- 60 km/h-Regel soll für alle DDR-Simsons gelten
- Export-Modelle brauchen derzeit Einzelgenehmigung
- Kulturgut-Status für Simson-Kleinkrafträder gefordert
Simson-Export: AfD will 60 km/h für alle DDR-Kleinkrafträder
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6351 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Einigungsvertrag von 1990 regelt in Anlage I Kapitel XI B III eine Ausnahmeregelung für DDR-Kleinkrafträder. Diese dürfen mit bis zu 60 km/h gefahren werden, wenn sie vor dem 28. Februar 1992 nach DDR-Vorschriften in Verkehr kamen. Export-Simsons fallen nicht unter diese Regelung und benötigen eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Laut Kraftfahrt-Bundesamt hatten Export-Modelle teilweise bauliche Veränderungen und waren an die Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Empfängerländer angepasst.
Im Detail
Simson-Kleinkrafträder sind damit nicht nur technisches Kulturgut, sondern auch ein Symbol für den erfolgreichen Erhalt ostdeutscher Mobilitätstraditionen im vereinten Deutschland.
— Begründung BT-Drs. 21/6351
Die AfD-Fraktion will die Zulassung von DDR-Export-Simson-Kleinkrafträdern vereinfachen. Alle technisch baugleichen DDR-Simsons sollen dieselbe Geschwindigkeitsberechtigung erhalten wie die Inland-Modelle. Das geht aus Bundestagsdrucksache 21/6351 vom 9. Juni 2026 hervor.
Derzeit profitieren nur Simson-Kleinkrafträder der Baureihen S50, S51 und KR51 ‚Schwalbe‘ von einer Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag. 60 km/h sind erlaubt. Voraussetzung: Die Fahrzeuge kamen vor dem 28. Februar 1992 nach DDR-Vorschriften in der DDR in Verkehr. Export-Modelle bleiben außen vor und benötigen eine aufwendige Einzelbetriebserlaubnis.
Was gilt aktuell?
Export-Simsons müssen bei der Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beantragen. Export-Modelle hätten bauliche Veränderungen aufgewiesen, erklärt das Kraftfahrt-Bundesamt. Sie seien an die jeweiligen Höchstgeschwindigkeiten der Empfängerländer angepasst gewesen. Zeit- und kostenaufwendig ist diese Einzelprüfung.
Gleichstellung gefordert
Viele Export-Simsons sind bei fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie Fahrwerk und Motor baugleich mit den privilegierten Inland-Modellen, führt die AfD an. Die Ausnahmeregelung soll analog angewendet werden, fordert der Antrag an die Bundesregierung. Bei erkennbarer Baugleichheit soll eine unkomplizierte TÜV-Abnahme möglich werden.
Kulturgut-Status
Die Bundesregierung soll außerdem Initiativen zur Anerkennung als Kulturgut unterstützen. Simson-Kleinkrafträder sind ‚technisches und kulturelles Erbe des wiedervereinigten Deutschlands‘, bezeichnet sie die AfD. Symbol eines ‚freiheitlichen Lebensgefühls‘ sind sie besonders in Ost- und Mitteldeutschland. Teil einer aktiven Jugendkultur.
In zahlreichen Vereinen, Schraubergruppen und Initiativen werden die robusten Kleinkrafträder aus Suhler Produktion gepflegt. Technisches Wissen wird dabei weitergegeben. Auch regionale Erinnerungskultur. Die AfD setzt sich generell für den Erhalt klassischer Fahrzeuge ein.
Weiterlesen:
- 6,5 Millionen Gebrauchtwagen: AfD kämpft gegen Verbrenner-Aus
- Gaskraftwerke: Grüne wollen Wasserstoff-Umstieg ab 2034
Betroffen sind Besitzer von DDR-Export-Simson-Kleinkrafträdern der Baureihen S50, S51 und KR51 ‚Schwalbe‘, die derzeit nur mit aufwendiger Einzelprüfung zugelassen werden können. Besonders in Ost- und Mitteldeutschland gibt es zahlreiche Simson-Enthusiasten, Vereine und Schraubergruppen.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Dort erfolgt die Beratung über die vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinfachung der Zulassung von Export-Simsons. Anschließend entscheidet der Bundestag über die Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- Einzelbetriebserlaubnis
- Behördliche Genehmigung für einzelne Fahrzeuge nach § 21 StVZO, wenn keine Typgenehmigung vorliegt.
- Einigungsvertrag
- Staatsvertrag von 1990 zur deutschen Wiedervereinigung mit zahlreichen Übergangsregelungen für DDR-Recht.
Warum dürfen manche Simsons 60 km/h und andere nicht?
Der Einigungsvertrag erlaubt die höhere Geschwindigkeit nur für DDR-Kleinkrafträder, die vor 1992 im Inland zugelassen wurden. Export-Modelle sind ausgenommen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6351 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































