — abgelehnte Asylanträge im ersten Halbjahr 2026 bei einer Gesamtschutzquote von 38,7 Prozent.
Im Detail
Im Jahr 2025 standen den ca. 23 000 erfolgreichen Abschiebungen über 34 000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7371
Deutschland schiebt deutlich weniger Menschen ab als es ausreisepflichtige Ausländer gibt: Ende 2025 hielten sich 232.067 vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Land auf, abgeschoben wurden im gesamten Jahr 2025 lediglich 22.787 von ihnen — eine Abschiebequote von 10,32 Prozent. Gleichzeitig standen den erfolgreichen Abschiebungen über 34.000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber. Diese Zahlen bilden den Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7371, die die AfD-Fraktion am 28. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Abschiebequote und aktuelle Entwicklung
Die Abschiebequote ist ein zentrales Streitfeld in der Migrationspolitik. Laut Vorbemerkung der Anfrage sind die Abschiebungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar um rund 21 Prozent zurückgegangen. Zusätzlich verließen 2025 insgesamt 22.373 Personen den Status der Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung, sondern durch den Übergang in ein reguläres Aufenthaltsrecht über das Chancenaufenthaltsgesetz. Im laufenden Jahr 2026 wurden bis einschließlich Juni weitere 73.690 Asylanträge abgelehnt — bei einer Gesamtschutzquote von 38,7 Prozent. Aus diesen abgelehnten Anträgen ergibt sich nach Ausschöpfung der Rechtsmittel regelmäßig eine Ausreisepflicht.
Dublin-Überstellungen: Italien und Griechenland als Problemfälle
Ein erheblicher Teil der offenen Abschiebefragen betrifft die Dublin-Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Allein im Jahr 2025 gingen über 30.000 Asylverfahren durch abgelaufene Überstellungsfristen auf Deutschland über, obwohl eigentlich andere EU-Staaten zuständig gewesen wären. Im ersten Halbjahr 2026 erfolgten trotz 7.591 Zustimmungen anderer Mitgliedstaaten erst 1.689 tatsächliche Überstellungen. Besonders bei Italien und Griechenland bleiben die Überstellungszahlen laut Vorbemerkung weit hinter den Übernahmeersuchen zurück: Im Gesamtjahr 2025 standen über 6.000 Ersuchen an Italien nur eine einzige tatsächliche Überstellung gegenüber, nach Griechenland waren es 26 bei ebenfalls mehr als 6.000 Ersuchen. Seit dem 12. Juni 2026 gilt die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) der EU. Die Anfrage fragt unter anderem, ob Italien und Griechenland ihre Zusagen zur Wiederaufnahme von Überstellungen einhalten.
Herkunftsstaaten verweigern Kooperation
Ein weiteres zentrales Hindernis für Abschiebungen ist die fehlende Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Reisepapieren. Die Anfrage nennt Syrien als Beispiel: Das Land verweigert systematisch die Ausstellung von Reisedokumenten, weshalb seit 2025 lediglich vier Abschiebungen dorthin möglich waren. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen „kohärenten Ansatz“ angekündigt, der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit und Handelspolitik als Druckmittel einsetzen soll. Die AfD fragt konkret, welche Maßnahmen in diesem Bereich seit Ende 2025 ergriffen wurden. Das Thema Entwicklungszusammenarbeit als Instrument der Migrationspolitik ist dabei politisch umstritten.
56 Fragen zu Infrastruktur und Verfahren
Die 56 Einzelfragen der Anfrage gehen weit über die Abschiebezahlen hinaus. Gefragt wird nach der Verteilung auf Bundesländer und Bundespolizei, nach Charterflügen und deren Zielländern, nach Frontex-Beteiligung, nach Kosten im Vergleich zur freiwilligen Ausreise und nach der Infrastruktur: Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es bundesweit? An welchen Flughäfen betreibt der Bund Abschiebeterminals, und welche sind in Planung? Gefragt wird auch nach der Kapazität der angekündigten drei monatlichen Charterflüge nach Afghanistan. Ergänzt wird der Fragenkatalog durch Fragen zur durchschnittlichen Verfahrensdauer bei Asylklagen — zuletzt 14,7 Monate im Bundesschnitt — sowie zur Zahl von Kirchenasyl-Fällen und erneuten Einreisen nach erfolgter Abschiebung oder Rückkehrförderung.
Vergleichbare Anfragen zur Abschiebepolitik hat die AfD-Fraktion bereits in früheren Wahlperioden gestellt, zuletzt dokumentiert in einer parallelen Anfrage der Linken zu den Abschiebezahlen des Vorjahres. Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7371 ist bis zum 18. August 2026 fällig.
Weiterlesen:
- Abschiebungen 2026: 22.787 Fälle im Vorjahr – Linke fragt nach
- Entwicklungszusammenarbeit: Transparenzportal unter Kostenkontrolle
- Umfassende Migrationswende als Konsequenz aus dem CSD-Anschlag in Berlin
Unmittelbar betroffen sind über 232.000 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland sowie Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden. Mittelbar betrifft das Thema Behörden auf Bundes- und Landesebene, Gerichte sowie EU-Partnerstaaten wie Italien und Griechenland, die bei Dublin-Überstellungen eine zentrale Rolle spielen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7371) ist am 28. Juli 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, also bis zum 18. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Abschiebequote
- Verhältnis der tatsächlich durchgeführten Abschiebungen zur Gesamtzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zu Jahresbeginn.
- Dublin-III-Verordnung / AMM-VO
- EU-Regelwerk zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für ein Asylverfahren. Seit Juni 2026 gilt die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) als Nachfolgeregelung.
- Duldung
- Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei gleichzeitig bestehender Ausreisepflicht, z. B. wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Wie hoch war die Abschiebequote im Jahr 2025?
Laut Vorbemerkung der Anfragesteller wurden 2025 rund 22.787 Personen abgeschoben, bezogen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn ergibt das eine Abschiebequote von 10,32 Prozent.
Warum scheitern so viele Abschiebungen?
Als Haupthindernisse nennen die Fragesteller fehlende Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Reisepapieren, Probleme bei Dublin-Überstellungen sowie lange Gerichtsverfahren mit zuletzt durchschnittlich 14,7 Monaten Dauer.
Was ist die Dublin-III-Verordnung?
Die Dublin-III-Verordnung regelt, welcher EU-Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist – in der Regel das Land der Ersteinreise. Bleibt eine Überstellung aus, geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7371 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































